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WG Zimmer streichen?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: vor etwa 2 Monaten bin ich in ein WG Zimmer gezogen, befristet erstmal auf 6 Monate. Dieses hat eine uralte, befleckte Tapete und diese möchte ich gerne neu streichen.

Der Mietvertrag ist mit "Einheitsmietvertrag für Zimmer" (wohnung durchgestrichen stattdessen zimmer geschrieben) beschriftet.

  • Die Dauer ist vom 1.10.23 - 31.03.24 im mietvertrag befristet.
  • "weil der Vermieter die Räume nach Ablauf der Mietzeit in zulässiger Weise beseitigen will, und in zulässiger Weise so wesentlich verändern will, dass durch die Maßnahmen die Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert werden würde."

(es ist ein DG zimmer und er will das Dach neu machen und die Wohnung Grundsanieren).

Es folgt die Klausel:

  • "Der Mieter ist verpflichtet, während der Dauer des Mietverhältnisses hinsichtlich des ihm ausschliesslisch zur Nutzung überlassenen Mietobjekts sämtliche je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Schönheitsreperaturen auf seine Kosten fachgerecht auszuführen oder ausführen zu lassen."
  • "Die Parteien treffen folgende weitere Vereinbarungen:
  • Wohnung ist möbliert inkl. Küchengeräte (defekte Geräte werden nicht ersetzt)."

Kann ich jetzt einfach streichen? Muss ich überhaupt nachfragen?

Der Vermieter-Sohn stimmte zunächst zu, als ich ihn ansprach, kam nun aber mit der Antwort seines Vaters (Vermieter) zurück, dass der dagegen ist.

ich will aber streichen.

was kann ich tun?

Entweder streichen oder umziehen ist meine Devise.

Mfg, B. Hirsch

Miete, Renovierung, WG

Ummelden beim Bürgeramt?

Hallo liebe Community,

Ich möchte mich ummelden von meiner Mutter zu meinem Bruder.

ich habe in der Frage zuvor herausfinden können, dass ich, um mich ummelden zu können, eine Wohnungsgeberbestätigung brauche.. habe mal eine Vorlage im Internet gefunden. Dort soll der wohnungsgeber mir schriftlich ausstellen, dass ich dort einziehen darf.

Man kann dort ankreuzen

• Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung oder

• Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung Name und Anschrift des Eigentümers lauten:

in dem Fall ist mein Bruder nur Mieter, bedeutet doch dass er nicht Eigentümer ist sondern der Vermieter, oder?

dürfte mein Bruder eigenwillig als hauptmieter der Wohnung, mir diese Bescheinigung ausfüllen die ich dann beim bürgeramt abgebe? Dort steht nämlich

lch bestätige mit meiner Unterschrift den Ein- bzw. Auszug der oben genannten Person(en) in die näher bezeichnete Wohnung und dass ich als Wohnungsgeber oder als beauftragte Person diese Bescheinigung ausstellen darf. lch habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handele, wenn ich hierzu nicht berechtigt bin und dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung eines Wohnsitzes einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar.

kann mir da jemand weiterhelfen?

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