Darf ein Lehrer mit EINER Schülerin zusammen sein? Aber nicht.. seine Schülerin
mit einer Schülerin zusammen sein. Aber sie ist ÜBER 14 und er sagen wir 27. Er ist nicht IHR Lehrer sondern beide auf anderen Schulen . Hmm. Angenommen sie ist in der 8ten oder 9ten..
37 Stimmen
22 Antworten
Vom Gesetz her darf das sein,da die Verführung Minderjähriger ab einem Alter von 14 Jahren endet.Moralisch hingegen ist dieser Fall eher abzulehnen,da sich die Schülerin mitten in der Pubertät befindet,also so gesehen noch nicht als Erwachsene gelten kann.Da kann viel in der Psyche der Heranwachsenden kaputt gemacht werden.Also besser die Finger von einer solchen Beziehung lassen.
jetzt hast du alles durcheinander geschmissen.
"verführung minderjähriger" existiert als solches nicht mehr. in deutschland ist es nicht erlaubt, dass über 21-jährige sexuelle handlungen mit unter 16-jährigen ausführen. somit ist die beziehung rechtlich immernoch verboten.
Auch wenn das rechtlich erlaubt wäre (von der Liebe Entzündete interessieren sich für rechtliche Regelungen naturgemäß nur peripher), würde ich es aus ethischen Gründen in jedem Fall ablehnen - mit ihrem Status als "Lehrer" und "Schüler" hat das nichts zu tun, sondern mit dem Alter des Mädchens. Der Lehrer sollte - aus Liebe und Vernunft - auf eine solche Beziehung verzichten, da es das Mädchen langfristig überfordern würde in diesem Alter, unabhängig davon, wie intelligent und emotional gereift sie erscheint/ ist. Sollten sie sich "seelenverwandt" fühlen oder sich durch gemeinsame geistige Interessen verbunden fühlen, könnte sie eine Freundschaft eingehen, so diese für das Mädchen nicht "gefährlich" wirkt. Die Verantwortung für den 27-Jährigen wäre kaum tragbar - wie sollte er reagieren, wollte er die Beziehung beenden oder gäbe es Streit ? Erwachsene können sich kaum in die emotionalen Verwirrungen Pubertierender einfühlen und könnten die Gefahren nicht abschätzen.
Hallo Kruemelmonsta,
Der §176 des Strafgesetzbuches schreibt vor, wer mit wem Sex haben darf. Ziel dieses Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Missbrauch durch Erwachsene zu schützen.
Darum gilt Sex mit Partner:
- < 14 mit Partner < 14 = erlaubt. Alles andere ist strafrechtlich verboten.
- 14-15 mit Partner 14-17 erlaubt. 18-21 nur, wenn beide ES wollten §182 Abs. 4
- 14-15 mit Partner > 21 nur, solange der Täter dabei nicht "die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Opfers ausnutzt" (Anm: Der Täter ist immer der ältere). Strafverfolgung geschieht nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse (§ 182 Abs. 3),
Durch diese Bestimmungen werden jedoch teilweise auch sexuelle Kontakte Jugendlicher untereinander verboten.
Quelle: http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html
Ich hoffe, ich konnte Deine Frage hiermit zufriedenstellend beantworten!
Lg,
Gerd
Solange die Schülerin nicht mindestens 17 Jahre ist kann es Schwierigkeiten geben, auch wenn er Lehrer an einer anderen Schule ist.
Sollte aber die Schülerin über 17 Jahre alt sein, glaube ich nicht, dass es Schwierigkeiten geben dürfte.
Habe aber keine Ahnung, wie alt eine Schülerin in der 7./8. Klasse ist.
herzliche Grüße Monika
Da muss sie 18 Jahre alt sein, sonst zählt das für den Lehrer als Verführung Minderjähriger und das ist strafbar!! Da ist es auch egal, dass sie beide an verschiedenen Schulen sind, es geht rein nur um das Alter!
wenn es nur um das alter geht, könnten die beiden bereits eine beziehung führen, wenn das mädchen 16 jahre alt ist, ohne dass er rechtliche konsequenzen davonträgt. und der strafbestand "verführung minderjähriger" existiert nicht mehr.