Strafgesetzbuch – die besten Beiträge

Warum gibt ein Wachtmeister beim AG - Ermittlungsgericht keinen Auskunft?

Beim Amtsgericht - Ermittlungsgericht geht es darum ob man in U-Haft kommt im Rahmen, eines Ermittlungsverfahren nach Paragraf 112 StPO.

Weil man wegen dies und dass Angezeigt worden ist.

Wenn man dort anruft dann gibt der Wachtmeister einem Person darüber keinen Auskunft - Ob gegen ihn einen Fahndung, Haftbefehl, Strafverfahren vorliegt. Die Frage (?) Warum denn nicht?

Ich denke ein Justizbeamter vom AG - Ermittlungsgericht gibt einem Person (Egal ob mich oder jemand anderes.) deswegen darüber keinen Antwort auf die Fragen, weil es die Ermittlungsziel gefährden kann, was es nämlich heißt, dass bei dem Ermittlungsrichter und Staatsanwaltschaft darum gehe dass ich bestraft und Verknackt werde.

Wenn ich dort lande, dann werden die mir höchstens sagen, Sie haben Recht sich einen Verteidiger zu bestellen.

Einen Anwalt (Verteidiger) nützt in dem Sinne auch nichts selbst wenn man 3 Anwälte hat, wenn Beweise vor Gericht hinzugezogen werden und es festgestellt worden sei, ich habe die und die Taten begangen. Wenn es festgestellt wurde dass ich die und die Straftaten begangen habe, dann werde ich auch Verurteilt und weggesperrt, allerdings kann gegen einem Verurteilung - innerhalb von 2 Wochen Rechtsmittel eingelegt werden. Diese geht dann nach Bundesgerichtshof nach Karlsruhe und oder auch nach Bonn und wird auf der Höchste Ebene überprüft. Aber dass hat wenig Chancen für einem Verurteilten in allen meisten Fällen wird die BGH (Bonn, Karlsruhe.) das Urteil des Amts oder auch Landgericht bestätigen, und damit ist die Letzte Möglichkeit auch genommen um wieder auf freiem Fuß zu kommen, das bedeutet ich oder jemand anderes muss die Freiheitsstrafe auch Arrest (Vollverbüßen.)

Ermittlungsverfahren, Strafgesetzbuch

Meinung des Tages: Schwangerschaftsabbrüche sollen rechtmäßig werden – wäre eine Durchsetzung vor den Neuwahlen sinnvoll?

Triggerwarnung: In dieser Meinung des Tages kommen Themen wie Schwangerschaft(sabbruch) sowie sexuelle Übergriffe vor.

Der Paragraf 218 dürfte zu den bekanntesten und umstrittensten in Deutschland führen. Er regelt die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen. Doch womöglich könnte dieser nun aus dem Strafgesetzbuch verschwinden.

Aktueller Stand

Der Abbruch von Schwangerschaften gilt derzeit als rechtswidrig, außer es besteht eine Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn die Schwangerschaft Folge einer Sexualstraftat ist.

Wenn innerhalb der ersten 12 Wochen die Schwangerschaft aus anderen Gründen beendet wird, bedarf es dafür eines Gesprächs bei der Beratungsstelle – das Vorgehen bleibt zwar straffrei, ist aber per Definition dennoch rechtswidrig.

Das soll geändert werden

328 Bundestagsabgeordnete wollen, dass es eine Reform gibt. Im Strafgesetzbuch soll künftig nur mehr geklärt werden, was geschieht, wenn der Abbruch gegen oder ohne den Willen der Schwangeren durchgeführt wird. Alles andere soll im „Schwangerschaftskonfliktgesetz“ geklärt werden. Unter anderem auch, dass Abtreibungen bis zur 12 Woche rechtmäßig sein sollen, wenn eine Beratung erfolgt ist und ein Arzt den Abbruch durchführt.

