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Welche Haltung beziehst Du zur aktuellen Asyl-Abstimmung im Bundestag in Zusammenhang Friedrich Merz?

In der aktuellen Debatte um die Asyl-Abstimmung steht Friedrich Merz stark in der Kritik für seine Aussagen. Ihm wird vorgeworfen, mit der AfD, einer in Teilen rechtsextrem eingestuften Partei zusammenzuarbeiten. Genau das soll die Brandmauer verhindern. Friedrich Merz verteidigt die Abstimmung allerdings:

"Was in der Sache richtig ist, wird nicht falsch, wenn die Falschen zustimmen."

Christian Lindner kritisiert dabei SPD und Grüne, dass diese nicht für den Antrag abgestimmt haben. Es ist aber auch davon die Rede, dass Friedrich Merz für die Mehrheit in der Abstimmung die Stimmen der AfD "in Kauf genommen" habe und damit die Brandmauer gefährde. Gleichzeitig schließt er eine Koalition mit der Alternative für Deutschland aus.

Meine Fragen an euch:

  • Welche Haltung bezieht ihr zu Friedrich Merz' Aussagen (speziell das obige Zitat)?
  • Hatte die Asyl-Abstimmung Auswirkungen auf die oft erwähnte "Brandmauer"?
  • Für die Mehrheit in der Abstimmung werden auch Stimmen der AfD "in Kauf genommen": Spielt es im Vorhinein einer Abstimmung eine Rolle, wer für einen Antrag abstimmt?
  • Ist die aktuelle Berichterstattung zur Asyl-Abstimmung ausgeglichen?

In den Medien polarisiert derzeit vor allem die Kritik an Friedrich Merz, die Zusammenarbeit gefährde die Brandmauer und damit auch die Demokratie. Damit wird im Wesentlichen das Vorgehen beleuchtet, das eigentliche Thema scheint unterzugehen. Dabei zeigt das ZDF-Politbarometer eine recht ausgeglichene Meinungslage: 48 % Prozent der Befragten lehnen den Unions-Antrag ab, 47 % befürworten ihn.

Ich lehne den Asyl-Antrag der Union allgemein ab. 69%
Ich befürworte den Asyl-Antrag der Union allgemein. 26%
Ich habe in mehreren Punkten unterschiedliche Ansichten. 4%
Ich habe dazu keine Meinung. 1%
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Meinung des Tages: Nach Mehrheit durch AfD-Stimmen - glaubt Ihr, dass eine Zusammenarbeit zwischen Union sowie SPD und Grünen noch möglich ist?

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik konnte ein Antrag mithilfe der AfD die nötige Mehrheit bekommen. Während sich Kanzlerkandidat Merz für sein Verhalten rechtfertigt, üben SPD, Grüne und Linke scharfe Kritik.

AfD-Stimmen verhelfen zur Mehrheit

CDU/CSU brachten am gestrigen Mittwoch einen Antrag für konsequentere Zurückweisungen an Grenzen und Abschiebungen im Bundestag ein. SPD und Grüne äußerten bereits im Vorfeld Kritik. Sowohl hinsichtlich der rechtlich unklaren Umsetzung als auch in Bezug auf mögliche Stimmen der AfD.

Auch die Kirchen äußerten ihre Bedenken in Richtung der CDU/CSU. Der gestrige Antrag erreichte mithilfe der Stimmen von AfD und FDP die nötige Mehrheit.

Kritik an Friedrich Merz

Bundeskanzler Olaf Scholz bezeichnete die gemeinsame Zustimmung von Union, FDF und AfD als "Tabubruch". Scholz betonte zudem, dass er Merz nicht mehr trauen könne, da dieser im Vorfeld stets bekräftige, Situationen wie die gestrige niemals herbeiführen zu wollen.

Auch der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, äußerte sich kritisch und empfand es als "enttäuschend, dass die demokratischen [ . ] Kräfte [ ... ] nicht in der Lage waren, sich auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen und damit der AfD diese Bühne bereitet haben".

Merz selbst verteidigte sein Vorgehen und bekräftigte erneut, nicht mit der AfD koalieren zu wollen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Denkt Ihr, dass eine künftige Zusammenarbeit zwischen SPD und CDU/CSU oder Grüne und CDU/CSU noch möglich ist?
  • Würdet Ihr die gestrige Zusammenarbeit von Union und AfD ebenfalls als "Zäsur" oder "Tabubruch" betrachten?
  • Ist es Eurer Meinung nach okay, moralische Bedenken beiseite zu kehren, wenn es um wichtige Gesetzesentwürfe für das Land geht?
  • Ändert die gestrige Abstimmung Euer Wahlverhalten bei der Bundestagswahl?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Ja, eine Zusammenarbeit mit SPD/Grünen ist noch möglich, da... 48%
Nein, eine künftige Zusammenarbeit ist undenkbar, weil... 34%
Andere Meinung und zwar... 18%
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Olaf Scholz verbreitet weiter Lügen, Hass & Hetze | Ist das noch eines Kanzlers würdig?

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Im Bundestag hat Bundeskanzler Olaf Scholz wieder seine Lügen, Hass & Hetze verbreitet.

Dass sowohl SPD, als auch die Grünen über ein merkwürdiges Demokratieverständnis verfügen, hat sich heute, bei der Aussprache und den anschließenden Abstimmungen, einmal mehr bestätig.

Dass Olaf Scholz mittels Lügen, über die Rechtslage der Migrationsvorhaben, bzgl. der Anträge der CDU, die deutsche Bevölkerung belügt, geht entschieden zu weit.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein souveräner Staat. Das Asylgesetz ist eindeutig.

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Asylgesetz § 18

Aufgaben der Grenzbehörde

(2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn

1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,

2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird, oder

3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Einwände gegen Zurückweisungen, die auf der Dublin-II-Verordnung fußen, sind nichtig. Denn in der Frage, wer zu uns kommen darf, ist der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands unmittelbar betroffen. Ein souveräner Staat kann nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren.

Bei jeder Person, die an einer Grenzkontrolle der Bundesrepublik Deutschland erscheint, entfallen jegliche Gründe, um ein Recht auf Asyl beantragen zu können. Personen stehen überhaupt allenfalls dann an einer deutschen Grenze und meinen Asyl beantragen zu können, weil vorher Recht missachtet wurde.

Es ist ein merkwürdiges Verständnis der Dublin II Verordnung, wenn dies offensichtlich ausschließlich für Deutschland gelten soll, während sich die angrenzenden Staaten nicht zuständig fühlen.

Das ist eine abstruse Auslegung von Gesetzen.

Die Einschätzung wird vom ehem. Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, geteilt.

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