Festnahme mit 15 lest euch durch?

6 Antworten

Du scheinst schon häufiger straffällig geworden, also Wiederholungstäter, zu sein. Warum sollte man dich mit Samthandschuhen anfassen? Dafür gibt es keinen Grund.

DU hast selbst die Wahl, straffällig zu werden oder es sein zu lassen. Dann has du auch keine Probleme mit der Polizei.

Du bekommst zurecht eine Strafe. Die Polizei hat gut reagiert.

In meiner Jugend (in den späten 90ern) hätte Security, bzw die Polizei niemals wegen einem Joint so ein Theater gemacht. Solche Geschichten habe ich damals nur über die bayrische Polizei gehört, welche als die intoleranteste in Deutschland gilt - ich kannte sogar Leute (mit Migrationshintergrund), die wenn sie von Berlin nach Österreich fuhren dies über BW taten, nur um nicht Gefahr zu laufen in Bayern von der Polizei (mit Latexhandschuhen) kontrolliert zu werden.

Wenn heute auch ausserhalb von Bayern so mit Menschen umgegangen wird, dann bedeutet das, das die Gesellschaft immer verrohter und menschenverachtender wird, es der Polizei in deiner Gegend wirklich sehr langweilig sein muss - und diejenigen, die hier im Forum meinen dass das ein korrekter Umgang ist zb jemanden mehrere Stunden nicht auf Toilette zu lassen, die scheinen sich innerlich schon mit Foltermethoden aus Unrechtsregimen abgefunden haben, vielleicht wünschen sie es sich innerlich sogar solche Despot-Regime wieder herbei, damit sie zumindest von ihren Opfern beachtet werden, wenn es schon niemand sonst wegen ihren nicht vorhandenen charakterlichen Qualitäten macht.

Schrecklich solche Zustände innerlicher Verkommenheit.

Ich habe das Gefühl dass du uns nicht die ganze Geschichte erzählst. Ansonsten kannst du dir zum Thema der Behandlung Jugendlicher bei Strafsachen hier

https://formulare.landkreis-muenchen.de/cdm/cfs/eject/gen?MANDANTID=69&FORMID=3871

einiges durch lesen. Aus deinen Ausführungen kann ich nicht erkennen dass gegen diese Grundsätze verstoßen wurde. Den Toilettengang darf man dir aber nicht verweigern, z.B.

https://www.merkur.de/welt/prozess-gegen-polizisten-mann-nicht-auf-toilette-gelassen-zr-6866656.html

Wohl aber kann es sein dass dich ein Beamter beim Toilettengang begleitet um verhindern zu können dass du Beweismittel vernichtest.

Klar ist das Rechtens...

Du wurdest wegen BtM verhaftet, und das der Toilettengang erst nach der Durchsuchung möglich war ist auch normal... du könntest ja eventuell was im Klo runterspülen.

Darüber hinaus bist du 15... da solltest du weder Alkohol, noch Cannabis haben.

Das die Gesetze so sind wie sie sind (speziell im Bereich Cannabis) verdanken wir den Leuten die im Bundestag sitzen... CDU CSU FDP SPD... behalte das im Hinterkopf für den Tag an dem du wählen darfst.

Deniz275 
Fragesteller
 04.07.2021, 15:31

Ich wurde 3 mal durchsucht und durfte vor Ort nicht aufs Klo was ich auch verstehe aber das ich 1,5 Stunden später nicht aufs Klo darf nach mehreren bitten verstehe ich nicht

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