Ist es strafbar, wenn man Adolf Hitler als Person gut findet?

8 Antworten

Nein, solange die Aussage nicht als Volksverhetzung ausgelegt werden kann (§ 130 StGB) und keine verbotenen Parolen und Grußformen enthält (§ 86a StGB).

  • Legal: Ich finde Hitlers Aquarelle, Architekturgeschmack und Hüte gut.
  • Illegal: Ich finde Hitlers Euthanasie-Erlass gut.

In Deutschland gibt es keine allgemeine Strafbarkeit dafür, Adolf Hitler als Person gut zu finden oder seine Reden zu loben.

§ 130 StGB (Volksverhetzung)

  1. Absatz 4: Wer die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft verherrlicht oder rechtfertigt und dadurch den öffentlichen Frieden stört, macht sich strafbar.
  2. Absatz 3: Wer die Verbrechen des Nationalsozialismus öffentlich leugnet, verharmlost oder billigt, begeht ebenfalls eine Straftat.

§ 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

  1. Das öffentliche Zeigen verfassungswidriger Symbole, zum Beispiel das Hakenkreuz.

Sonst ist Hitler als Person gut zu finden nur moralisch verwerflich.

Kommt darauf an. Die Verherrlichung des Nationalsozialismus ist strafbar. Das ist natürlich eng auszulegen. Wenn es nur um seine Person oder einzelne Punkte geht, ist das nicht strafbar. Strafbar ist es, wenn man die nationalsoziakistische Ideologie oder Herrschaft gutheißt.

Seine Augen waren jedenfalls speziell blau.

Nicht einfach nur blau. Sie waren dunkelblau. Selten.

Und das war mit seiner Stmme das Einzigste, was er als Mittel gegen seinen missbräuchlichen Vater einsetzen konnte.

Seine Seele ist im Eimer, tragisch, wie seine Anhänger.

Wenn es das wäre befände sich die gesamte AfD im Knast.