Darf der Staatsanwalt jemandem auch festnehmen?

4 Antworten

Ja, dem Staatsanwalt steht natürlich auf jeden Fall das Jedermanns-Festnahmerecht aus dem § 127 StPO zu. Eher gelten die Vorschriften bezüglich der Festnahme, die für die Polizei gelten nicht für einen Staatsanwalt. Er ist aber stets zur Ermittlung verpflichtet, bei manchen Delikten nach hM sogar im privaten Bereich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

klar, er hat seine Erfüllungsgehilfen dafür, warum sollte er selbst Hand anlegen.

Nein man ist schließlich Anwalt und kein Polizist.

Ja klar . Jeder Bürger darf einen anderen festnehmen ( festhalten ) , bis die Polizei kommt .