Ist die Andeutung eines kleinen Genitals bei einem Mann eine strafbare Beleidigung?
Viele Männer scheinen da absolut einen wunden Punkt zu haben, könnte man strafrechtlich belangt werden, wenn man einem Mann sagt, man denke, sein Penis sei klein?
Gibt es da Präzedenzfälle?
5 Antworten
Ist es dazu geeignet, die öffentliche Meinung eines Individuum herabzusetzen? Ich denke schon, insofern kommt das als Beleidigung definitiv infrage.
Letzten Endes wird ja in Beleidungsfällen von Fall zu Fall entschieden, wenn ich es richtig verstehe. Es gibt meines Wissens nach keine Liste, auf der sämtliche erdenkliche Beleidigungen verzeichnet sind, mit dem entsprechenden Strafmaß. Wenn sich jemand dadurch beleidigt fühlt, könnte er seinen Anwalt mit den nötigen Schritten betrauen und wie sich das dann entwickelt bleibt eben Sache der Verhandlung. Es ist eben die Frage, ob dieser Jemand sich die Mühe machen möchte, es besteht ja die Gefahr, auf den Anwaltskosten hängen zu bleiben... Inwieweit im anderen Falle eines Strafantrages die Staatsanwaltschaft irgendetwas einleiten würde, halte ich für ausgesprochen fraglich, da bin ich allerdings Laie. Präzedenzfälle kenne ich keine in diesem konkreten Beispiel. Was sagt Google dazu?
lg up
Nein, das kannst Du gut machen.
Die Gedanken sind frei. Anderen gegenüber eine unbewiesene Tatsachenbehauptung aufstellen kann böse enden.
Eine Äußerung ist dann eine Beleidiigung, wenn sie als Beleidigung gedacht war. Es geht ja in solchen Fällen nicht um eine Tatsachenfeststellung, sonder wohl eher darum, jemanden herabzuwürdigen oder lächerlich zu machen, weil er vermeintlich einen kleinen Penis habe.