Festnahme mit 15 lest euch durch?
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Ich wurde an einer Feier von Security Leuten wegen einem joint mitgenommen und dann zur Polizei gebracht wo ich mehrere Male komplett durchsucht worden bin. Die haben dann eine weitere Streife angefordert wo mich zur Polizeistation fahren sollte. Nach einer halben Stunde war diese dann da und dann haben mich die Polizisten festgenommen und mich ins Auto gesetzt. Ich hatte mehrmals erwähnt das ich auf Toilette muss aber die haben gesagt das geht nicht. Nach einer weiteren halben Stunde in dem Kastenwagen fuhren die endlich los und nach noch einer weiteren halben Stunde waren wir dann in der Polizeistation. Dort wurde meine Tasche von einem anderen Polizisten noch einmal durchsucht und ich habe nochmal gefragt ob ich aufs Klo kann. Der Polizist meinte dann wenn er fertig ist. Ich habe ihn gefragt ob er sich vielleicht ein bisschen beeilen kann weil es sehr dringet ist und er meinte dann das ich nicht frech werden soll und sowas. Da ich erst 15 bin musste meine Mutter dort hinkommen und weil ich betrunkene und bekifft war ging mir das ganze echt auf den Sack weil ich wie ein mörder behandelt wurde wegen einem halben joint. Meine Mutter war dann irgendwann da und ich war ziehmlich angepisst und meinte dann das ich wenn ich nicht aufs Klo kann dort auf den Boden pisse(was keine Drohung war sondern eine Feststellung da ich ja mein menschliches Bedürfnis eine Toilette zu benutzen nicht ausstellen kann). Er meinte das ich das gerne machen kann und er dann eine Reinigungsfirma ruft und die Rechnung dann auf mich geht. Ich hatte dann am Ende noch gesagt nachdem ich 2 Stunden oder so da mit Handschellen gefesselt war das ich ihn den Tod wünsche. Wortwörtlich war das so: ich wünsche ihnen den Tod und das ist meine Meinung. Er sagte dann zu meiner Mutter das ich wegen btm eine Anzeige bekomme und wegen Beleidigung. Jetzt wollte ich fragen ob das alles rechtens von den Polizisten war und/oder was ich jetzt tuen kann. Kleine Anmerkungen ich hatte ein Monat davor eine Anzeige wegen Beleidigung an einem Polizisten bekommen. (Entschuldigt die Rechtschreibung ich hab das ganze schnell schnell geschrieben.)

Polizei, Recht, Anzeige, Menschenrechte, Festnahme
Darf die Polizei mich ohne Grund zwingen mich auszuziehen?

Hallo.

Ich erzähle mal eben die Geschichte die mir in Am Freitag Abend passiert ist.

Ich war mit 3 Freunden unterwegs in die Südstadt in Köln.
Wir wollten eine Shisha rauchen gehen. Ein Kollege von mir hat während der Bahnfahrt 1 Flasche 0,5 L Kölsch getrunken. Der Rest von uns gar kein Alkohol. Das schonmal vorweg.

Wir steigen also an der U Bahn Station aus, gehen die Treppen hoch und nach 10 m kommen zwei Sprinter der Polizei an , 15 schwere Polizisten steigen aus und kreisen uns ein. Wir fragen natürlich was los sei, bekommen die Antwort, dass Jugendliche Mist gebaut haben und die jetzt jeden hier kontrollieren der in das Schema "Fußballfan" passt. (Man ist also Fußballfan wenn man sich normal wie jeder andere Mensch kleidet und nichtmal Fußballfan ist ?)
Wir gaben uns kooperativ und ließen uns abtasten und haben unsere Ausweise abgegeben. Nach dem Aufwand würden wir gezwungen mit zum naheliegendeN Chlodwigplatz zu kommen, da dort Aufnahmen gemacht worden sein und die schauen ob wir drauf sind.
Das haben wir gemacht. Wir kamen da an, und 50 andere Jugendlich waren auch dort, mit einer Horde von Polizisten und bestimmt 15-20 Einsatzwagen.
Die haben uns 4 h festgehalten und haben Fotos von uns gemacht.
Nebenbei war es arschkalt und wir durften nirgends hin.Dann haben sie uns alle mit auf das Polizeipräsidium genommen. In einem Bus und haben diesen eskortiert. Jeder saß auf einem einzelplatz und neben einem ein Polizist. Ich habe mich gefühlt wie ein Terrorist.
Dann kamen wir auf das Präsidium die haben mir alles weggenommen was ich hatte, ich musste mich nackt ausziehen wurde einmal durchgeguckt und wurde dann bis 6 Uhr morgens eingesperrt in eine sammelzelle. Ich musste mich natürlich einem Alkoholtest unterziehen und hatte welch ein Wunder 0,0 Promille. Ebenfalls wollte ich meine Mutter anrufen, da ich mit meinen 18 Jahren noch zuhause wohne. Das wurde mir nicht gestattet und ich musst Sofort auf die Zelle.
Dann haben die meinen Kollegen der auch scjon 18 war und mich um kurz vor 6 Uhr morgens auf die Straße gesetzt und wir mussten dann nachhause fahren. Von Kalk bis ganz in den Süden wo ich wohne, sind es mal eben 1,5 Stunden mit der Straßenbahn oder 50€ mit dem Taxi.

