Wieso ist Holocaust leugnen strafbar?
Hi ernste Frage die mich wirklich interessiert ich habe Youtube gesehen das eine "Holocauust leugner" verurteilt wurde ?? Ich habe gegoogelt wieso das strafbar ist nichts gefunden daher diese Frage? Ich meine Ist das kein Wiederspruch Artikel 5 sagt es gibt Meinungsfreiheit??? Ich persönlich finde das jeder das sagen sollte was er für richtig hält? (Natürlich sollte es Grenzen geben) wie zmb keine Person beleidigen rufmord etc!!! Meines Erachtens ich denke es ist strafbar weil Das damals in Deutschland passiert ist und das Deutschland der Welt zeigen möchte wie Bund neutral Deutschland ist!! Meine Vermutung eure?? Ich verstehe nicht man darf wirklich gefüllt alles leugnen zmb Beispiel "es gab kein Kreuzzüge" das wäre ok aber das andere nicht ist das kein Widerspruch
25 Antworten
Holocaust Leugnung ist an sich nicht strafbar. Es ist dann strafbar, wenn die Leugnung in einer Weise erfolgt die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören. Und da hast du dann auch deine Antwort.
Ich meine Ist das kein Wiederspruch Artikel 5 sagt es gibt Meinungsfreiheit???
Ist die Strafbarkeit einer Morddrohung nicht auch ein Verstoß gegen Artikel 5?
Nein. Ist es nicht. Der Grund liegt zum einen bereits in Artikel 5 selbst, zum anderen daran, wie unsere Verfassung tickt.
Schon in Artikel 5 heißt es, dass es allgemeine Gesetze gibt, die die Meinungsfreiheit einschränken dürfen. Bei der Holocaustleugnung und bei der Morddrohung und vielem anderen ist genau das der Fall. Diese Gesetze dürfen halt nicht willkürlich sein. Es darf also nie ein Gesetz geben, was sagt, dass es verboten sei, zu sagen, die Ukraine-Hilfen würde man nicht mögen. Denn das ist tatsächlich eine Meinung und die muss man auch frei äußern dürfen.
Was also ist an der Morddrohung oder Holocaustleugnung so anders? Bei einer Morddrohung kommt man vermutlich selbst drauf. Das wird ja ganz offen das Recht auf Leben (ebenfalls Teil des Grundgesetzes) des Opfers beeinträchtigt. Oder zumindest das Recht auf freie Entfaltung (auch Teil des Grundgesetzes), da durch die Morddrohung ja meist etwas erzwungen werden soll.
Nun haben wir da noch die von dir angesprochene Holocaustleugnung.
Historisch gesehen ist klar, wieso man das als etwas Besonderes ansieht in Deutschland. Allerdings gibt es da noch ganz andere Begründungen. Die Holocaustleugnung wendet sich im Kern gegen ganz fundamentale Rechte aus unserer Verfassung. Gegen die Menschenwürde beispielsweise. Gegen die Religionsfreiheit usw. Denn die Holocaustleugnung ist nur ein Mittel zum Zweck für diejenigen, die das machen wollen.
Es geht also weniger darum, überhaupt etwas zu verbieten. Das Strafgesetzbuch ist voll von Dingen, die so oder so nicht erlaubt sind. Vieles lässt sich auch theoretisch über andere Gesetze begründen und dann auch verbieten. Das Strafgesetzbuch dienst auch dazu, ein besonderes Strafmaß für exakt diese Tat festzulegen. Wenn man mal schaut: Eine einfach Beleidigung hat ein anderes Strafmaß als die Holocaustleugnung. Wenn du es also aus dieser Sicht betrachtest, wird da ein Schuh draus. Ein weiterer Unterschied ist, wann etwas verfolgt werden muss. Auch diese Unterscheidung trifft das Strafgesetzbuch je nach Art der Tat.
Schau mal ich finde es ja richtig das man scheiß nazis verbietet solche Kommentare zu schreiben! Aber wieso kann dann Deutschland die afd nicht verbieten??
Weil ein Parteiverbot zu Recht hohe Hürden hat. Sonst würde es ja willkürlich dazu dienen, einfach jeden zu verbieten, der einem unbequem ist.
Und diese Hürden sind nicht einfach zu meistern. Die AfD ist sehr geschickt darin, Dinge ungesagt zu lassen. Sie deutet nur an und die Neonazis und rechtsradikalen jubeln dann. Alle wissen eigentlich, was die AfD denkt, aber sie sagen es nicht und dann gibt es nur wenige Beweise....
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
So eine "Vorschrift der allgemeinen Gesetze" ist:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der
a)
zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b)
zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c)
die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder
2.
einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.
Holocaustleugnung stört in einem Ausmaß den öffentlichen Frieden dass es verboten ist. Außerdem ist das keine Meinung sondern Leugnung von historischen Tatsachen.
Der Grund dafür liegt besonders im Unterschied zwischen "Antragsdelikt" und "Offizialdelikt".
Holocaustleugnung betrifft eigentlich bereits einige andere Vergehen und müsste eigentlich nicht gesondert erwähnt werden, wie bspw. "Verunglimpfung an das Andenken der Hinterbliebenen", oder Volksverhetzung, Beleidigung, Leugnung von Straftaten des NS-Regimes, etc.
Allerdings werden die meisten anderen Vergehen nur aufgrund einer Anzeige verfolgt (=Antragsdelikt).
Durch die Einordnung der Holocaustleugnung als Offizialdelikt, kann die Staatsanwaltschaft "von Amtswegen", also selbstständig dagegen vorgehen.
Ich persönlich finde das jeder das sagen sollte was er für richtig hält? (Natürlich sollte es Grenzen geben) wie zmb keine Person beleidigen rufmord etc!!!
Das ist halt eine Grenze mehr, die überschritten wird, wenn man das Andenken vieler getöteter Menschen relativiert oder verharmlost.
Zudem schürt solche Verharmlosung den Druck von rechts. Man wollte vermeiden, dass durch solch einem Populismus Nazis erneut erstarken.
Es ist nicht dasselbe, aber Holocaustleugnung ist vergleichbar mit Hetze (Hetze ist eine Ausnahme mehr, für die die Meinungsfreiheit nicht gilt).
Das Besondere am Holocaust ist, dass er gesetzlich als Fakt verankert wurde. Kann man blöd finden. Ist aber so.
Ich persönlich finde es ja gut das sowas strafbar ist aner wieso verbieten wir dann net die nazis afd !! Weil die afd sind ja auch rechtsradikale rechtlich gesichert nazis sind das AFD Weg mit denen
Ok du kriegst ein Stern mein süßer