Wie prüfe ich die Überredung zu einem Suizid innerhalb der Brandstiftungsdelikte §§ 306ff. StGB wenn A ein Haus anzündet um gemeinschaftlich mit B zu sterben?
Hallo, ich schreibe momentan an einer strafrechtlichen Hausarbeit und habe folgende Frage:
A will sich umbringen und erklärt B, dass auch sein Leben sinnlos ist und das er sich doch auch umbringen soll, überredet ihn also. B im Sachverhalt als sehr jung und unerfahren beschrieben, welcher die eigenen Entscheidungen nicht mit Weitsicht beurteilen kann, willigte ein. A will seinen und Bs Suizid in einem - von ihm angezündeten und ausgewählten - brennenden Haus durchführen. Rettete sich und B allerdings nach Brandlegung, bevor beide starben oder sich verletzten.
So: Der 16. und 17. Abschnitt des StGB sind von der Prüfung ausgenommen
Jetzt zu meiner Frage:
wie prüfe ich das innerhalb der Branddelikte?
Stichwort: Eigenverantwortliche Selbstgefährdung des B, Abgrenzung eigene Tat (Suizid) oder versuchte Tötung durch B, die Ernsthaftigkeit und feste Entschlossenheit des B zum Suizid, und generell alle Probleme die bei einer Prüfung des 216 durch genommen werden würden - welcher allerdings wie oben erwähnt von der Prüfung ausgeschlossen ist ??
oder bei der objektiven Zurechnung (aber wie dann?) oder bei der Schuld??
Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte in Büchern finde ich nichts, Fälle dazu auch nicht und chat GPT gibt mir auch keine richtige Antwort.
Vielen Dank!!!