Mein Sohn hat einen Hund aus Rache totgeschlagen was kommt auf ihn zu er ist noch nicht ganz 14?

31 Antworten

Strafrechtlich kann ihm nichts passieren, da er zum Zeitpunkt der Tat noch nicht 14 war.

Zivilrechtlich kann er aber wegen Sachbeschädigung belangt werden, muss also dem Besitzer Schadenersatz leisten.

Wegen seiner Aggression kann es auch sein, dass sich das Jugendamt einschaltet.

Aber richtig passieren wird ihm außer den finanziellen Forderungen nichts.

Hattest du damals den Hundebesitzer eigentlich angezeigt? Hat deine Tochter Schadenersatz und Schmerzensgeld erhalten?

EyeQatcher  26.03.2018, 23:34

... und wegen Sachbeschädigung ist ein Kind ab seinem 7. Lebensjahr haftbar.

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Altersweise  27.03.2018, 09:12
@EyeQatcher

Bitte nicht Zivilrecht und Strafrecht verwechseln!

Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit gibt es erst ab 14 Jahren. Zivilrechtlich (also z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeld usw.) haftet man tatsächlich ab 7 Jahren, sofern die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt haben, was man in diesem Fall aber ausschließen kann. Allerdings muss der/die geschädigte Hundehalter/in den Schaden vom Kind einklagen und erst mal warten, bis der Junge zu Geld gekommen ist. Denn von den Eltern ist zivilrechtlich nichts zu holen, weil sie ja keine unerlaubte Handlung (§§ 823 ff. BGB) begangen haben.

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rechtlich gesehen wird vermutlich nicht viel passieren, aber dein sohn sollte unbedingt eine Therapie machen, damit ihm bewusst wird was er getan hat, so etwas ist schließlich kein spaß. Wenn es aus "Rache" war muss er lernen dass das kein grund ist so zu eskalieren und mit solchen Situationen friedlich umzugehen.

Ich denke ihr werdet eher Probleme mit den besitzern bekommen, als der Polizei

Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass ein Täter nicht bestraft werden könne, weil er noch nicht strafmündig ist. Ab 7 Jahren ist man deliktfähig. Dem Kind kann zwar im Moment strafrechtlich nichts passieren, aber das Jugendamt hat genügend Möglichkeiten, erzieherisch auf ein gewalttätiges Kind einzuwirken.

Auf der zivilrechtlichen Seite wird er Schadenersatz leisten müssen. Dafür muss der Besitzer allerdings eine Klage einreichen.

Meine persönliche Meinung: Das Kind hat ein Gewaltpotential, welches kontrolliert werden muss, denn die Grenze von 14 Jahren ist schnell überschritten.

Ihm wird nichts passieren, weil er noch keine 14 Jahre alt ist. Ich denke er hat Glück gehabt.

ZuumZuum  24.03.2018, 20:06

Klar wird ihm was "passieren" Er muß Schadenersatz leisten. Das er noch keine 14 ist entbindet ihn lediglich von strafrechtlichen Folgen.

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Volkerfant  25.03.2018, 10:28
@ZuumZuum

Haha, Schadensersatz leisten. Dann kann man weiterspinnen: Schmerzensgeld verlangen, für die gebissene Schwester....

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Dadurch, dass dein Sohn zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war, kommt er wohl strafrechtlich unbescholten aus dieser Sache raus.

Zivilrechtlich kann er jedoch belangt werden. Wenn der Nachbar nicht dumm ist, wird er definitiv einen Zivilprozess gegen deinen Sohn anstreben. Da dein Sohn die Tat gestanden hatte und auch kein wichtiger Grund für die Tat vorlag, sehe ich hier nicht wirklich viel, was ihr gegen die Forderungen machen könntet.