Ob es noch vor den Neuwahlen dazu kommt, dass der Paragraf abgeschafft wird, ist fraglich. Buschmann lehnt eine Reform vor den Neuwahlen ab, auch die Union möchte keine Gesetze mehr beschließen. Doch: Für die Änderung bedarf es 367 Stimmen – das heißt derzeit fehlen nur noch 39. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass noch einige Stimmen von SPD, Grünen, Linken sowie von einigen des BSW dazu kommen könnten. Obwohl Union und FDP sich dagegen ausgesprochen haben, wird außerdem damit gerechnet, dass einige Stimmen von den Mitgliedern kommen könnten. 

Unsere Fragen an Euch:

  • Denkt Ihr, dass die nötigen Stimmen zusammenkommen werden?
  • Was wären mittel- und auch langfristig Konsequenzen der Abschaffung?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und bitten Euch, auch bei diesem sensiblen Thema unsere Netiquette zu beachten.

Vielen Dank und viele Grüße
Euer gutefrage Team

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Der Paragraf sollte vor den Neuwahlen abgeschafft werden, da... 64%
Der Paragraf sollte gar nicht abgeschafft werden, denn... 29%
Der Paragraf kann danach abgeschafft werden, weil... 7%
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Warum ist "Rasse(menschenrasse)" oder "Führer" etc. verboten?

Oder ganz allgemein: Warum greift die Regierung in unseren Wortgebrauch ein? Ich kann sagen, was ich will.

Diese Begriffe hatten nur einen schlechten Ruf und wurden von Adolf Hitler negativ verwendet, dennoch wurde die Begriffe "Rasse" vor der Nazizeit für die ethnische Zugehörigkeit und "Führer" für Menschen die andere Menschen führten, verwendet.

Wie kann dies ein verbotenes wort sein? Es sind normale Wörter. Wenn dies Amerika geschieht, was in Deutschland damals passiert ist, dann wird „Rasse“ auch verboten für die Benutzung andere Menschen. Anscheinend wird dort dieses Begriff ganz normal verwendet und niemand fühlt sich diskriminiert nur (wie schon gesagt)

Wer entscheidet, welche Wörter wir bald nicht mehr verwenden dürfen?

Bald können wir z.B. „Schüler“ nicht mehr verwenden, weil es in der Vergangenheit aus irgendeinem Grund in irgendeiner Zeit verwendet wurde. (wahrscheinlich ausgedacht)

Wenn es so weiter läuft und mehr wörter verboten werden haben wir bald keine Freiheit mehr.

P.S Ich bevorzuge respektvolle und Bashings als 2. Priorität zu disem Beitrag zu setzen. Für ein offenes Gespräch kommen eure Korrekturen und Meinungen vor.

https://www.gutefrage.net/frage/warum-ist-rassemenschenrasse-oder-fuehrer-etc-verboten#answer-562037493

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Meinung des Tages: Zunehmende Gewalt in deutschen Arztpraxen - was könnten die möglichen Gründe hierfür sein?

Ärzte und medizinisches Fachpersonal erleben inzwischen immer häufiger Gewalt in ihren Praxen. Zum Schutz der Angestellten werden die Rufe nach einer Verschärfung des Strafrechts laut. Die Gründe für die Gewaltausbrüche indes sind häufig schwer nachzuvollziehen...

Deutliche Zunahme von Gewalt in Arztpraxen

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, beklagte in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung vor wenigen Tagen die massiv gestiegene Gewalt in deutschen Arztpraxen. Ihm zufolge hätten "offene Aggression und [ . ] extrem forderndes Verhalten [ . ] deutlich zugenommen". Eine Gewaltzunahme konnte demnach sowohl in verbaler (z.B. Beleidigungen) als auch physischer Hinsicht (z.B. körperliche Angriffe) verzeichnet werden.

Eine von der Ärztekammer Westfalen-Lippe in Auftrag gegebene interne Umfrage offenbarte, dass mehr als 1.000 ihrer 42.000 Mitglieder bereits mit körperlicher Gewalt im beruflichen Kontext konfrontiert gewesen seien. So berichten Krankenschwestern und Ärzte davon, dass Patienten ihnen auf dem Nachhauseweg aufgelauert hätten oder dass Autos demoliert worden seien. In vielen Fällen musste der Sicherheitsdienst im Krankenhaus hinzugezogen werden.

