Mein auto angerempelt,zuspät gesehen ,was nun?

7 Antworten

An der Tanke ist die chance groß, dass es auf Video festgehalten wurde oder es jemand gesehen hat.

Melde dich mal dort und fahnde nach dem Täter. Sollte er ausfindig zu machen sein, muss er natürlich für den angerichteten Schaden gerade stehen. Alles weitere ergibt sich.

lg, Anna

Über deine Vollkaskoversicherung kannst du das natürlich als eigenen Schaden noch immer abrechnen.
Du kannst auch pro forma eine Anzeige wegen Fahrerflucht erstatten, dafür ist es auch nicht zu spät.
Wenn du dir sicher bist, dass es an der Tankstelle passiert ist, würde ich zeitnah (!) an der Tankstelle vorbeifahren und nach Videomaterial fragen – welche Tankstelle ist heutzutage nicht überwacht? Dann hättest du sogar eine Bilddokumentation, was passiert ist und wer es war, vermutlich sogar mit zugehörigem Kennzeichen.

wenn du so einen schaden nicht sofort "in flagranti" in angriff nimmst, hast du später null chancen, einen verursacher ausfindig zu machen.

nur wenn sich herausstellen sollte, dass z.b. die struktur deiner stoßfänger unter dem plastik beschädigt wurde, der schaden deutlich größer ist als von außen zu vermuten, kannst du eine anzeige gegen unbekannt erstatten und die polizei kann ggf. mit den videos der tankstelle den verursacher ausfindig machen.

bei bagatellschäden im 2stelligen bereich wird vermutlich der polizeiappaerat nicht tätig werden.

T3Fahrer  12.12.2022, 11:20

Selbstverständlich muss die Polizei auch bei geringem Sachschaden tätig werden. Dann ist lediglich am Ende die Frage, wie viel Aufwand betrieben wird. Aber wenn es schon um eine sachgerechte Lackierung der Stoßstange geht, bist du ja schon im dreistelligen Bereich. Wenn dann noch Teile getauscht werden müssen, weil was verformt oder womöglich gar gerissen ist, davon wollen wir gar nicht erst sprechen.
Abgesehen davon müsste man den Stoßfänger ja auch eigentlich abnehmen, um einmal darunter die Struktur adäquat zu begutachten (wir wissen ja letztlich gar nicht mit wie viel Schwung der Rempler passiert ist und heutzutage formen sich die Kunststoffstoßfänger ja erst mal wieder zurück, so dass von der reinen Verformung des Stoßfängers gar nicht ein sicherer Rückschluss möglich ist) – aller spätestens dann sind wir schon durch die Kontrolle und Demontage und Montage der Teile im dreistelligen Bereich.

0

Die Meldung kommt nicht zu spät.

Die Kameras an der Tankstelle können ebenfalls von der Polizei bezüglich des Sachfalls überprüft werden.

Hier hast du auch einen Website Link dazu:

https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/verkehr/wie-lange-darf-man-sich-mit-einer-schadensmeldung-zeit-lassen?full=1

Kommt es zu einem Unfall, muss der Versiche­rungs­nehmer diesen „unverzüglich“ der Versicherung melden. Ansonsten besteht die Gefahr einer so genannten Obliegen­heits­ver­letzung mit der Folge, dass der Anspruch gegenüber der Versicherung ganz oder teilweise erlischt. Was gilt aber noch als „unverzüglich“?

.

Erfolgt die Schadens­meldung zwei Tage nach dem Unfall, ist dies immer noch „unverzüglich“. Die Ansprüche gegenüber der Versicherung erlöschen damit nicht. Die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsge­richts Kaisers­lautern vom 11. Dezember 2015 (AZ: 4 C 575/13).

.

Gericht: Schadens­meldung nach zwei Tagen ausreichend
Damit stand für das Gericht fest, dass es den Unfall wirklich gegeben hatte und die Frau nicht einfach nur versuchte, Altschäden geltend zu machen. Auch in der Meldung des Versiche­rungsfalls zwei Tage nach dem Unfall sah das Gericht keine schuldhafte Verzögerung durch die Frau. Dies sei immer noch „unverzüglich“. Im vorlie­genden Fall habe sich die Klägerin einen Tag nach dem Unfall zumindest telefonisch bei der Versicherung gemeldet.

Dann soltest du die Polizei kontaktieren mit etwas Glück gib es eine Videoüberwachung von der Tankstelle