Miete – die besten Beiträge

Hilfe/Unterkunft für Rentner, die nicht genug Geld haben?

Hallo zusammen,

heute hatte ich beruflich mit einem alten Herren (ca. 90 Jahre alt) zu tun. Wir waren in seiner Wohnung und es hat sich herausgestellt, dass er seit über einem Jahr seine Miete nicht gezahlt hat. Er hat eine Rente von gerade einmal 600€ und scheint mit seiner gesamten Situation total überfordert zu sein.
Seine Miete hat er laut Kontoauszug gezahlt, allerdings wurde sie wieder zurückgebucht (vielleicht auch, weil der Kontostand nicht ausreichend war, allerdings konnte ich das nicht einsehen).
Der Herr hat wohl Familie, allerdings kümmert diese nicht nicht um ihn und wohnt auch weit weg und ist für ihn nicht erreichbar.
Allein seine Miete ist höher als 600€ und er war so traurig über die Situation. Ich habe einfach sehr großes Mitleid mit ihm, wahrscheinlich weil ich ihn und seine Situation live miterlebt habe.
Die Polizei weiß auch über seine Situation Bescheid und hat gesagt, dass sie einen Bezirksbeamten (oder Bürgernahen Beamten?) vorbeischicken.
Das ist natürlich schon mal ein Anfang, aber ich würde gerne wissen, was es für Möglichkeiten für ihn gibt (ggf. Pflegepersonal oder eine Art Heim). Da er seine Miete nicht gezahlt hat, wird er vermutlich aus der Wohnung geworfen und bei dem Gedanken wird mir ganz übel… vielleicht kann man ja hier auch eine Härte einwenden.
Ich möchte bitte keine Ratschläge von wegen „er ist nicht der einzige, viele geht es so“ oder so ähnlich. Das weiß ich. Es ist schlimm genug, dass es den Rentnern hier so schlecht geht, aber diese Situation hat es mir angetan und ich möchte IHM helfen.
Über jeden Ratschlag bin ich dankbar, vielen Dank!

Miete, Rente, pflegebeduerftigkeit, fristlose Kündigung, Rentner, Sozialleistungen

Meinung des Tages: Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 - wie bewertet Ihr das Vorhaben der Ampel?

Die Ampel-Regierung hat sich darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bei Neu- und Wiedervermietungen bis 2029 zu verlängern. Doch während das Vorhaben von einigen begrüßt wird, will man seitens des Eigentümerverbands dagegen klagen...

Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029

Vielleicht hat der ein oder andere von Euch bereits ähnliche Erfahrungen machen müssen: Beginn des Studiums, Jobwechsel oder Geburt eines Kindes - nun muss schleunigst eine neue bzw. größere Wohnung her. Bei der Suche kristallisiert sich dann recht schnell heraus, dass die meisten Wohnungen kaum zu bezahlen sind und man sich zudem gegen unzählige Mitbewerber durchsetzen muss. Während die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Speckgürtel größerer Städte inzwischen ebenfalls seit Jahren mehr als angespannt ist, ist es vielen Menschen hierzulande insbesondere in den Großstädten kaum noch möglich, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Um auf die schwierige Lage zu reagieren, haben sich die Koalitionsparteien auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Die Mietpreisbremse wurde ursprünglich 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Die Bremse sorgt dafür, dass der Mietpreis bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für gewöhlich wird die ortsübliche Vergleichsmiete anhand von Mietspiegeln ermittelt.

Verordnet werden können Mietpreisbremsen von den jeweiligen Landesregierungen für Gebiete wie z.B. München, Berlin, Köln oder Hamburg, in denen der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist.

Reaktionen auf das Vorhaben

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Verena Hubertz, freute sich über die Entscheidung. Die Verlängerung der Mietpreisbremse würde "die Menschen in Zeiten steigender Mieten [ . ] entlasten". Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, hofft, dass weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen wie z.B. Vereinbarungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Mietspiegels oder zur Wohngemeinnützigkeit von den Koaltionsparteien ebenfalls rasch umgesetzt werden.

Seitens des Eigentümerverbands Haus und Grund hält sich die Begeisterung über die Mietpreisbremsenverlängerung jedoch in Grenzen; der Eigentümerverband plant, gegen die geplante Verlängerung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Verbandspräsident Kai Warnecke ist der Meinung, dass das Verfassungsgericht die erste Mietpreisbremse nur angesichts der Beschränkung auf fünf Jahre akzeptiert hätte. Eine weitere Verlängerung würde einem Verfassungsbruch gleichkommen.

Zudem vertritt Warnecke die Meinung, dass die Mietpreisbremse die Wohnungsnot drastisch verschärft hätte; ihm zufolge würde "die Zahl der fehlenden Wohnungen [...] seit Einführung der Mietbremse" sukzessive zunehmen. Laut Warnecke soll es sich um ca. 900.000 Wohnungen handeln, weswegen die Bremse am Ende des Tages primär den Mieterinnen und Mietern schade.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Verlängerung der Mietpreisbremse?
  • Inwieweit trägt die Mietpreisbremse zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei?
  • Welche Auswirkungen hat die Mietpreisbremse in der Praxis auf den Wohnungsmarkt?
  • Was sollte seitens der Regierung(-en) getan werden, um die Situation in Großstädten zu verbessern?
  • Habt Ihr bei der Wohnungssuche bereits von dem Gesetz profitieren können?
  • Inwieweit sind Ausnahmen von der Mietpreisgrenze gerechtferigt bzw. wie kann Missbrauch vermieden werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-und-mietpreisbremse-fdp-und-spd-einigen-sich-a-14604c13-72b7-48db-a173-46282987e379

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/mietpreisbremse-verlaengerung-eigentuemerverband-klage-verfassungsgericht

https://www.mietrecht.com/mietpreisbremse/

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Wohnungspflicht/Wohnungsrecht?

Ich war letztens in einer Großstadt und habe dort viele Obdachlose gesehen. Ich fand das erschütternt das ein reiches Land wie Deutschland seine Bürger nicht unterbringen kann und das Leute trotz Artikel 1 in sollchen Würdelosen Lebensumständen leben. Deswegen hab ich mir Gedanken gemacht und folgendes Gesetz ausgearbeitet:

Art 13a GG
(1) Jeder Deutsche hat das Recht auf einen Wohnsitz. Kein Deutscher darf ohne Wohsitz sein.
(2) Der Staat hat die Pflicht das in Abs 1 Satz 1 gegebene Recht und die in Absatz 1 Satz 2 gegebene Pflicht durch zu setzen. Näheres wird durch Bundesgesetze bestimmt.
(3) Niemand darf wegen des Fehlens eines Wohnsitzes bestraft werden.

Hier noch die Legaldefinitionen von Wohnsitz und Wohnung:

Abgabenordnung (AO)
§ 8 Wohnsitz
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

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Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 20 Begriff der Wohnung
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

Dazu will ich noch sagen, dass niemand durch das Gesetz wirklich gezwungen wird dort zu wohnen. Also falls jemand unbedingt den Lebenstraum hat in nem Zelt auf der Straßenkreuzung in Frankfurt zu wohnen kann er das auch tun er hat dann halt trotzdem irgendwo eine Wohnung mit Postadresse.

Find ich super. Sollte genau so in den Bundestag. 50%
Find ich nicht gut. 46%
Prinzipiell gut nur folgenden Teil würde ich ändern. 4%
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