Nein.

Vom Gesetz her darf das sein,da die Verführung Minderjähriger ab einem Alter von 14 Jahren endet.Moralisch hingegen ist dieser Fall eher abzulehnen,da sich die Schülerin mitten in der Pubertät befindet,also so gesehen noch nicht als Erwachsene gelten kann.Da kann viel in der Psyche der Heranwachsenden kaputt gemacht werden.Also besser die Finger von einer solchen Beziehung lassen.

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