Jura Studium ohne Gymnasium?

3 Antworten

Zu aller erst einmal: Du kannst jederzeit noch auf ein Gymnasium wechseln oder auch später noch dein Abitur machen. Aber auch ohne gibt es diverse Möglichkeiten, die ich dir hier gerne einmal erläutere.

Wenn du nur bei der Staatsanwaltschaft arbeiten willst gibt es die Möglichkeit Amtsanwalt zu werden. Dafür musst du eine justizinterne Ausbildung absolvieren und kannst dich dann als Beamter auf die Fortbildung bewerben. Ein Amtsanwalt nimmt die selben Aufgaben wie ein Staatsanwalt wahr, darf allerdings nur vor dem Amtsgericht auftreten. Arbeitest du schon länger als Amtsanwalt kannst du dich auf ein Gebiet spezialisieren (bspw. Wirtschaftskriminalität, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, etc.) und auf diesem Gebiet dann auch vor dem Landgericht selbst Anklage erheben.

Wenn du deine Fachhochschulreife (studierfähig, d. h. schulischer und praktischer Teil) hast, kannst du in Brandenburg auch direkt Rechtswissenschaften studieren und das erste Staatsexamen ablegen, seit 2014 braucht man dort kein Abitur mehr.

Wenn du nicht umziehen willst, dann bleibt dir in anderen Bundesländern nur, deine Hochschulreife anders zu erlangen. Das geht entweder, wenn du dein Abitur nachmachst, eine justiznahe Ausbildung absolvierst und mindestens drei Jahre Berufserfahrung sammelst oder aber an einer Fachhochschule einen Bachelor-Abschluss machst und dann auf eine Universität wechselst und dort Rechtswissenschaften studierst.

Geht es dir nicht zwingend darum Staatsanwalt zu werden, so könntest du außerdem noch Wirtschaftsrecht studieren, auch dies geht in allen Bundesländern bereits mit der Fachhochschulreife. Hierbei erlangst du allerdings nicht die Befähigung zum Richteramt und könntest daher auch kein Staatsanwalt werden, hättest aber durchaus gute berufliche Aussichten.

LG

Ja, du musst es in den Gymnasialzug deiner Schule schaffen und dann ein gutes Abitur machen. An welcher Schule du Abi machst, macht keinen Unterschied. Fachabi reicht nicht.

miraxm 
Fragesteller
 28.02.2023, 06:19

Okay, Dankeschön!

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Für ein universitäres Jurastudium ist die allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife (nicht zu verwechseln mit der Fachhochschulreife!) in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung erforderlich.

Es macht keinen Unterschied und im Rahmen der Chancengleichheit spielt es keine Rolle, auf welcher Schulform (Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium oder Gesamtschule) der benötigte Abschluss erlangt wird.

Meines Wissens nach ist das universitäre Jurastudium NC-gebunden, d.h. man benötigt auf dem Schulabschlusszeugnis einen bestimmten Notendurchschnitt oder besser, um überhaupt für das Studium zugelassen zu werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft