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Wie mache ich eine Privat Klage wenn die Polizei mir nicht hilft bekomme Mord Drohungen?

Es fing damit an, dass ich von einer fremden Person die ich noch nie gesehen habe die ich nicht kenne bedroht wurde und werde. Offiziell läuft das ganze als Stalking und es liegt ein Annäherungsverbot vor, an das sich leider nicht gehalten wird. Ich bekomme Mord Drohungen und diese Person ist bereits mehrfach vor Gericht gewesen wegen etlichen Gewaltaten an Kindern und Frauen. Ging leider jedes Mal mit einer geringen Geldstrafe aus, die nicht gezahlt wurde. Es liegen mehrere Annäherungsverbote von unterschiedlichen Frauen vor, die sich ebenfalls gemeldet haben nach einem Hilfe Aufruf. Es handelt sich um einen Erwachsenen sehr aggressiven Mann.

Die Staatsanwaltschaft hat die Sache ohne Strafe eingestellt mit Begründung "private Streitigkeiten". Ich könne nun wenn ich mir was von verspreche unter bestimmten Bedingungen eine privat Klage machen. Diese möchte ich gerne. Jedoch heißt es von der Staatsanwaltschaft ich solle mich an eine Schlichtungsstelle wenden am Ort des Täters. Jedoch ist das Problem das er nur dadurch gefunden wurde durch Ortung etc ich bekam massive und bekomme nach wie vor sehr heftige Drohungen, dass man mir alle Knochen bricht, mir wird aufgelauert und ich habe angst wie die anderen frauen und Kinder zu wenden, die dem ebenfalls zum Opfer fielen. Ich solle mich, bevor ich eine privat Klage machen könne an irgend eine Schlichtungsstelle wenden um "private streitigkeiten" zu klären. Jedoch habe ich Angst um mein Leben und weiß nicht wo ich diese stellen finde.

Verbote habe ich zusammen alle bereits gemeldet beim Amtsgericht, jedoch bekommt der Herr keine Strafe dafür, trotz mehrfacher Verstöße,da ich leider nicht zweifelsfrei (trotz Zeugen, die mit bei Polizei waren bei Gericht und aussagen) dies betätigen konnten. Sprachnachrichten von anonymen Facebook Accounts wo eindeutig seine Stimme ist (er gibt sich nicht mal Mühe es zu verheimlichen) und chats und Zeugen Aussagen wären nicht ausreichend. Ich hätte 14 tage Zeit es zurück zu nehmen ansonsten müsse ich wohl eine Strafe zahlen da ich nicht zweifelsfrei nachweisen könne (trotz eides Staatlicher Versicherung), dass ich erneut massiv bedroht und beleidigt wurde. Nun geht er so weit, dass er auch meine gesamte Familie bedroht und droht mich vor den Augen meiner Familie zu tö***. Er beschreibt genau den Vorgang wie er es tun will

Ich möchte mich so schnell wie möglich an so eine Schlichtung Stelle wenden kann mir jemand helfen einen link oder erklären was genau das ist.

Wie gesagt ich kenne den Herrn nicht und sah ihn noch nie bevor er mir drohte. Er wohnt auch 500 km entfernt von mir aber hat es auf mich abgesehen. Das ist sein Tatmuster und bevor er ein neues opfer sucht, terrorisiert und misshandelt er seine Opfer jahrelange. Leider macht keiner was. Gerne kann ich wenn gewünscht noch den genauen Wortlaut des Richters dazu schreiben.

Kann mir bitte jemand helfen. Ich habe so schon Depressionen und er macht mich kaputt

Polizei, Staatsanwaltschaft, Stalking, Stalkingopfer, Helftmirbitte

"Deutschland den Deutschen" bei Karnevalsumzug?

Am 14. Oktober 2023 fand im 350-Seelen-Dorf Bergholz (Mecklenburg-Vorpommern) ein Erntefest statt. Auf diesem skandierten Teilnehmer zur Melodie des bekannten Gigi-D'Agostino-Hits "L’amour toujours" die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" (siehe hier und hier).

Von den Gesängen existiert ein Video, das der inzwischen private Twitter-Account @ZeronnyLS am 5. November 2023 veröffentlichte und ironisch mit "Technoszene hat sich voll verändert" kommentierte. Das Video wurde fast zwei Millionen Mal aufgerufen.

Im Anschluss entwickelte sich die Aufnahme vor allem auf Twitter zum Meme: Diverse andere Videos wurden mit der Tonspur des Videos unterlegt - etwa eine Anti-Rechts-Demo oder ein Fler-Konzert.

Auch in der Realwelt gab es Nachahmungseffekte - zum Beispiel in Discos im hessischen Fulda (siehe hier und hier) und im schleswig-holsteinischen Pahlen (siehe hier). In der Regel dürften die entsprechenden Parolen nicht ernst gemeint sein und das Meme bloß nach reichlich enthemmendem Alkoholgenuss humoristisch replizieren.

https://www.youtube.com/watch?v=PeayizZasNw

Die Polizei hat jedoch in mehreren Fällen Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung nach § 130 StGB eingeleitet. Ob die Parole tatsächlich strafbar ist, ist nicht ganz klar (siehe dazu hier). Zwar kann die Polizei so viele Ermittlungsverfahren einleiten, wie sie will - eine Anklage oder gar Verurteilung scheint nach Meinung von Juristen jedoch eher unwahrscheinlich (siehe Video und letzter Link oben).

Am Donnerstag wurde das Lied auch auf einem Karnevalsumzug in Landsberg (Bayern) mit der Parole unterlegt (siehe hier).

https://www.youtube.com/watch?v=NVU3FgEhbN4

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