Jurastudium – die besten Beiträge

Herzlich willkommen in der Gruppe „Recht & Gesetz“!

Liebe Mitglieder und Interessierte,

wir freuen uns, euch in der neuen Gruppe Recht & Gesetz begrüßen zu dürfen.

Diese Gruppe richtet sich an alle, die sich für rechtliche Themen in Deutschland interessieren. Egal ob ihr eine rechtliche Frage habt, über einen juristischen Karriereweg nachdenkt, ihr euch im Studium befindet oder Austausch zum Start ins Berufsleben sucht – hier seid ihr richtig!

⚖️ Worum geht es in dieser Gruppe?

Ratsuchende unterstützen:

Du hast eine rechtliche Frage – z. B. zum Thema Verbraucherschutz, Strafrecht, allgemeines Zivilrecht oder Arbeitsrecht? Stell sie gerne hier! Wir möchten dir weiterhelfen, dein Problem zu analysieren. Im Gegensatz zu allgemeinen Fragen auf der Hauptseite von gutefrage findet hier eine inhaltliche Moderation statt. Wer sich in der Gruppe als Antwortgeber beteiligt, verpflichtet sich freiwillig zu höheren Qualitätsstandards. Rechtlich fehlerhafte Antworten können gemeldet werden.

Austausch zu Studium & Ausbildung:

Du studierst Jura oder spielst mit dem Gedanken? Du bist dir unsicher, ob es der Diplom-Rechtspfleger, der LL. B. oder doch das Staatsexamen werden soll? Hier kannst du dich zu Studieninhalten, Examen, Praktika und Erfahrungen austauschen.

Berufsleben & Justiz:

Vom Referendariat über die Arbeit in Kanzleien bis hin zur Tätigkeit in Justiz, Verwaltung oder freier Wirtschaft – teilt eure Erfahrungen und stellst Fragen rund um Berufsleben, Karriereweg und Justiz.

🔒 Moderation & Regeln

Wir legen großen Wert auf einen sachlichen, respektvollen und konstruktiven Austausch. Antwortgeber der Gruppe verpflichten sich dazu, unsere Qualitätsstandards zu achten. Rechtlich fehlerhafte Beiträge werden moderiert.

🔗 Externe Ressourcen

Auch wenn wir hohen Wert auf Qualität legen, ist es mit einer Frage in unserer Gruppe nicht immer getan. An dieser Stelle verweisen wir auf einige allgemeine Ressourcen, die im Einzelfall hilfreich sein können.

  • Anwaltsverzeichnis der BRAK: https://bravsearch.bea-brak.de/bravsearch/index.brak
  • Verbraucherzentrale: https://www.vzbv.de/ueber-uns/organisation/mitglieder/verbraucherzentralen
  • Beratungshilfe (in Hamburg und Bremen bitte an die ÖRA wenden): https://service.justiz.de/beratungshilfe

Wir freuen uns auf eure Beiträge, Fragen und Diskussionen! Lasst uns gemeinsam eine lebendige Gruppe für Recht & Gesetz gestalten.

Viele Grüße

Euer Moderationsteam

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Bandendiebstahl: Können Kinder auch als Teil einer Bande zählen?

Moin,

es gibt ja den Bandendiebstahl in § 244 StGB:

Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt

Folgender Beispielfall:

Eine Gruppe von zwei 12-jährigen und einem 14-jährigen unternimmt regelmäßig Einbrüche in Geschäfte. Dort gefundene Gegenstände werden verkauft und davon gemeinsame Ausgaben (Alkohol, PC-Spiele etc.) beglichen.

Kann der 14-Jährige jetzt wegen Bandendiebstahls bestraft werden (dann würden die Kinder als Bandenmitglieder) oder "nur" wegen normalen Diebstahls (dann würden sie nicht als Bandenmitglieder zählen)?

Was meiner Ansicht nach gegen die Annahme spricht, dass die Kinder als Bandenmitglieder zählen: Die Kinder handeln ja schuldlos und werden deshalb nicht bestraft, woraus man schließen könnte, dass sie keine Bandenmitglieder im strafrechtlichen Sinne sein können.

Aber was ist eure Meinung dazu? Können Kinder als Bandenmitglieder zählen oder lehnt ihr das ab? Bitte nur Antworten mit Begründung.

Falls jemand etwas Argumentationsstoff braucht oder sich weiter belesen will: Ellbogen, Wichmann: Bandendelinquenz bei Strafunmündigkeit einzelner Beteiligter, JuS 2007, 114

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