Miete – die besten Beiträge

Ummelden beim Bürgeramt?

Hallo liebe Community,

Ich möchte mich ummelden von meiner Mutter zu meinem Bruder.

ich habe in der Frage zuvor herausfinden können, dass ich, um mich ummelden zu können, eine Wohnungsgeberbestätigung brauche.. habe mal eine Vorlage im Internet gefunden. Dort soll der wohnungsgeber mir schriftlich ausstellen, dass ich dort einziehen darf.

Man kann dort ankreuzen

• Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung oder

• Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung Name und Anschrift des Eigentümers lauten:

in dem Fall ist mein Bruder nur Mieter, bedeutet doch dass er nicht Eigentümer ist sondern der Vermieter, oder?

dürfte mein Bruder eigenwillig als hauptmieter der Wohnung, mir diese Bescheinigung ausfüllen die ich dann beim bürgeramt abgebe? Dort steht nämlich

lch bestätige mit meiner Unterschrift den Ein- bzw. Auszug der oben genannten Person(en) in die näher bezeichnete Wohnung und dass ich als Wohnungsgeber oder als beauftragte Person diese Bescheinigung ausstellen darf. lch habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handele, wenn ich hierzu nicht berechtigt bin und dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung eines Wohnsitzes einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar.

kann mir da jemand weiterhelfen?

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Was für Möglichkeiten habe ich mein Abi zu finanzieren?

Hey, ich habe eine Frage. Konkret sieht meine Situation wie folgt aus:

ich war bis zur ersten Hälfte der Q1 auf einem Gymnasium. Als Corona dann ausbrach haben meine Eltern mich aus Angst davor krank zu werden aus der Schule genommen und sind mit mir zu Familie ins Ausland gezogen, weil man dort ziemlich abgeschottet lebt.

Nun bin ich seit einer Weile wieder in Deutschland und würde gerne mein Abitur nachholen. Ich habe für nächstes Jahr einen festen Platz, wo ich täglich bis knapp 18 Uhr wieder zur Schule gehe, mein Abitur nachmache und anschließend in ein Studium übernommen werde.

Ich möchte jedoch ungern weiterhin bei meinen Eltern wohnen, da meine Wohnsituation dort für mich persönlich nicht wirklich tragbar ist. Ich habe kein eigenes Zimmer (müsste in der Abstellkammer meines Vaters schlafen), habe null Privatsphäre und auch kein gutes Verhältnis zu meinen Eltern.

Dementsprechend würde ich gerne ausziehen (1 Zimmer Wohnung etc.). Da ich ja mein Abitur ursprünglich abgebrochen hatte und 2 Jahre ‚pausiert‘ habe + meine Eltern mir theoretisch ja einen Schlafplatz bieten frage ich mich, ob ich grundsätzlich einen Anspruch auf Unterhalt oder Schüler-Bafög hätte. Oder gibt es sonst noch andere Möglichkeiten zur Finanzierung? Mit einem Minijob kommt man leider ja nicht weit und Teilzeit zu arbeiten werde ich vermutlich zeitlich nicht schaffen.

Danke im Voraus.

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Rechtslage: Miete eines E-Scooters, Produktionsfehler und anderer Mangel?

Ich habe mir beim Marktführer für das Mieten von Elektronik einen E-Scooter gemietet (24,90€ monatlich) für 18 Monate, ich bin volljährig.

Bei mir kam ein neues Gerät an, also alles spitze - bis ich mit dem Teil mal gefahren bin. Das Ventil am Hinterreifen steht sehr weit nach außen und schlägt bei jeder Reifenumdrehung gegen die Stehfläche des E-Scooters, das Ventil bekommt also mehrfach pro Sekunde einen heftigen Schlag ab. Ein Drehen/Abknicken davon ist nicht möglich, da es sich immer wieder in die Ursprungsposition biegt. Das führt dann unweigerlich dazu, dass das Ventil innerhalb von kurzer Zeit herausgerissen wird und der Reifen kaputt ist.

(Habe dieses Modell vorher bei einem Freund getestet, welcher ihn auf Amazon gekauft hat, bei ihm passiert das nicht und das Ventil steht nicht ab. Mein gemieteter Roller ist das identische Modell, lediglich eine andere Farbe und das Logo der Verleihfirma ist aufgedruckt - es handelt sich also um eine Charge, welche direkt für die Vemietfirma produziert wurde und lediglich im Design angepasst wurde).

Daher habe ich mich an den Vermieter gewendet und mir wurde innerhalb von 48 Stunden ein neues Gerät gesendet, ebenfalls brandneu. Tatsächlich liegt beim zweiten Roller aber ebenfalls der Fehler an dem Ventil vor, es schleift und haut gegen die Stehfläche (-> defekter Reifen in kurzer Zeit).

Ich habe mich ein zweites Mal unverzüglich an den Support gewendet und beschrieben, dass innerhalb von kurzer Zeit ein defekter Reifen auftreten wird und ich gerne einen Roller hätte, bei dem der beschriebene Fehler nicht vorliegt. Darauf kam bisher keine Antwort (fünf Werktage vergangen).

Ich gehe davon aus, dass die gesamte Charge dieses Modells vom Vermieter fehlerhaft ist (zwei Roller, beide exakt identischen Fehler). Ebenfalls existiert ein weiterer Mangel: Die Reichweite. Der Scooter ist angegeben mit "bis zu 60km".

Natürlich sind diese Werte oft übertrieben, ist mir klar. Der Roller schafft aber gerade einmal 13km, ich fahre auf gutem Straßenbelag ohne nennenswerte Steigung und unterschreite das Maximalgewicht des Rollers um über 40kg.

Ich hatte mal eine Zivilrechtsvorlesung und habe noch ein wenig Ahnung davon, würde mich aber gerne absichern. Wenn ich es noch korrekt im Kopf habe, könnte ich vom Vertrag zurücktreten sofern auch nach zwei Mängelbeseitigungsversuchen der Mangel immer noch vorliegt.

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Mitbewohner will, dass ich die Türen leiser zu machen, aber in anderen Teilen der Hausordnung ist er ebenfalls fehlerbehaftet?

Moin,

mein Mitbewohner macht mich heute wieder darauf, aufmerksam, die Türe leiser zuzumachen.

Das Ding ist derselbe Mitbewohner (Er ist Hauptvermieter und will auch, nicht dass ich eingetragen werde als zusätzlicher Mieter), macht seine Haarreste im Bad nicht weg. Schneidet sich die Nägel und lässt die Reste im Waschbecken. Seine Haare liegen generell herum in der Wohnung.

Die beiden Wasserhähne im Bad und Küche sind seit Jahren nicht repariert worden und es ist jetzt so weit gekommen, dass es hinter dem Wasserhahn irgendwo zu 'nem schaden gekommen ist, wodurch wir 'nen Eimer unter dem Becken brauchen, der das Wasser abfängt. Das Wasser ist bereit so lange unter dem Laminat, dass es begonnen hat sich zu biegen. Im Bad lässt sich ebenfalls der Hahn nicht aufdrehen, ohne dass es leakt.

Den Wecker, den mein Mitbewohner hat, ist außerdem so laut, dass ich den als ich um 8 Uhr morgens einkaufen war, bis vor die Straße gehört habe.

Ich verstehe, dass ich aktiv (auch weil mein ADHS mir das schwer macht) darauf achten muss, nicht zu laut mit der Tür zu sein. Aber auf anderen Seite finde ich es unfair, dass ich auf sowas achte und wir vielleicht bald schlimm.

Ich halte mich wirklich zurück und rante dann lieber online aber geht es nur mir so ist ist das irgendwie unfair.

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