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Heizung tropft Vermeitung kontaktiert | Kosten?

Hey ihr Lieben, heute ist mir aufgefallen, dass meine Heizung tropft Ich habe die Heizung im Wohnzimmer aufgedreht und es tropfte sehr stark hinter dem Ventil. Im zweiten Kinderzimmer tropft die Heizung auch, aber nicht so doll wie im Wohnzimmer.

Nun habe ich die Vermietung kontaktiert und diese haben einen Handwerker beauftragt der sich später noch bei mir meldet und dann vorbeikommt.

Ich habe die Heizung vor drei Tagen benutzt, da war es noch nicht so.
Ich hab jetzt noch einmal noch geguckt beziehungsweise ich schaue immer wieder ich werde schon ganz paranoid. Drehe ich die Heizung im Wohnzimmer wieder hoch kommen komische Geräusche und es tropft. Im Kinderzimmer ist es wie als wäre nie was gewesen.

Ist es normal, dass die Heizung hinter dem Ventil oder beim Thermostat tropft, wenn sie länger nicht benutzt worden ist? Oder sollte das generell nicht passieren ich bin mir unsicher und habe Angst, dass wenn jetzt der Handwerker kommt, es plötzlich nicht mehr so ist. Im Kinderzimmer ist die Heizung weiterhin an und ich hab ein Handtuch drunter gelegt. Im Wohnzimmer traue ich mich wegen den Geräuschen, die vorher rauskommen, gar nicht mehr die Heizung einzuschalten.

hinzugefügt möchte ich noch sagen, dass ich mich handwerklich, überhaupt nicht auskenne und deswegen mich auch nicht getraut habe, selbst etwas zu unternehmen ich das überhaupt könnte.

also ist es normal, dass es mal tropft? Und vor allem, wer trägt die Kosten? Ich als Laie weiß ja zum Beispiel nicht ob ich das selber machen könnte oder ob es überhaupt notwendig war.

Danke für eure Hilfe!

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Ummelden beim Bürgeramt?

Hallo liebe Community,

Ich möchte mich ummelden von meiner Mutter zu meinem Bruder.

ich habe in der Frage zuvor herausfinden können, dass ich, um mich ummelden zu können, eine Wohnungsgeberbestätigung brauche.. habe mal eine Vorlage im Internet gefunden. Dort soll der wohnungsgeber mir schriftlich ausstellen, dass ich dort einziehen darf.

Man kann dort ankreuzen

• Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung oder

• Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung Name und Anschrift des Eigentümers lauten:

in dem Fall ist mein Bruder nur Mieter, bedeutet doch dass er nicht Eigentümer ist sondern der Vermieter, oder?

dürfte mein Bruder eigenwillig als hauptmieter der Wohnung, mir diese Bescheinigung ausfüllen die ich dann beim bürgeramt abgebe? Dort steht nämlich

lch bestätige mit meiner Unterschrift den Ein- bzw. Auszug der oben genannten Person(en) in die näher bezeichnete Wohnung und dass ich als Wohnungsgeber oder als beauftragte Person diese Bescheinigung ausstellen darf. lch habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handele, wenn ich hierzu nicht berechtigt bin und dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung eines Wohnsitzes einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar.

kann mir da jemand weiterhelfen?

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