Gassen, der selbst als praktizierender Arzt tätig ist, berichtet in seinem Interview von einem "Patienten, der eine Tür kaputt getreten hat". Das für gewöhnlich vertrauensvolle Verhältnis zwischen Patienten und medizinischem Personal würde durch eine "kleine, leider aber größer werdende Klientel, die wirklich schwer erträglich" sei und stetig wachse, mittlerweile massiv beeinträchtigt. In den aller meisten Fällen treffe es die medizinischen Fachangestellten.

Seitdem werden die Rufe nach einer Verschärfung des Strafrechts laut..

Verschärfung des Strafrechts und Gründe für das Verhalten

Während Angestellte in Arztpraxen erst seit kürzerem mit gestiegener Aggression und Gewalt konfrontiert sind, haben Rettungskräfte wie Feuerwehrleute oder Rettungssanitäter seit vielen Jahren mit dem Problem zu kämpfen. Um der Situation Herr zu werden und das Rettungspersonal vor Angriffen Dritter zu schützen, plant das von Bundesjustizminister Marco Buschmann geführte Ministerium derzeit eine Verschärfung des Strafrechts. Die geplante Anpassung müsse mit Blick auf die aktuelle Lage dem Kassenärzte-Chef zufolge jedoch auf Arztpraxen ausgeweitet werden. Gassen fordert eine klare Verschärfung des Strafgesetzes und verweist auf den Umstand, dass sich "auch Praxen [ . ] nicht alles bieten lassen [müssen]." Die Lage in deutschen Ärztezimmern habe die Politik laut Gassen noch nicht ausreichend auf dem Schirm.

Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe bemerkt, dass viele Menschen seit der Corona-Pandemie wesentlich dünnhäutiger geworden seien und eine kürzere Zündschnur hätten. Überspitzter Egoismus und fehlende Empathie führten in vielen Fällen dazu, dass Patienten wenig Geduld und Verständnis für andere Patienten oder die Ärzte aufbringen würden. Eine Ärztin verwies in einem Interview darauf, dass sich viele Patienten im Vorfeld im Internet über mögliche diagnostische Verfahren informieren würden und diese - egal, ob nötig oder nicht - einfordern. Darüber hinaus kämen viele Patienten häufig mit völlig falschen Vorstellungen in die Praxen. KBV-Chef Gassen monierte ebenso, dass es inzwischen immer öfter vorkomme, dass eine kranke Person in Begleitung von vier bis fünf Personen in der Arztpraxis oder Notaufnahme erscheine.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach zumindest schrieb auf X, dass Gewalt und Gewaltandrohungen gegen Ärzte und Pflegekräfte - auch mit Blick auf den ohnehin vorhandenen Personalmangel - stärker bestraft werden müssten und dass dieser aktiv am Gesetz zur Strafverschärfung mitwirken würde.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie erklärt Ihr Euch die gestiegene Aggressionsbereitschaft Ärzten und Rettungskräften gegenüber?
  • Sollten Praxen gewaltbereite Patienten in nicht akuten Fällen häufiger ablehnen?
  • Welche Maßnahmen sollten zum Schutz von Ärzten und medizinischem Personal ergriffen werden?
  • Sollte die Öffentlichkeit besser über die Herausforderungen und Belastungen des medizinischen Personals informiert werden?
  • Welche rechtlichen Konsequenzen / Strafen wären Eurer Meinung nach angebracht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zeit.de/gesellschaft/2024-08/kassenaerzte-gewalt-arztpraxen-rettungskraefte-buschmann

https://www.deutschlandfunk.de/bundesregierung-will-staerkeres-vorgehen-gegen-gewalt-in-arztpraxen-pruefen-106.html

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/gewalt-in-praxen-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buschmann-haertere-strafen-uebergriffe-100.html

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