"Rammstein": Staatsanwaltschaft macht Ermittlungen öffentlich?

Die Staatsanwaltschaft Berlin führt gegen den "Rammstein"-Sänger Till Lindemann und seine Ex-Mitarbeiterin Alena Makeeva aktuell ein Ermittlungsverfahren wegen eines möglichen Sexualdelikts nach § 177 StGB sowie wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Hintergrund sind Äußerungen der Nordirin Shelby Lynn, die in Sozialen Medien verbreitet hatte, dass sie nach einem Rammstein-Konzert mit blauen Flecken aufgewacht sei und vermute mit K.O.-Tropfen betäubt worden zu sein. Sie habe zuvor im Backstage-Bereich an einer Privat-Party mit Till Lindemann teilgenommen, der Sex mit ihr gewollt habe, was von ihr jedoch abgelehnt worden sei.

Dass die Staatsanwaltschaft daraufhin ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, war wegen der Gefahr der Vorverurteilung nie für die Öffentlichkeit bestimmt. Die Information wurde lediglich auf Nachfrage den Abgeordneten des Berliner Justizausschuss in einer nicht-öffentlichen Sitzung mitgeteilt - und dann an die Medien durchgestochen (siehe hier).

Die Staatsanwaltschaft Berlin bestätigte im Anschluss Medienanfragen zur Existenz eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens gegen Lindemann und Makeeva (siehe hier).

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