Konto gepfändet von Staatsanwaltschaft kann man auch einsitzen?

Mein Konto wurde gepfändet von der Staatsanwaltschaft wegen einer Geldstrafe davor kam weil ich nicht bezahlt habe dass ich an einem Datum in Knast gehen soll für paar Tage. Problem ist nur dabei gewesen dass ich nicht geimpft bin und somit kein Bahn oder Bus nutzen kann erst nachdem ich ein Test gemacht habe da ich aber in einem kleinen Dorf wohne war dass nicht möglich somit hätte ich gegen dass Gesetz verstoßen müssen um in den Knast zu sitzen und 42km in Knast kann man auch schlecht laufen. Habe dass auch der nächst gelegene Polizeistelle so gemeldet der war es egal. Ich hatte halt keine Möglichkeit dort hinzugehen. Möchte die Strafe aber dennoch absitzen aber ich muss halt irgendwie da hin kommen. ist es möglich dass man die Pfändung rückgängig macht und ich von der Polizei festgenommen werde und zur justozvollzungsanstalt gebracht werde weil die Pfändung ist eigentlich auch nicht rechtens weil dass konto wurde damals von meinen Eltern eröffnet mit der Geburtsurkunde. als ich dass Geld abheben wollte und online banking beantragen hat der gemeint sie sind jetzt schon ne Weile über 18 und müssen dass konto mit Personalausweis legmentieren. Hatte zu dem Zeitpunkt aber kein Personalausweis. Dass Geld war jetzt über 2 Jahre auf dem Konto ohne eine Kontobewegung. Dass konto ist bis heute nicht richtig legimentiert die staatsanwaltschaft bekommt dann dass Geld aber ich nicht ??? eigentlich ist der blöde bank Berater Schuld. Den ich brauche dass Geld unbedingt auch um einen Teil meiner Schulden zu bezahlen unter anderem für geliehenes Geld bei Kumpels. Kann ich da irgendwas mit dem Anwalt machen oder bei der Staatsanwaltschaft anrufen? Was würdet ihr mir raten ? Ich danke für eure Hilfe und entschuldige mich für die Rechtschreibung. Habe leider eine Lese und Rechtschreibschwäche

Bank, Recht, Gefängnis, Geldstrafe, Pfändung, Staatsanwaltschaft
Ist verbale Beleidigung gem. § 185 StGB unter "Duz-Freunden" strafbar?

Hallo,

ich schreibe nicht in eigener Angelegenheit sondern weil mich ein Freund um Rat fragte:

Der hatte kürzlich eine Meinungsverschiedenheit via "whatsapp" mit einem anderen. Es ging um etwas Geschäftliches, wie das in der Vergangenheit bei den beiden schon öfter der Fall war. Beide kennen sich seit Jahren und sind seit Jahren "per Du".

Diesmal wurden sie sich nicht einig und mein Kumpel beschimpfte den anderen per whatsapp als "Arschxloch und Megawixxser".

Der andere war verärgert, und erstattete Anzeige wegen Beleidigung § 185 StGB.

Mein Spezl bekam nun Post von der Polizei. Es ist ein Anhörungsbogen. Er soll sich äußern. Beweismittel ist der whatsapp-Chat.

Es wird gefragt, ob er die Straftat zugibt/ ob er mit Zahlung einer Geldbuße einverstanden wäre/ ob er einen Rechtsanwalt mit Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt.

Nun fürchte ich, dass seine Rechtsschutzversicherung keine Deckung bei Straftaten gewährt.

Was soll ich meinem Freund raten?

Dass die beiden "per Du" sind, geht aus dem whatsapp-Chat hervor.

Ist es nicht so, dass "Arschxloch" unter Duz-Freunden die sich auf Augenhöhe stehen anders beurteilt werden muss als wenn dies zu einer Person, mit der man "per Sie" ist gesagt wird? Ist in vorliegendem Fall Beleidigung überhaupt tatbestandsmäßig? Ich meine, wie oft wird "Du Depp" beispielsweise am Stammtisch unter Freunden gesagt, eine Lappalie, das können doch nicht alles Straftäter sein?

Was könnte ich meinem Spezl raten damit die Sache von der Staatsanwaltschaft ohne Auflage eingestellt wird?

Wie seht Ihr die Sache?

Danke schon mal ...

Rechtsanwalt, Recht, Beleidigung, Geldstrafe, Staatsanwaltschaft, Strafgesetzbuch, Strafrecht, Geldbuße

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