Vermieter will mich innerhalb von zwei Tagen aus der Wohnung haben wegen baulicher Masnahmen. Darf er das?

8 Antworten

Hast du denn auch Mietrückstände, wenn ja wieso ? Fristlos bedeutet eben fristlos, rechtlich kann er das ganze durch das Ordnungsamt beziehungsweise die Polizei durchsetzen. Allerdings wird nicht ganz klar: Hat er dir wegen der Mietrückstände oder wegen der Baumaßnahmen gekündigt. Sollte es wegen der Rückstände sein, wirst du ja auch vorher schon Post bekommen haben. Ergo: Man hätte sich in Kontakt setzen oder sich eine neue Bleibe suchen können.

xxCORNHOLIOxx  19.04.2020, 05:52
rechtlich kann er das ganze durch das Ordnungsamt beziehungsweise die Polizei durchsetzen.

nein er muss eine Räumungsklage einreichen bei Gericht

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Lilalelolu  19.04.2020, 05:54
@xxCORNHOLIOxx

Die wiederum wird durchgesetzt durch die Polizei. Wenn er durch Mietrückstände gekündigt wird, kann sich der Vermieter nach einer ersten Abmahnung darum bemühen, dass die Räumungsklage in günstigen Fällen schon durchgesetzt werden kann ab Beginn des Wirkens der fristlosen Kündigung

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xxCORNHOLIOxx  19.04.2020, 05:56
@Lilalelolu
Fristlos bedeutet eben fristlos, rechtlich kann er das ganze durch das Ordnungsamt beziehungsweise die Polizei durchsetzen.

das hat sich so gelesen, als ob er einfach die Polizei oder das Ordnungsamt holen kann um den Mieter einfach aus der Wohnung zu werfen.

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albatros  24.04.2020, 13:55
rechtlich kann er das ganze durch das Ordnungsamt beziehungsweise die Polizei

Nö, die würden dir nen Vogel zeigen.

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Lass dich da am besten von einem Mieterverein / Mieterschutzbund vor Ort beraten. Hier hast du im Allgemeinen keine kompetente Rechtsberatung zu erwarten.

Normalerweise hast du 1-2 Wochen Räumungsfrist bevor der Vermieter gegen dich vorgehen kann/sollte

ScarfaceWTF 
Fragesteller
 19.04.2020, 05:24

Was kann ich also am besten jetzt machen?

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hättest du die miete gezahlt nicht

aber bei nicht bezahlen der miete schon ... müssen aber mind. 2 mieten rückstand seind

aber die räumungsklage mit zeitpunkt der räumung muss er denke ich 2 wochen vorher ankündigen

Darf er (vielleicht auch leider) nicht. Bei statischem Mangel muss er das beweisen, aber dann müsste jeder aus dem Haus raus. Er muss eine Räumungsklage einreichen.