Fahrradfahrerin angefahren, was kommt auf mich zu?
Hallo, zuallererst ich bin 19 Jahre alt und besitze seit Februar meinen Führerschein, sprich seit ca. einem halben Jahr.
Ich hatte gestern meinen ersten Unfall, irgendwann musst es ja passieren, aber leider kein "normalen" unfall sondern einen mit Personenschaden.
Ich bin gestern aus meiner Einfahrt rausgefahren, habe mich auch doppelt und dreifach umgesehen ob niemand kommt und bin dann losgefahren, aufeinmal fuhr seitlich von mir eine Fahrradfahrerin gegen meine Stoßstange und wahrscheinlich auch leicht über meine Motorhaube, da da eine kleine Beule ist.
Ja, ich war sehr aufgeregt, habe direkt die Polizei angerufen und ein Krankenwagen kam auch. Die Frau wirkte aber nicht stark verletzt.
Die Polizei hat alles dokumentiert und mir gesagt, dass ich bald Post bekomme usw.
Ich denke auch, dass ich Schuld bin, da die Frau auf einem Fahrradweg ordnungsgemäß gefahren ist.
Ich bin mir jetzt unschlüssig was auf mich zukommen wird und kann auch kaum schlaf finden?
Weiß jemand eventuell was so auf mich zukommen könnte oder jemand eine ähnliche Situation durchlebt hat.
Ich bedanke mich im vorfeld für jede Hilfe!
4 Antworten
Ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr erscheint zumindest möglich, es hängt einiges davon ab, ob und wie schwer die Radlerin verletzt ist.
Aber: Selbst wer ordnungsgemäß unterwegs ist, hat möglicherweise die Sorgfaltspflicht missachtet, das müsste man im Einzelfall und im Detail betrachten.
Dennoch wird ein einfacher Kratzer anders beurteilt als ein Knochenbruch ...
Es bleibt dennoch eine Straftat. Es wird faktisch eine Strafanzeige gefertigt werden.
Nicht unbedingt - § 229 StGB ist immer noch ein Antragsdelikt.
Das gibt eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, Punkte in Flensburg, eine Probezeitverlängerung und eine Nachschulung.
Wenn der Frau nichts ernsthaftes passiert ist, hält sich auch der Schaden für dich in Grenzen. Möglicherweise ist dann nicht einmal mehr eine Körperverletzung im Spiel.
Ich hatte gestern meinen ersten Unfall, irgendwann musst es ja passieren,
Warum denkst Du denn so? Wenn man mit einer solchen Einstellung ins Auto steigt, sollte man sich das lieber dreimal überlegen, ob das das richtige Fortbewegungsmittel für einen ist.
Es kann ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung auf dich zukommen (§ 229 StGB). Dies ist ein relatives Antragsdelikt, der einerseits auf Strafantrag des Geschädigten erfolgt, oder aber bei besonderem öffentlichen interesse von Amts wegen verfolgt wird. Letzteres ist bei Verkehrsunfällen fast die Regel, alleine schon, um festzustellen oder auszuschliessen, das die Ursache eine Gefährdung der Allgemeinheit verursachen kann.
Ferner ist es natürlich möglich, das die Dame eine Zivilklage wegen Schmerzensgeld und evtl. Schadenersatz erhebt.
Was mit deiner Fahrerlaubnis passiert ist da erst einmal völlig nebensächlich. Aber sicherlich wird eine Verlängerung der Probezeit auf vier jahre und ein Aufbauseminar auferlegt werden.
Naja ich denke wenn sie nicht wirklich verletzt ist, wird das schlimmste eher die Kosten sein und wahrscheinlich ein Aufbauseminar.
Das kann dir niemand hier sagen, kommt drauf an wie schwer der Schaden an deinem Auto und wie schwer die Verletzung ist.
Es hängt nicht davon ab, wie schwer die Radlerin verletzt ist. Eine Verletzung erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung.