Darf ich Adolf Hitler für gut befinden und dies laut auf der Straße sagen?
Wäre doch meine Meinungsfreiheit, warum soll mans net dürfen. Was andere denken is mir egal. Mir geht es nur um das Strafrechtliche.
17 Antworten
Ok das ist komplex. Du darfst theoretisch die Meinung haben, aber es nicht laut aussprechen. Die Meinungsfreiheit ist nicht das gleiche wie Redefreiheit bzw. eine absolute Meinungsfreiheit wie in Amerika. Das ganze würde möglicherweise unter Volksverhetzung fallen und dir eine saftige Strafe einbringen.
Bei grobem Dissenz gilt für mich allerdings generell: „Ich missbillige, was Sie sagen, aber ich werde bis zum Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen“, ein sagenhaftes Zitat von Voltaire.
Und meiner persönlichen Meinung nach ist es nicht rechtens Meinungen zu verbieten. Das unterdrückt diese Meinungen nicht, sondern bestärkt sie auch noch. Die Leute, die sich nicht frei äußern dürfen sehen sich dann meistens als Märtyrer. Die vermeintliche "Meinungsfreiheit" in Deutschland gehört überholt.
Nein ob es legal ist weiß ich nicht es ist aber jedenfalls sehr respektlos!!!
Du kannst selbstredend draußen rumlaufen und ungefragt rausplärren, dass du Adolf toll findest. Manche machen für Aufmerksamkeit noch viel mehr, kümmern sich aber auch nicht darum, dass sie sich dadurch lächerlich machen.
Ich glaube, das wäre möglicherweise nicht strafbar:
Eine Verurteilung nach § 130 Abs. 3 StGB wegen Billigung, Leugnung oder Verharmlosung bestimmter unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangener Verbrechen kommt in allen Varianten - und damit auch in der Form des Verharmlosens - nur bei Äußerungen in Betracht, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu gefährden. ( https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-066.html)
Abgesehen davon kann man rational Adolf Hitler nicht »gut [be]finden«.
Ja. Wundere Dich nur nicht über die Reaktionen.