Jetzt meine Frage, darf die Polizei all das oben angesprochene machen ?
Kann ich irgendwas tun um mich besser zu fühlen ?

Sorry für den langen Text, aber das liegt mir wirklich auf dem Herzen.
Vielen Dank im Voraus

Polizei, Anzeige, Festnahme
Anwedung von körperlicher Gewalt und Handfesseln durch privat. Sicherheitsdienst?

Hallo , hatte letzte Nacht eine Diskussion mit ein paar Polizisten . 3 waren anderer Meinung als ich , einer ( älter und erheblich höherer Dienstgrad ) gab mir Recht . Eventuell tummelt sich hier ja jemand rum tummelt der sich richtig git mit Recht und Gesetz auskennt .

Also der eine Polizist meinte das wir nicht befugt sind jemand zu schlagen und zwar generell niemals nie . Ich nannte dann swn Rechtfertigungsgrund Nothilfe , stellen Sie sich vor eine Schlägerei ( die natürlich noch andauert ) ist nicht anders zu beenden als das wir schlagen müssen dann ist das erlaubt und zwar nicht nur für uns sondern für jedermann . Ganz klar ist das das mildeste Mittel gewählt werden sollte , aber denkbar das dies manchmal einfach nötig ist um einen Angriff zu beenden . Wenn dieser beendet ist , ist klar das dann für uns das Thema erledigt ist . Aber auch auf dieses Beispiel meinter er wenn es nicht reicht das ihr euch dazwischen stellt dürft ihr nichts mehr machen . Ich könnte mir sogar vorstellen , dadurch in den Bereich der unterlassenen Hilfeleistung zu kommen . Bitte nicht falsch verstehen ich habe in meiner 11 jährigen Karriere einmal ,,Schläge" austeilen müssen und das nur weil ich direkt angegriffen wurde . Mir geht es nur darum das ich mir sicher bin , ich habe Recht und 3 !!! Polizisten sagen mir etwas anderes und meinten sogar nocht das sollten sie wissen das sie das nicht dürfen . Ich kenne das Gesetz und wenn ich denke das mit einem Schlag der rechtswidrige Angriff auf mich oder eine andere Person beendet werden kann , so ist das meiner Meinung nach vollkommen in Ordnung . Wie kann man dann pasuchal sagen sie dürfen niemals nie schlagen ?? Ach im weiteren Gespräcj wurde dann eingelenkt ok wenn sie geschlagen werden dann schon...aber siehe § 32 StGB Abs . 2 da steht gegen mich oder eine andere Person abzuwenden .

Nächstes Thema Hanschellen , kurz vorweg da ich und meine Kollegen keine tragen habe ich mich nie intensiv damit beschäftigt . Fakt ist aber die Polizisten sagen wir dürfen keine Handschellen anlegen , ich doch wenn die Vorraussetzungen gegeben sind haben wir dieses Recht nach § 127 StPO Abs. 1 weil dort steht vorläufige Festnahme durch jedermann . Das Anlegen von Handschellen ist nirgends verboten und nirgends steht wie diese Festnahme aussehen soll/muss . Einer meinte sie dürfen nur jemand am Arm festhalten . Ich fragte wo steht das ? Er : im Gesetz Ich : in welchem ? Er : In den Kommentaren was auch immer er damit meint . Die andere Polizisten faselte was vom HSOG , worauf ich sagte was das mit dieser Diskussion zu tun hat , da es das hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung für den Polizeivollzugsdienst ist und den Dienstablauf der hessischen Polizei regelt , also für uns vollkommen uninteressant ist ( außer wenn die Polizei etwas falsch macht !! ) Polizistin als Antwort ...tja Polizei . Der dritte im Bunde meinte es würde viele Gerichtsurteile darüber geben , ich habe eins gefunden .

Recht, Gesetz, Handschellen, Notwehr, Festnahme, nothilfe

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