Verletzung durch Produkt, kann der Hersteller die Haftung ausschließen?
Moin,
zur Erklärung: Die Frage bezieht sich nur auf Schadensersatzes aus dem ProdHaftG. Den kann man verlangen, wenn man durch ein fehlerhaftes Produkt einen Schaden erleidet.
Der Hersteller kann aber geltend machen, dass bestimmte Umstände in in § 1 Absatz 2 und 3 vorliegen, durch die die Schadensersatzpflicht ausgeschlossen wird.
Ich frage mich nun, wo diese Umstände zu prüfen sind. In einer Quelle habe ich gelesen, dass der Haftungsausschluss im Tatbestand zu prüfen ist. Woanders hab ich gelesen, dass er in der Rechtsfolge zu prüfen ist. Und nochmal woanders hab ich gelesen, dass der Haftungsausschluss einen eigenen Prüfungspunkt zwischen Tatbestand und Rechtsfolge darstellt (also: I. Tatbestand; II. Haftungsausschluss; III. Rechtsfolge).
Was ist eure Meinung dazu? Antworten wären für mich sehr wichtig.