Was gilt als ein Tag bei der Nutzungsausfallentschädigung?
Hallo zusammen,
ich hatte in der vergangenen Woche einen unverschuldeten Unfall mit meinen bis dahin 6 Tage alten Audi RS3.
Am gestrigen Tag erhielt ich bereits die Reparaturfreigabe und habe daraufhin direkt einen Termin mit meinem Audi-Händler vereinbart. Ich erhielt einen Termin für den 27.03 und mir wurde mitgeteilt, dass sich die Reparatur bis zum 31.03, somit auf 5 Tage erstreckt.
Da ich die Möglichkeit habe im Home-Office zu arbeiten, habe ich der gegnerischen Versicherung bereits mitgeteilt, dass ich die Nutzungsentschädigung in Höhe von 79€ pro Tag ausgezahlt bekommen möchte, da ich in der Zwischenzeit auf das Auto meiner Freundin zugreifen könnte, falls ich es benötige.
Da ich mein Fahrzeug am 27.03 bereits um 08:00 Uhr abgeben muss und ich es erst am 31.03 um 16:00 Uhr abholen kann, würde ich gerne wissen, ob der Abgabe- sowie Abholtag vollumfänglich in der Nutzungsentschädigung abgerechnet oder ob beispielsweise ein Mittelwert aus den beiden Tagen berechnet bzw. die beiden Tage gar nicht mitgezählt werden ?
5 Antworten
Was gilt als ein Tag
Die Kalendertage die die Reparatur dauert!
Wie hoch der tägliche Betrag ist, kommt auf das Fahrzeug an, dass repariert wird.
Meine VERMUTUNG ist das die Tage dazu zählen.
ABER: Du kannst Dir glaube ich auf Kosten des Unfallgegners einen Anwalt nehmen und den das fragen. Würde ich bei sowas immer machen!
In diesem Fall hast du das Recht auf einen Anwalt ,Fachgebiet Verkehrsrecht, der dich zu Lasten der gegenerischen Versicherung beraten kann und wird.
Neben der Nutzungsentschädigung stehen dir auch Auslagen und eine Wertminderung zu.
Das kann er dir berechnen und von der gegenerischen Seite einfordern.
Du hast schon einiges falsch gemacht, das mit dem Home Office z.B.
Vielen Dank für die Antwort.
Die Wertminderung ist bereits durch den Gutachter festgestellt worden und beträgt 1200€, da es ein ganz leichter Auffahrunfall war, da die Dame aus Versehen den Fuß von der Bremse genommen hat und das Auto dann automatisch losgerollte ist (Automatik). Trotz genauer Untersuchung, habe ich beispielsweise nur ein paar minimale Kratzer gesehen, wo man aber bereits 10 Mak hinsehen musste.
Soweit ist auch alles geklärt und bereits unter Dach und Fach. Die Nutzungsentschädigung und die Auszahlung der Wertminderung wurde bereits genehmigt, mir ging es nur darum, wie die Tage abgerechnet werden.
Die Tage zählen voll. Wie hoch ist der Schaden denn. Du solltest auch eine Wertminderung bekommen, Dein Auto ist jetzt ein Unfallfahrzeug. Hast Du einen Anwalt.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Die Wertminderung wurde bereits durch den Gutachter festgelegt und auch durch die gegnerische Versicherung genehmigt und zur Auszahlung freigegeben, sobald die Reparatur durchgeführt wurde und die entsprechenden Reparaturberichte vorliegen.
in der Regel wird genau wie beim Leihen eines Autos der angebrochene Tag auch gewertet. d.h. du erhältst ab dem Tag wo du das Auto abholst, bis inclusive dem, an dem du das Auto wieder auslöst, deine Nutzngsausfallentschädigung.
Bedenke bitte, Fahrtkosten zur Werkstatt um das Auto abzugeben oder es wieder zu holen werden nicht erstattet!
lg, Anna
Hallo Anna,
vielen Dank für deine Antwort.
Dann weiß ich schon mal Bescheid. Das die Fahrtwege nicht erstattet werden, war mir bereits bewusst. Mein Audi Händler befindet sich auch nur 2 Kilometer von mir entfernt, weshalb das auch keine sonderlich große Rolle gespielt hätte.