kann eine staatsanwaltschaft in berufung gehen, trotz freispruch?
Person Y, wurde beim Autofahren mit verschriebenem Cannabis angehalten und trotz Patientenverfügung und Artest verhaftet.
Es kam zur Verhandlung und die staatsanwaltschaft sah keinen anderen Weg als Person Y freizusprechen, da die beweislage eindeutig war. Mitgeführt wurden ca 20 g medizinisches Cannabis und in der Autotür wurde ein Joint gefunden. Laut Ärztin, darf der Patient auch sein Cannabis vaporisieren und rauchen.
Die Staatsanwaltschaft sah in dem Fall auch vor, der Person Y die eingezogenen Blüten sowie den Joint wieder auszuhändigen.
Nun kam 2 Wochen nach Gerrichtsurteil auf Freispruch, ein Brief vom Amtsgericht wegen Berufung.
Ist das Möglich ? oder ist das eher als ungültig zu betrachten ?
Liebe Grüße ...
6 Antworten
Die Staatsanwaltschaft geht wegen und nicht trotzt des Freispruchs in Berufung. Und ja kann sie. Genau wie der Angeklagte in Berufung gehen kann.
Übrigens spricht nicht die Staatsanwaltschaft den Angeklagten frei, sondern das Gericht. Die Staatsanwaltschaft kann allerdings die Einstellung des Verfahrens beantragen.
Also, erstmal hat die Staatsanwaltschaft überhaupt niemanden freigesprochen, sondern das Gericht.
Und ja, natürlich kann gegen ein Urteil Rechtsmittel eingelegt werden....
ist möglich, aber machen sie in der regel nicht.
nein, sie legen häufig berufung ein, wenn sie eine chance sehen, dass eine berufung etwas bringt und nicht nur, weil sie nicht einverstanden sind.
Dass sie bei mangelnder Erfolgsaussicht darauf verzichten, Berufung einzulegen, ist mir auch klar.
Besonders bei einen Freispruch. Also wenn die Staatsanwaltschaft quasi komplett verloren hat.
nur wenn sie sich erhoffen, dass sie bei einem erneuten verfahren besser abschneiden, was ohne neue beweise meistens nicht der fall ist.
ja, wenn ich mir dein profil so angucke (was ich erst jetzt getan habe) dann hätte ich mir gleich denken können, dass dir das klar ist.
die staatsanwaltschaft sah keinen anderen Weg als Person Y freizusprechen,
Staatsanwaltschaften klagen an. Das Urteil fällen Richter.
Nun kam 2 Wochen nach Gerrichtsurteil auf Freispruch, ein Brief vom Amtsgericht wegen Berufung.
Ja. Warum auch nicht?
aber auch dann wenn die staatsanwaltschaft keine strafe mehr gefordert hat sondern freilassung und aushändigung der Beweise , aufgrund der eindeutigen beeweislage ?
heißt das es geht jetzt vors Landesgericht und der Fall wird neu aufgerollt?
Staatsanwälte sind im Gegensatz zu Richtern weisungsgebunden. Möglicherweise hat der Vorgesetze des Staatsanwalts, der die Anklage vertrat, eine andere Rechtsauffassung.
Mir scheint, du verwechselst hier den Staatsanwalt mit dem Richter. Ein Urteil wird vom Richter gesprochen, nicht vom Staatsanwalt. Natuerlich kann ein Staatsanawalt gegen ein Urteil Rechtsmittel einlegen. Dann geht's in die naechste Runde.
Sorry. Aber das kann so nicht gewesen sein. Wenn die Sta. einen Freispruch fordert und das Gericht dem entspricht, tritt sofort Rechtskraft ein.
Muss mich korrigieren! Die Sta. muss zusätzlich auch Rechtsmittelverzicht erklären. Kann tatsächlich sein, dass die anwesende Vertreterin der Sta. einen Freispruch beantragt, der verantwortliche Staatsanwalt das aber anders sieht. Dann kann er tatsächlich Berufung einlegen.
Na mir ist schon klar das der Richter am ende entscheidet. Doch die Staatsanwaltschaft hat ja auch Freilassung gefordert.. Also rechtsanwalt und staatsanwalt fordern Freilassung und der Richter stimmt dem ganzen zu und lässt frei.
Das ist allerdings seltsam. Wenn doch beide Seiten Freispruch gefordert haben und dann auch ein Freispruch erfolgt ist, warum sollte dann eine der beiden Seiten in Berufung gehen? Schliesslich haben dann doch alle genau das bekommen, was sie wollten.
eben.. aber ja ich kann verstehen, daß ein vertreter der staatsanwaltschaft nicht im sinne der oberen etage gehandelt hat.
Staatsanwälte legen häufig genug Berufung ein, wenn sie mit dem Urteil nicht einverstanden sind.