Darf eine Person sagen, dass sie Hitler gut findet?

10 Antworten

nicht in D; das fällt unter §130 StGB Absatz 3 oder 4:

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

guckst du: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html


Legion73  18.12.2024, 21:45

Hitler ist eine Person und keine Handlung auch wenn das kacke ist ist es trotzdem legal

Je nach Zusammenhang und Ort wo das geäußert wird kann es § 130(3) und (4) StGB einschlägig sein. Ohne diesen Zusammenhang ist aber eine Antwort auf diese seltsame "Frage" nicht möglich.


riverdale43 
Beitragsersteller
 18.12.2024, 21:22

Ja, also wenn es jemand einfach so sagt, ohne Begründung. Also einfach nur diesen Satz ausspricht. Fällt es dann unter Meinungsfreiheit gem. Art 5 GG?

DerRoll  18.12.2024, 21:24
@riverdale43

Es gibt nie ein "einfach so". Es gibt immer Umstände die dazu gehören. Erstens bin ich kein Jurist und zweitens ist aufgrund dieser Beschreibung von dir eine Bewertung nicht möglich.

Es ist illegal die Ideologie zu verbreiten. Mögen darf man den meine ich schon.


DerRoll  18.12.2024, 21:26
Es ist illegal die Ideologie zu verbreiten.

Nein, ist es nicht. Es ist verboten sich als NSDAP oder eine Nachfolgeorganisation wieder zu betätigen (§ 86a StGB) und es ist verboten die nationalsozialistische Gewaltherrschaft in einer Weise die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören zu billigen oder zu verharmlosen (§ 130(3) und (4) StGB).

Pinguinpingi9  18.12.2024, 21:31
@DerRoll

Aber was ist mit 130 (2):

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 

1.

einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der…

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html

Wobei. Verbreiten trifft es nicht ganz.

DerRoll  18.12.2024, 21:33
@Pinguinpingi9

Der heißt du darfst nicht zu Hass gegen eine Bevölkerungsgruppe aufrufen. Nationalsozialistische Ideologie geht aber weiter als nur den reinen Judenhass. Gegen völkisches Gedankengut gibt es z.B. kein Gesetz, verfassungsfeindlich ist es dennoch. Unter anderem deswegen gelten einige Landesverbände der SPD als rechtsextrem und werden vom Verfassungsschutz beobachtet.

Ja, darf sie.

Sie darf halt keine nationalsozialistischen Symbole verwenden und diese öffentlich zur Schau stellen. Privat kann sie diese Symbole haben; aber niemanden damit behelligen...

Es gibt ja auch eine rechtsextreme nationalsozialistische Partei namens 'Die Heimat' - ehemalige NPD -; diese ist ja ebenso nicht verboten...und dort können deren Mitlgieder auch ihre 'Sympathien' für Hitler kundtun...

Eine starke Demokratie hält dies locker aus - natürlich nur, wenn die grüne Partei nicht mehr mitmischt, dann kann auch die Demokratie wieder stark werden...

Gruß Fantho

Die Person an sich gut zu finden ist soweit ich wriß legal. Das das die Peraon gemacht hat gut zu heißen in der Öffentlichkeit ist aber illegal.