Vermieter will mich innerhalb von zwei Tagen aus der Wohnung haben wegen baulicher Masnahmen. Darf er das?
Hallo, ich habe folgendes Problem.... Ich wurde zum 15.04.2020 fristlos wegen Mietrückstände gekündigt. Bin zur Zeit aber noch in der Wohnung weil ich noch keine neue gefunden habe. Jetzt habe ich heute einen Brief vom Vermieter erhalten wo drin steht, dass ich bis Dienstag die Wohnung wegen statischer Mängel verlassen muss. Meine frage ist jetzt darf er mich ohne mir das Gutachten zu zeigen raus werfen, und habe ich nicht das recht auf eine ersatzwohnung? Trotz der Kündigung? Ein Vermieter kann ja trotz fristloser kündigung nicht verlangen das man sofort auszieht. Freue mich auf eure Antworten Gruß Marc
8 Antworten
Hast du denn auch Mietrückstände, wenn ja wieso ? Fristlos bedeutet eben fristlos, rechtlich kann er das ganze durch das Ordnungsamt beziehungsweise die Polizei durchsetzen. Allerdings wird nicht ganz klar: Hat er dir wegen der Mietrückstände oder wegen der Baumaßnahmen gekündigt. Sollte es wegen der Rückstände sein, wirst du ja auch vorher schon Post bekommen haben. Ergo: Man hätte sich in Kontakt setzen oder sich eine neue Bleibe suchen können.
Die wiederum wird durchgesetzt durch die Polizei. Wenn er durch Mietrückstände gekündigt wird, kann sich der Vermieter nach einer ersten Abmahnung darum bemühen, dass die Räumungsklage in günstigen Fällen schon durchgesetzt werden kann ab Beginn des Wirkens der fristlosen Kündigung
Fristlos bedeutet eben fristlos, rechtlich kann er das ganze durch das Ordnungsamt beziehungsweise die Polizei durchsetzen.
das hat sich so gelesen, als ob er einfach die Polizei oder das Ordnungsamt holen kann um den Mieter einfach aus der Wohnung zu werfen.
rechtlich kann er das ganze durch das Ordnungsamt beziehungsweise die Polizei
Nö, die würden dir nen Vogel zeigen.
Lass dich da am besten von einem Mieterverein / Mieterschutzbund vor Ort beraten. Hier hast du im Allgemeinen keine kompetente Rechtsberatung zu erwarten.
Normalerweise hast du 1-2 Wochen Räumungsfrist bevor der Vermieter gegen dich vorgehen kann/sollte
Mit deinem Vermieter sprechen und ihm die Situation erklären
hättest du die miete gezahlt nicht
aber bei nicht bezahlen der miete schon ... müssen aber mind. 2 mieten rückstand seind
aber die räumungsklage mit zeitpunkt der räumung muss er denke ich 2 wochen vorher ankündigen
Darf er (vielleicht auch leider) nicht. Bei statischem Mangel muss er das beweisen, aber dann müsste jeder aus dem Haus raus. Er muss eine Räumungsklage einreichen.
nein er muss eine Räumungsklage einreichen bei Gericht