Erfahrungen Rechtspfleger vs Jura?

Ich bin aktuell noch in einer Ausbildung zum Industriekaufmann bis Januar 2021, nur leider gefällt dies mir von Zeit zu Zeit immer immer schlechter. Ich habe mich einfach fachlich vergriffen und mir fehlt der Kontakt zu Menschen extrem.

Bei meinen aktuellen Nebenjob im Einzelhandel habe ich diesen Kontakt mit Menschen und das fasziniert mich, die Zeit verfliegt dort. Durch meine Ausbildung muss ich mich nur noch durchquälen, ich habe dauernde Schlafstörungen und Stimmungsschwankungen gepaart mit Selbstzweifeln. Ich habe oft nichts zu tun und die theoretischen Inhalte muss ich mir nuur noch reinzwingen, um Sie dann in den Prüfungen wieder auszukotzen.

Da bei mir auch während der Ausbildung das Interesse an rechtlichen Inhalten gewachsen ist, möchte ich direkt nach dem Ausbildungsende in die Justiz gehen.

Hat hier jemand Erfahrungen mit dem dualem Studium Rechtspfleger und oder dem Jura Studium?

Ich tendiere eher zum Rechtspfleger-Studium, jedoch habe ich Angst, dass mir nach dem dualen Studium die Aufstiegsmöglichkeiten fehlen und dass ich nur dem Zuarbeiter von den Richtern und Staatsanwälten sein werde. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob ich nicht direkt Jura studieren sollte. Recht begeistert mich und sollte ich einmal Richter sein, dann würde tatsächlich ein Traum für mich in Erfüllung gehen. Aber ich weiß nicht, ob ich das Studium packen würde und geschweige denn, wie ich dieses über die lange Zeit finanzieren sollte. Bafög würde ich wegen dem zu hohen Verdienst meines Vaters nicht bekommen. Unterstützen würde er mich sicher, aber ob er mir über 10 Jahre 1000 Euro im Monat zuschiebt, stelle ich stark in Frage.

Über Erfahrungsberichte zu beiden Berufsbildern wäre ich sehr dankbar.

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Bewerbung bei der Polizei, eingestelltes Verfahren im Jugendalter gehabt (Nachweis dafür nicht mehr zu Hause auffindbar)?

Hallo liebe Community,

ich habe ein etwas seltsames Problem. Ich habe mich bei der Polizei beworben und als jugendlicher einen geringen Delikt verübt, der zur Anzeige gebracht wurde.

In einer Einigung mit dem Staatsanwalt/Gericht habe ich dann 20 Sozialstunden ableisten müssen, im Gegenzug wurde das Verfahren eingestellt.

Ich habe der Polizei diesen Sachverhalt in der Bewerbung auch offengelegt.

Diese möchte jetzt eine Bescheinigung von der zuständigen Staatsanwaltschaft haben, die mir jedoch ernüchternd sagte, dass solche "Kleinigkeiten" nicht beim zuständigen Gericht vermerkt werden, sondern nur noch im Erziehungsregister zu finden sind. Meine Eltern haben nie gedacht, dass der Brief vom Staatsanwalt von vor 7 Jahren jetzt einmal gebraucht werden würde... denn ich stecke jetzt in einer etwas unschönen Lage. Eine beglaubigte Kopie des Erziehungsregisters ist nämlich laut dem Bundeszentralregister nicht möglich und im Führungszeugnis oder auch erweiterten Führungszeugnis sind solche "Jungendsünden" nicht verzeichnet. (Begründung: Schutz des Bürgers und seiner Informationen).

FRAGE:

Wie kann ich jetzt der Polizei ein Dokument vorweisen, wenn dieses nicht auf legalem Weg kopiert, bzw an Dritte weitergegeben werden kann?

Ps: Danke für jede Antwort, ich bin mit meinem Latein hier am Ende

Bewerbung, Polizei, Recht, Staatsanwaltschaft, bundeszentralregister

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