Wieso darf man den Holocaust nicht leugnen?

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Wer das Menschheitsverbrechen des Völkermords an den europäischen Juden öffentlich billigt oder leugnet, den bewahrt die Meinungsfreiheit danach grundsätzlich nicht vor Strafe. Mit den (insoweit vorausschauenden) Worten des Historikers Norbert Frei lässt sich diese Entscheidung – vereinfacht – so zusammenfassen: „Den Holocaust zu leugnen ist“ (als solches) „keine Meinung“: „Es ist ein Unrecht, auf das in Deutschland Strafe steht.“

Woher ich das weiß:Recherche

Weil der Holocaust tatsächlich stattgefunden hat - es gibt in der Geschichtsforschung der neueren Zeit keine Dekade und keine Vorkommnisse, zu welcher dermassen genau sämtliche Aktionen und Hintergründe recherchiert wurden. Daran gibt es absolut nichts zu deuteln. Und aus Achtung und Respekt vor den Millionen von Toten.

Eine unwahre Tatsachenbehauptung ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Wer diese tatsächlichen Verbrechen also offen leugnet billigt sie zugleich. Richtet sich dieses Verbrechen doch gezielt gegen eine Gruppe, die Juden, ist somit die Leugnung zugleich ein Angriff gegen jene.

Daher ist auch nicht die Leugnung der Straftatbestand sondern jener der Volksverhetzung.

Solche Gesetze finden sich zudem in nahezu allen europäischen Staaten sowie zahlreichen Ländern weltweit.

Auch der Europarat hat in Artikel 6 die Leugnung, Verharmlosung, Zustimmung oder Rechtfertigung von Genoziden oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit als kriminell eingestuft.

Die Nachweise, dass die Nazis systematisch und quasi "fabrikmäßig" mehrere Millionen Juden umgebracht haben, sind so überwältigend, dass ein Leugnen dieser Tatsache als bösartig oder geisteskrank eingestuft werden muss. Anhand der historischen Schuld Deutschlands für dieses Geschehen ist kein Abstreiten oder Leugnen zulässig. Mit "freier Meinungsäußerung" hat das nichts zu tun.

Holocaustleugnung ist in 18 europäischen Staaten illegal, darunter alle deutschsprachigen.

Das Bundesverfassungsgericht entschied 1994, dass das Leugnen des Holocaust nicht unter das Grundrecht für Meinungsfreiheit fällt.

Wer zuwenig über den Holocaust weiß, sollte sich im Internet schlau machen.

Eigentlich sollte das jeder ab 14 tun.