Strafgesetzbuch – die besten Beiträge

Der Friedrich Merz möchte deutsche Staatsbürger ihrer Staatsbürgerschaft weg nehmen. Wie findet ihr das?

Geht so was überhaupt? Und kann man dagegen klagen?

https://www.tagesspiegel.de/politik/merz-fordert-reform-der-einburgerung-aberkennung-der-deutschen-staatsburgerschaft-musste-moglich-sein-12965695.html

müsste wenigstens auf der gleichen Ebene eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft möglich sein, wenn wir erkennen, dass wir bei straffällig werdenden Personen einen Fehler gemacht haben“, so Merz weiter. Straffällige Ausländer ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssten ohnehin nach der zweiten Straftat ausgewiesen werden

Die von der Ampel beschlossene Kombination von schnellerer Einbürgerung und doppelter Staatsangehörigkeit schaffe „einfach zu viele Probleme in Deutschland, und deshalb müssen wir das sehr schnell wieder ändern“, so Merz.

Im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten, die teilweise nicht einmal eine zweite EU-Staatsbürgerschaft akzeptierten, sei es richtig, dass Deutschland etwa aus familiären Gründen eine Doppelstaatlichkeit zulasse. Doch „die Einbürgerung muss auch am Ende eines Integrationsprozesses stehen und nicht am Anfang – in der Hoffnung, dass die Einbürgerung selbst erst danach einen größeren Integrationsbeitrag leistet“, sagte Merz.

Von 200.000 Antragsstellern im Jahr 2024 wollten rund 80 Prozent ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft behalten, so Merz. Damit sei „die doppelte Staatsangehörigkeit zum Regelfall geworden“. Seiner Meinung nach hingegen sollte eine doppelte Staatsangehörigkeit „immer eine begründungspflichtige Ausnahme bleiben“.

Aussage aus dem welt Interview

Was meint ihr?

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Warum gibt ein Wachtmeister beim AG - Ermittlungsgericht keinen Auskunft?

Beim Amtsgericht - Ermittlungsgericht geht es darum ob man in U-Haft kommt im Rahmen, eines Ermittlungsverfahren nach Paragraf 112 StPO.

Weil man wegen dies und dass Angezeigt worden ist.

Wenn man dort anruft dann gibt der Wachtmeister einem Person darüber keinen Auskunft - Ob gegen ihn einen Fahndung, Haftbefehl, Strafverfahren vorliegt. Die Frage (?) Warum denn nicht?

Ich denke ein Justizbeamter vom AG - Ermittlungsgericht gibt einem Person (Egal ob mich oder jemand anderes.) deswegen darüber keinen Antwort auf die Fragen, weil es die Ermittlungsziel gefährden kann, was es nämlich heißt, dass bei dem Ermittlungsrichter und Staatsanwaltschaft darum gehe dass ich bestraft und Verknackt werde.

Wenn ich dort lande, dann werden die mir höchstens sagen, Sie haben Recht sich einen Verteidiger zu bestellen.

Einen Anwalt (Verteidiger) nützt in dem Sinne auch nichts selbst wenn man 3 Anwälte hat, wenn Beweise vor Gericht hinzugezogen werden und es festgestellt worden sei, ich habe die und die Taten begangen. Wenn es festgestellt wurde dass ich die und die Straftaten begangen habe, dann werde ich auch Verurteilt und weggesperrt, allerdings kann gegen einem Verurteilung - innerhalb von 2 Wochen Rechtsmittel eingelegt werden. Diese geht dann nach Bundesgerichtshof nach Karlsruhe und oder auch nach Bonn und wird auf der Höchste Ebene überprüft. Aber dass hat wenig Chancen für einem Verurteilten in allen meisten Fällen wird die BGH (Bonn, Karlsruhe.) das Urteil des Amts oder auch Landgericht bestätigen, und damit ist die Letzte Möglichkeit auch genommen um wieder auf freiem Fuß zu kommen, das bedeutet ich oder jemand anderes muss die Freiheitsstrafe auch Arrest (Vollverbüßen.)

Ermittlungsverfahren, Strafgesetzbuch

Meinung des Tages: Schwangerschaftsabbrüche sollen rechtmäßig werden – wäre eine Durchsetzung vor den Neuwahlen sinnvoll?

Triggerwarnung: In dieser Meinung des Tages kommen Themen wie Schwangerschaft(sabbruch) sowie sexuelle Übergriffe vor.

Der Paragraf 218 dürfte zu den bekanntesten und umstrittensten in Deutschland führen. Er regelt die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen. Doch womöglich könnte dieser nun aus dem Strafgesetzbuch verschwinden.

Aktueller Stand

Der Abbruch von Schwangerschaften gilt derzeit als rechtswidrig, außer es besteht eine Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn die Schwangerschaft Folge einer Sexualstraftat ist.

Wenn innerhalb der ersten 12 Wochen die Schwangerschaft aus anderen Gründen beendet wird, bedarf es dafür eines Gesprächs bei der Beratungsstelle – das Vorgehen bleibt zwar straffrei, ist aber per Definition dennoch rechtswidrig.

Das soll geändert werden

328 Bundestagsabgeordnete wollen, dass es eine Reform gibt. Im Strafgesetzbuch soll künftig nur mehr geklärt werden, was geschieht, wenn der Abbruch gegen oder ohne den Willen der Schwangeren durchgeführt wird. Alles andere soll im „Schwangerschaftskonfliktgesetz“ geklärt werden. Unter anderem auch, dass Abtreibungen bis zur 12 Woche rechtmäßig sein sollen, wenn eine Beratung erfolgt ist und ein Arzt den Abbruch durchführt.

Ob es noch vor den Neuwahlen dazu kommt, dass der Paragraf abgeschafft wird, ist fraglich. Buschmann lehnt eine Reform vor den Neuwahlen ab, auch die Union möchte keine Gesetze mehr beschließen. Doch: Für die Änderung bedarf es 367 Stimmen – das heißt derzeit fehlen nur noch 39. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass noch einige Stimmen von SPD, Grünen, Linken sowie von einigen des BSW dazu kommen könnten. Obwohl Union und FDP sich dagegen ausgesprochen haben, wird außerdem damit gerechnet, dass einige Stimmen von den Mitgliedern kommen könnten. 

Unsere Fragen an Euch:

  • Denkt Ihr, dass die nötigen Stimmen zusammenkommen werden?
  • Was wären mittel- und auch langfristig Konsequenzen der Abschaffung?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und bitten Euch, auch bei diesem sensiblen Thema unsere Netiquette zu beachten.

Vielen Dank und viele Grüße
Euer gutefrage Team

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Der Paragraf sollte vor den Neuwahlen abgeschafft werden, da... 64%
Der Paragraf sollte gar nicht abgeschafft werden, denn... 29%
Der Paragraf kann danach abgeschafft werden, weil... 7%
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