Darf man Hitler gut finden und das so sagen?
Da ja die Meinungsfreiheit leider eingeschränkt ist, wollte ich fragen, ob man das wenigstens sagen darf und ob es zum Art. 5 GG zählt. Weil ich meine jeder hat ja eine andere Ansicht der Dinge.
Meinungen anderer dazu spielen keine Rolle, mir geht es nur um das Strafrechtliche.
20 Antworten
Die Meinungsfreiheit ist nicht eingeschränkt. Du kannst dich mitten auf den Marktplatz stellen und laut herausposaunen das du Hitler gut findest.
Darfst dich nur nicht dämlich dabei anstellen.
Eben, auch das ist nicht strafbar. Eher hilfreich für alle Anderen.
"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt."
Ja, also ob, wenn es nur um die Person geht. Darf man jetzt keine Einzelpersonen mehr bewerten?
Ich glaube eher, du willst, dass das so ist, kann das sein?
Er kann sich dahin stellen und sagen "Ich finde Hitler toll" Das ist nicht strafbar.
und
Strafbar wäre es wenn er sagt "Ich finde toll was Hitler mit den Juden gemacht hat."
Und wie willst Du das Gut-finden der Person trennen vom Gut-finden dessen, was sie getan hat?
Das geht durchaus. Bei einer Figur wie Hitler fraglich, aber das war nicht das Thema.
Es ging nur um die Aussage selbst. Natürlich würde ich bei so einer Aussage bereits Abstand zu der Person gewinnen welche die getätigt hat.
Aber strafrechtlich betrachtet darf er das eben sagen.
Das geht durchaus.
Wie denn?
Wenn jemand allgemein sagt, er finde Hitler gut, dann impliziert dass selbstverständlich, dass er auch gut findet, was Hitler getan hat.
Genau so wie du auch ein Produkt vom Hersteller trennen kannst. Du kannst den Hersteller mies finden aber sein Produkt gut.
Du kannst auch einen Autor doof finden aber sein Buch nicht. Oder anders herum den Autor sympatisch aber seine Bücher schlecht.
Oder ein Musiker nicht mögen aber dessen Musik.
Wie gesagt bei Hitler schwierig. Da wüsste ich nichts, aber grundsätzlich geht das durchaus.
Naja Bevor er in die Politik ging war er künstlerisch tätig. Diese Bilder zb kann man schön finden auch wenn Hitler es nicht ist.
Aber wie bereits gesagt das war nicht das Thema. Es ging darum ob die Aussage "Ich finde Hitler gut." strafbar ist.
Rechtliche Grauzone zwischen Meinungsfreiheit und Wiederbetätigung. Im Einzelfall wird das ein Richter entscheiden. Wenn du beginnst den Holocaust zu leugnen ist es definitiv strafbar.
Ja, das die Leugnung natürlich strafbar ist, stimmt.
Ja, darf man. Das fällt unter Meinungsfreiheit. Du verletzt ja nicht die Rechte einer anderen Person. Freiheit hört immer da auf, wo die Rechte einer Person verletzt werden. Das betrifft auch die Meinungsfreiheit. Meinungsfreiheit bedeutet, dass du deine Meinung frei äußern darfst. Das heißt aber nicht, dass du einfach alles ohne Weiteres sagen darfst.
Ansonsten würde das Strafgesetzbuch zum Beispiel Tatbestände wie üble Nachrede, Beleidigung, Volksverhetzung und Verleumdung nicht kennen.
Komisch, dass sich immer nur Nazis über eine Einschränkung der Meinungsfreiheit beklagen, wenn sie nicht den Holocaust leugnen dürfen, keine Nazisymbole verwenden dürfen oder die kranke Ideologie nicht verherrlichen dürfen.
Normale Menschen empfinden das nicht als Einschränkung.
In den USA herrscht mehr Meinungsfreiheit. Da darf man fast alles sagen.
Auch das ist naiv. Musk lässt auf X User sperren, die sich kritisch äußern. Kritik ist nicht erwünscht.
Man darf in Deutschland den Holocaust weder verleugnen, noch verharmlosen. Das ist verboten. Aber wenn du Hitler gut findest, darfst du das sagen. Das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Es ist nicht verboten, sich als rechtsextremistischer Volltrottel zu outen. Ob dich das im Leben weiterbringt, ist dann nochmal eine andere Frage.
Man darf in Deutschland den Holocaust weder verleugnen, noch verharmlosen. Das ist verboten. Aber wenn du Hitler gut findest, darfst du das sagen.
Und wie willst Du das Gut-finden der Person trennen vom Gut-finden dessen, was sie getan hat?
Klar darf man sich öffentlich lächerlich machen.