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Wie prüfe ich die Überredung zu einem Suizid innerhalb der Brandstiftungsdelikte §§ 306ff. StGB wenn A ein Haus anzündet um gemeinschaftlich mit B zu sterben?

Hallo, ich schreibe momentan an einer strafrechtlichen Hausarbeit und habe folgende Frage:

A will sich umbringen und erklärt B, dass auch sein Leben sinnlos ist und das er sich doch auch umbringen soll, überredet ihn also. B im Sachverhalt als sehr jung und unerfahren beschrieben, welcher die eigenen Entscheidungen nicht mit Weitsicht beurteilen kann, willigte ein. A will seinen und Bs Suizid in einem - von ihm angezündeten und ausgewählten - brennenden Haus durchführen. Rettete sich und B allerdings nach Brandlegung, bevor beide starben oder sich verletzten.

So: Der 16. und 17. Abschnitt des StGB sind von der Prüfung ausgenommen

Jetzt zu meiner Frage:

wie prüfe ich das innerhalb der Branddelikte?

Stichwort: Eigenverantwortliche Selbstgefährdung des B, Abgrenzung eigene Tat (Suizid) oder versuchte Tötung durch B, die Ernsthaftigkeit und feste Entschlossenheit des B zum Suizid, und generell alle Probleme die bei einer Prüfung des 216 durch genommen werden würden - welcher allerdings wie oben erwähnt von der Prüfung ausgeschlossen ist ??

oder bei der objektiven Zurechnung (aber wie dann?) oder bei der Schuld??

Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte in Büchern finde ich nichts, Fälle dazu auch nicht und chat GPT gibt mir auch keine richtige Antwort.

Vielen Dank!!!

Jurastudium, Strafrecht

Scheidung - Kosten teilen?

Folgende Situation:

Meine (Noch-)Ehefrau und ich wollen uns scheiden lassen. Wir haben eigentlich besprochen, dass ganze friedlich zu machen, also eine einvernehmliche Scheidung. Wenn man sich einig ist und nicht streitet hat das den Vorteil, dass nur einer von uns beiden einen Anwalt braucht. Ich habe diesen Vorschlag gemacht, weil ich der Meinung war wir könnten uns die Kosten für diesen einen Anwalt dann teilen... Ich hätte sogar auf einen eigenen Anwalt verzichtet, sie alleine einen nehmen lassen, und die Hälfte aller Kosten beigesteuert.

Nun stimmt sie der Scheidung zwar grundsätzlich zu, hat es aber scheinbar nicht so eilig und will auch mit den Kosten nichts zu tun haben. Ich soll also alles alleine zahlen und das finde ich nicht fair, da ich den Fehler der zum Eheaus führte bei ihr sehe. Deshalb komme ich mir verarscht vor wenn ich jetzt auch noch die gesamten Scheidungskosten tragen soll und sie muss gar nichts bezahlen.

Ich möchte ihr eigentlich nicht unnötig Steine in den Weg legen, aber dass sie sich was die Kosten angeht so einfach aus der Verantwortung zieht und ich keine Wahl habe wenn ich die Scheidung wirklich und schnell will, das möchte ich nicht akzeptieren. Wenn ich alles zahle, dann soll sie gefälligst auch einen Anwalt bezahlen. Das hat für mich auch nichts mit Rache zu tun, es wäre einfach nur gerecht wenn jeder das gleiche bezahlt - entweder wie Erwachsene mit geteilten Kosten oder es kocht eben jeder sein eigenes Süppchen 🤷🏻‍♂️

Die Frage lautet somit also: Was muss ich tun, damit sie auch einen Anwalt benötigt?

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Tätigkeiten im Arbeitsvertrag nicht klar definiert?

Frage an die Juristen.
Mein Chef hat mir letztes Jahr eine Gehaltserhöhung gegeben bzw. hab ich mit Ihm verhandelt. Im Vertrag steht nun:
§ 3 Tätigkeit

Als Podologe und Gruppenansprechpartner ist der Mitarbeiter insbes. mit folgenden Aufgaben betraut:

• Podologische Behandlungen

◦ Allgemeine Behandlungen wie Komplexbehandlung, Nagelbearbeitung, Hornhautbehandlung

• Spezialtechniken

◦ Behandlung mit Nagelkorrekturspangen

◦ Nagelprothetik

◦ Orthosen

• Dokumentation der Patienten Anamnese und der Behandlung

• Hygienemaßnahmen nach RKI Richtlinien

• Hausbesuche und Heimbesuche

• passive Therapieleistungen

• Betreuung von Patienten, Kunden, Besuchern

• Verkauf von Pflegeprodukten

• Terminvergabe

• Kassenbuch

• Überprüfung der Korrektheit von Rezepten

• Abrechnung von Verordnungen

• Empfang von Patienten, Kunden, Besuchern, sowie Heim- und Hausbesuche

• Terminplanung

• Raumverwaltung

• Ordnung und Sauberkeit des Behandlungumfeldes

Zu Anfang des Jahres hieß es dann plötzlich dass ich Abteilungsleiter sei und ich 16 Aufgaben erledigen müsste die alle nicht im Vertrag aufgeführt werden.

Im letzten Gespräch hab ich mich bereits breit schlagen lassen die Aufgaben doch zu machen wenn ich sie mit einer Kollegin teile, habe jedoch bisher nichts weiteres unterschrieben. Mein Chef erwartet jetzt allerdings auch noch dass ich auf einen Teil der Gehaltserhöhung verzichte da das Geld auf einmal angeblich für eine Person gedacht war (obwohl die Gehaltserhöhung allgemein war und ich aufgrund meiner Zuverlässigkeit viel raus holen konnte), davon oder von den 16 Aufgaben war bei der Gehaltsverhandlung nie die Rede.

Ich persönlich bin der Ansicht dass es nicht mein Verschulden war den Vertrag so abgeschlossen zu haben bzw. bin ich mir sicher dass die Aufgaben zum Vertrag hinzugefügt hätten werden müssen.

Desweiteren wird der Begriff Gruppenansprechpartner der im Vertrag steht nun mit Teamleiter, Fachlicher Leitung und Podologische Leitung gleichgesetzt.

Auf der im neuen Jahr rausgegebenen Liste heißt es dann: Teamleiter sind für Dies und Jenes verantwortlich.

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