Warum bekomme ich keine Akteneinsicht?

Ich wurde aufgefordert zu einer Sache Stellung zu nehmen, weil ich angeblich jemanden als Kinderschänder betitelt habe. Es soll sich um den Strafbestand der Verleumdung handeln. Dies soll auf einer FB Seite vom Fussballverband NR geschehen sein. Ich bekomme nun Post vom TÄTER OPFERAUSGLEICH zwecks einer aussergerichtlichen Einigung. Meine angebliche Verleumdung kann ich auf FB nicht mehr abrufen. Der Sachverhalt wurde entweder gelöscht oder ich wurde gesperrt. Ich habe die Polizei/Staatsanwaltschaft gebeten mir eine Akteneinsicht zu gewähren. Da ich dem Ganzen keine Bedeutung zuordnete habe ich keinen Ahnung was ich überhaupt geschrieben habe. Bin mir sicher dass ich nie jemanden als Kinderschänder bezeichnet habe. Da an dieser FB Unterhaltung auch viele andere teil genommen habe, habe ich mich nachdem dies ausuferte diese Seite verlasssen. Den Begriff Kinderschänder wurde von einigen anderen ins Spiel gebracht. So meine Erinnerungen. Nun erfahre ich von der Staatsanwaltschaft dass ich ohne rechtl. Beistand keinen Einblick in die Akten bekomme. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Ich liege 12 Euro über dem Schnitt um eine Prozesskostenhilfe zu bekommen. Ich kann mich doch nicht auf einen Deal einlassen, wo ich der Meinung bin nichts Unrechtes getan zu haben. Kann mir die Staatsanwaltschaft ernsthaft den Einblick verweigern? Ich bin davon ausgegangen in einem Rechtsstaat zu leben

Recht, Staatsanwaltschaft, akteneinsicht

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