Einspruch gegen die Höhe der Strafe einlegen. Nur wie?

Hi.

Also ohne groß drum herum zu reden (sag nur kurz fahrrad + alkohol) sage ich einfach mal ich habe heute meinen brief vom gericht erhalten, wo mir gesagtwir wie meine strafe aussieht .. habe 30tagessätze zu je 50€, also 1500 euro gekriegt .. nun find ich das schon massivst übertrieben, zumal ich derzeit auch nur leiharbeiter bin und das fast 2 komplette monatsgehälter sind, ich eine wohnung habe und so weiter .. jetzt ist da aber ein anhang an dem urteil, wo steht:

**Gegen den anliegenden Strafbefehl können sie innerhalb 2 wochen nach zustellung einspruch einlegen

Der einspruch kann auf einzelne Beschwerdepunkte beschränkt werden.

es besteht insbesondere die möglichkeit, den einspruch auf die höhe der tagessätze einer gesetzten geldstrafe zu beschränken. dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn sie den schuldspruch akzeptieren wollen, die festgesetzte tageshöhe jedoch nichtt mit ihren wirtschaftlichen verhältnissen übereinstimmt. in diesen fall besteht die möglichkeit, ohne durchführung einer hauptverhandlung durch beschluss zu entscheiden. falls sie sich ausdrücklich mit dieser vorgehensweise einverstanden erklären. von der festsetzung im strafbefehl darf im beschluss nicht zu ihrem nachteil abgewichen werden**

jetzt würde ich das schobn gerne mal versuchen das die etwas runter gehn ..

nur hab ich dazu mal 2 fragen:

  1. wie schreibt man sowas? gibts dazu irgendwo ein beispiel? ich will auf keinen fall erst vors gericht rennen sondern direkt das was die geschrieben haben mit dem beschluss ..

  2. kann es sein das die gerichtskosten zu den 1500€ noch dazu kommen? wenn ja wie viel ist das ca? kann es sein das die sogar noch höher werden wenn ich jetzt nochmal nen einspruch gegen die höhe der strafe einlege?

Polizei, Recht, Gericht, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft
Ist der Sachverhalt für den Betrug nach Paragraph 263 StGB hier zwingend?

Wenn man die schriftliche Äußerung des X gegenüber dem Y vom 29.06.2022 (im Rahmen der zweiten Kontaktphase (von Frühjahr / Sommer 2022 bis Frühjahr / Sommer 2023 andauernd) vom X getätigt) betrachtet, so ist es nicht nur möglich, sondern eben zwingend:

Der X wünscht in besagter Äußerung die Schriftform für eine vertragliche Vereinbarung zwischen ihm & dem Y, um im Ernst- bzw. Streitfall zweifelsfrei beweisen zu können, dass es einen Vertrag zwischen ihm & dem Y gibt und der Y dementsprechend nichts (mehr) ableugnen könnte.

Demzufolge muss auch eine mit dem Sachverhalt gänzlich unbefangene Person hier zwingend erkennen, dass der X weiß, dass Verträge ganz allgemein einzuhalten sind, denn ansonsten würde dieser ja auch nicht die Schriftform als Beweismittel von einer vertraglichen Vereinbarung zwischen ihm & Y wünschen.

Wenn man dann als unbefangene Person mit dieser Tatsache als Hintergrundwissen das Prozedere um den Abschluss des Untermietvertrages betrachtet, so gelangt man hierbei zwingend zu dem Schluss, dass der X hier die Vereinbarung, ab dem zweiten Monat im Untermietverhältnis sämtliche Kosten der Wohnung selbst zahlen zu wollen / können, nur getätigt haben kann, da er durch eine dem Y zu diesem Zeitpunkt noch unbekannte Sicherheit für ihn weiß, dass er diese Vereinbarung am Ende auch tatsächlich einhalten wird können und er ja weiß, dass Verträge immer einzuhalten sind.

Somit ist es dann also nicht nur möglich, dass der X aufgrund einer Sicherheit für ihn, den Untermietvertrag einhalten zu können, dies dem Y zugesichert hat, sondern zwingend.

Ebenfalls bei Betrachtung des Mietvertrages für die Ausweichwohnung des Y für den Zeitraum des Untermietverhältnisses als Beweismittel wird für eine mit dem Sachverhalt gänzlich unbefangene Person zwingend erkennbar, dass der hier zu zahlende Mietzins deutlich über den damaligen finanziellen Möglichkeiten des Y gelegen hat:

Der Y erhielt zum damaligen Zeitpunkt Gelder des Jobcenters in Höhe von EUR 451,80 (hier zog ihm das Jobcenter Gelder von dem eigentlich ihm monatlich zustehenden Regelbedarf ab, nachdem der X im Frühjahr 2022 mehrere Zahlungen im Rahmen der zu Beginn des Jahres 2022 vereinbarten Ratenzahlung aufgrund des bestehenden Vollstreckungsbescheides getätigt hatte und das Jobcenter diese Zahlungen als Einkommen wertete).

Der Y war also praktisch gesehen zwingend auf den erhofften Gewinn aus dem Untermietverhältnis angewiesen, um den Mietzins für die Ausweichwohnung bedienen zu können, da der Mietzins der Ausweichwohnung deutlich über seiner damaligen Einkommenshöhe gelegen hat.

Insbesondere nachdem das Jobcenter dem Y einen ablehnenden Bescheid auf seinen Antrag auf Übernahme der Mietkosten zukommen hat lassen und somit die Miete bei der Ausweichwohnung komplett aus eigenen Mitteln hätte finanzieren müssen.

Die Überlassung des Wohnraumes an den X in Aussicht auf einen möglichen finanziellen Gewinn wird auch nochmal insbesondere dadurch deutlich, dass der Y dem Y letztlich am 01.03.2023 durch Überlassung der Wohnungsschlüssel seine Wohnung überlassen hatte, während der Y im gleichen Zeitraum den Mietvertrag bei der Ausweichwohnung unterzeichnet hatte:

Eben in der Hoffnung auf den vom X gezahlten Untermietzins und dem daraus resultierenden Gewinn für ihn selbst, unterschrieb der Y den Mietvertrag bei der Ausweichwohnung obwohl dieser nachweisbar über den eigenen damaligen finanziellen Verdienstmöglichkeiten gelegen hat.

Somit ist es also hier für eine mit dem Sachverhalt gänzlich unbefangene Person nicht nur möglich, dass der Y aus finanziellen Beweggründen und eben nicht aus persönlichen Motiven dem X seine Wohnung zur Untermiete überlassen hatte, sondern zwingend.

Damit kann nun von der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft geklärt werden, wie der X den Y konkret über seine möglichen oder tatsächlichen Verdienstmöglichkeiten getäuscht hatte und dementsprechend einen nach § 263 StGB strafbaren Betrug begangen hat.

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