Was gilt als ein Tag bei der Nutzungsausfallentschädigung?
Hallo zusammen,
ich hatte in der vergangenen Woche einen unverschuldeten Unfall mit meinen bis dahin 6 Tage alten Audi RS3.
Am gestrigen Tag erhielt ich bereits die Reparaturfreigabe und habe daraufhin direkt einen Termin mit meinem Audi-Händler vereinbart. Ich erhielt einen Termin für den 27.03 und mir wurde mitgeteilt, dass sich die Reparatur bis zum 31.03, somit auf 5 Tage erstreckt.
Da ich die Möglichkeit habe im Home-Office zu arbeiten, habe ich der gegnerischen Versicherung bereits mitgeteilt, dass ich die Nutzungsentschädigung in Höhe von 79€ pro Tag ausgezahlt bekommen möchte, da ich in der Zwischenzeit auf das Auto meiner Freundin zugreifen könnte, falls ich es benötige.
Da ich mein Fahrzeug am 27.03 bereits um 08:00 Uhr abgeben muss und ich es erst am 31.03 um 16:00 Uhr abholen kann, würde ich gerne wissen, ob der Abgabe- sowie Abholtag vollumfänglich in der Nutzungsentschädigung abgerechnet oder ob beispielsweise ein Mittelwert aus den beiden Tagen berechnet bzw. die beiden Tage gar nicht mitgezählt werden ?