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Wie kann ich mich während des Jura-Studiums unabhängiger machen und ausziehen und meine Eltern nicht belasten?

Hey, ich würde gerne um Rat fragen. Ich bin 18 Jahre alt und studiere im Moment Jura und komme bald ins zweite Semester. Bis jetzt gefällt mir das Studium an sich gut. Ich wohne noch bei meinen Eltern und pendle jeden Tag. Das Problem ist dabei, dass ich nicht gerne von meinen Eltern so abhängig sein würde und sie belasten will bis ich mit dem 2. Examen fertig bin. Es dauert ja in der Regel 7/8 Jahre, also bin ich bis dahin ca. 26 Jahre alt. Ausziehen kann ich nicht, da mir das Geld für eine Wohnung fehlen würde. Da meine Eltern auch zu viel verdienen würde ich kein Bafög bekommen. Ich könnte einen Minijob machen und arbeiten gehen, aber ich würde dann ja ‘nur’ 500€ verdienen, was nicht alle Kosten, z.B. für Nahrung und Miete usw. nicht ausreichen würde. Eine Wohnung in einem Studentenwohnheim könnte ich mir dann auch nicht leisten oder?

Außerdem habe ich auch ein kleines Zeit Problem. Das Studium nimmt nicht gerade wenig Zeit in Anspruch, ich müsste dann, wenn ich einen Job habe noch 10 Stunden nebenher arbeiten gehen und noch die Zeit zum pendeln (2 Stunden täglich) verbringen. Außerdem werde ich in den höheren Semestern ja mehr zutun haben und dementsprechend weniger Zeit und wie wird das in der Examens Zeit? 

ich weiß auch dass ich im Referendariat schon etwas Geld verdiene, aber reicht es zum Leben aus? 
danke für eure Antworten :)

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Muss K die 30.000€ and A zahlen?

Hallo, ich studiere Jura im ersten Semester und lerne mit anderen Kommilitonen ab und zu für Klausuren und wir zerbrechen uns gerade den Kopf an einem Fall in Zivilrecht, wo wir ganz andere Ergebnisse bekommen. Kann mir bzw. uns den Sachverhalt mit Bezug auf das BGB erläutern?

Ich habe mal den Sachverhalt verkürzt um es einfacher zu gestalten:

Der Kunsthändler Kristian (K) betreibt ein Geschäft in der Braunschweiger Innen-stadt. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung muss er verschiedene Tätigkeiten auf seine Mitarbeiterin Melinda (M) übertragen. Am 4.6.2019 beauftragt er die M, alle Aufträge bis zu der Summe von 10.000 Euro für ihn zu übernehmen und in seinem Namen zu erledigen. Wegen eines dringenden Termins am 10.06.2019 mit dem Uhrenhändler Ulf (U) aus Mannheim kann K insbesondere den gleichfalls wichti-gen Termin mit seinem Antiquitätenhändler Arnold (A) am 11.06.2019 in Wolfsburg nicht wahrnehmen. Daher schickt K die M, um mit A die Geschäfte abzuwickeln. Am 4.6.2019 ruft K den A an und setzt ihn darüber in Kenntnis, dass nicht er selbst, sondern die M den Termin wahrnehmen werde und diese entsprechend bevoll-mächtigt sei.

Am 7.6.2019 wird das positive Arbeitsklima zwischen K und M durch einen Vorfall auf der Betriebsfeier beeinträchtigt. Obschon verheiratet, hatte sich K der M ange-nähert und neben Komplimenten auch körperlich eindeutige Signale gesendet. M hatte dies entschieden verneint und sich verweigert. Als K wegen seines Verhal-tens und der Reaktion der M Bedenken hinsichtlich des Geschäfts mit A kommen, versucht er die M aus seinem Hotelzimmer in Mannheim um 22:00 Uhr noch am 10.06.2019 anzurufen. Da er sie aufgrund der späten Stunde nicht erreicht, spricht er ihr auf die Mailbox mit der ausdrücklichen Bitte, den Termin nicht wahrzunehmen und nicht in seinem Namen zu handeln. Am Tag des Termins mit A (11.6.2019) sieht M morgens um 8:00 Uhr zwar die Nachricht auf ihrer Mailbox, vergisst jedoch diese abzuhören.

Um ca. 15:00 Uhr schließt sie einen Vertrag im Namen des K über die Lieferung von 300 Stück Ringen aus Weißgold zu je 100 Euro, da der Preis äußerst günstig ist. Als die M dem K telefonisch von dem guten Geschäft berichten will, hört sie vorab die versäumte Nachricht ab. Erstaunt erreicht sie den K anschließend und berichtet von dem getätigten Geschäft. K ging wegen seiner Mitteilung an M davon aus, dass kein Geschäft mit A zustande käme, und erwarb in Mannheim von U 100 Stück ähnliche Weißgoldringe zu je 300 Euro. Gegenüber U bringt er deshalb noch in Mannheim zum Ausdruck, er wolle vom Vertrag loskommen und beruft sich auf Irrtümer. Einer-seits habe er über den Wert der Goldarmbänder geirrt, die er preislich höher einge-schätzt hatte. Zudem habe er nicht gewusst, dass M ebenfalls Armbänder erworben habe. Er möchte daher nur den Vertrag mit A aufrechterhalten. U besteht auf Bezahlung.

Die Frage ist ob K 30.00€ an den A zahlen muss und ob K 30.000€ an den U zahlen muss?

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