Guten Tag, gibt es im deutschen Recht, Jura, den Ansatz "dem natürlichen Lauf des Lebens/ der Dinge"? Oder in Latein?

Pixelated  18.07.2025, 22:16

Kannst du noch etwas Kontext bieten, worauf du hinaus willst?

Ultraturk 
Beitragsersteller
 18.07.2025, 22:18

Man sagt das, wenn z.B. der Täter etwas behauptet, was nicht zu natürlichen Abläufen, Verhaltensweisen von Menschen passt

2 Antworten

Nein, zumindest nicht so wie du meinst.

Natürlich überprüft der Richter, ob die Aussagen des Angeklagten plausibel sind oder nicht, und beurteilt dann, wieviel Glauben er den Aussagen schenkt. Das nennt sich dann aber nicht "den natürlichen Lauf des Lebens/der Dinge".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

"Ius naturae" bedeutet soviel wie Naturrecht.

Aber das meinst du vermutlich nicht.

Das was du beschreibst, von wegen Dingen die einfach unlogisch sind, hat nichts damit zu tun. Dafür gibt es unterschiedliche gesonderte Begriffe. Dafür müsstest du aber expliziter werden, warum ist ein handlungsablauf nicht glaubwürdig? Das ist ja meist der Knackpunkt warum etwas nicht glaubwürdig ist, man kann sowas nicht einfach mit irgendeiner leeren phrase abweisen. Also, hatte er vielleicht ein alibi, oder hatte er kein Motiv, wäre der Ablauf übermäßig aufwendig gewesen, etc.