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Jura Studium nach 1sten Semester abbrechen?

Hallo,

Ich habe jetzt das erste Semester in Jura relativ erfolgreich abgeschlossen. Mit Notenpunkten zwischen 6 und 9. Jedoch ist mir aufgefallen, dass das Jurastudium mir nicht wirklich Spaß gemacht hat am Ende des Semesters.

Ich hatte mir während des Semesters nicht wirklich Zeit gegeben, um darüber nachzudenken, ob das, was ich jetzt gerade mache, mir überhaupt gefällt. Als ich jetzt die Zeit hatte, mir wirklich Gedanken zu machen, ist mir aufgefallen, dass ich mein Interesse für das Recht überschätzt habe, weil ich mich nicht fünf Jahre studieren sehe und ich mir bei so trockenem Stoff auch kein Durchhaltevermögen zu sprechen kann. Und irgendwie hatte ich innerlich auch eine Blockade und es fiel mir wirklich sehr schwer, etwas für das Studium zu tun.

In einer Woche steht nun das 2te Semester an und ich bin mir immer nicht sicher, ob ich mich von diesem ersten Eindruck und der Hemmung leiten lassen soll und mich exmatrikulieren soll oder ob ich das 2te Semester noch mitmachen soll und dem Studium noch eine Chance geben soll. Ich habe aber auch gemerkt, dass mir auch ganz einfach Vielfalt und Ausgleich im Studium fehlt, bezogen auf die Module und Vorlesungen. Ich habe das Gefühl, als hätte ich meine kreative Seite und mein Interesse für Psychologie, Ethik und Englisch unterschätzt und mein Interesse an Jura überschätzt. Irgendwie scheint mir so, dass ich es n bisschen idealisiert und glorifiziert habe und meine Erwartungen nicht mit der Realität des Juristenlebens übereinstimmen. Und das war ein heftiger reality check. 

Was könntet ihr mir aus eigener Erfahrung empfehlen? Denkt ihr, ich sollte auf mein Bauchgefühl hören und mit dem aufhören, was mir ein ungutes Gefühl gibt und ich eine Hemmung gegenüber hab oder soll ich dem Ganzen noch ne Chance geben? Ich hab n bisschen Angst, dass ich die Entscheidung, das Studium zu beenden, bereuen werde. 

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Muss K die 30.000€ and A zahlen?

Hallo, ich studiere Jura im ersten Semester und lerne mit anderen Kommilitonen ab und zu für Klausuren und wir zerbrechen uns gerade den Kopf an einem Fall in Zivilrecht, wo wir ganz andere Ergebnisse bekommen. Kann mir bzw. uns den Sachverhalt mit Bezug auf das BGB erläutern?

Ich habe mal den Sachverhalt verkürzt um es einfacher zu gestalten:

Der Kunsthändler Kristian (K) betreibt ein Geschäft in der Braunschweiger Innen-stadt. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung muss er verschiedene Tätigkeiten auf seine Mitarbeiterin Melinda (M) übertragen. Am 4.6.2019 beauftragt er die M, alle Aufträge bis zu der Summe von 10.000 Euro für ihn zu übernehmen und in seinem Namen zu erledigen. Wegen eines dringenden Termins am 10.06.2019 mit dem Uhrenhändler Ulf (U) aus Mannheim kann K insbesondere den gleichfalls wichti-gen Termin mit seinem Antiquitätenhändler Arnold (A) am 11.06.2019 in Wolfsburg nicht wahrnehmen. Daher schickt K die M, um mit A die Geschäfte abzuwickeln. Am 4.6.2019 ruft K den A an und setzt ihn darüber in Kenntnis, dass nicht er selbst, sondern die M den Termin wahrnehmen werde und diese entsprechend bevoll-mächtigt sei.

Am 7.6.2019 wird das positive Arbeitsklima zwischen K und M durch einen Vorfall auf der Betriebsfeier beeinträchtigt. Obschon verheiratet, hatte sich K der M ange-nähert und neben Komplimenten auch körperlich eindeutige Signale gesendet. M hatte dies entschieden verneint und sich verweigert. Als K wegen seines Verhal-tens und der Reaktion der M Bedenken hinsichtlich des Geschäfts mit A kommen, versucht er die M aus seinem Hotelzimmer in Mannheim um 22:00 Uhr noch am 10.06.2019 anzurufen. Da er sie aufgrund der späten Stunde nicht erreicht, spricht er ihr auf die Mailbox mit der ausdrücklichen Bitte, den Termin nicht wahrzunehmen und nicht in seinem Namen zu handeln. Am Tag des Termins mit A (11.6.2019) sieht M morgens um 8:00 Uhr zwar die Nachricht auf ihrer Mailbox, vergisst jedoch diese abzuhören.

Um ca. 15:00 Uhr schließt sie einen Vertrag im Namen des K über die Lieferung von 300 Stück Ringen aus Weißgold zu je 100 Euro, da der Preis äußerst günstig ist. Als die M dem K telefonisch von dem guten Geschäft berichten will, hört sie vorab die versäumte Nachricht ab. Erstaunt erreicht sie den K anschließend und berichtet von dem getätigten Geschäft. K ging wegen seiner Mitteilung an M davon aus, dass kein Geschäft mit A zustande käme, und erwarb in Mannheim von U 100 Stück ähnliche Weißgoldringe zu je 300 Euro. Gegenüber U bringt er deshalb noch in Mannheim zum Ausdruck, er wolle vom Vertrag loskommen und beruft sich auf Irrtümer. Einer-seits habe er über den Wert der Goldarmbänder geirrt, die er preislich höher einge-schätzt hatte. Zudem habe er nicht gewusst, dass M ebenfalls Armbänder erworben habe. Er möchte daher nur den Vertrag mit A aufrechterhalten. U besteht auf Bezahlung.

Die Frage ist ob K 30.00€ an den A zahlen muss und ob K 30.000€ an den U zahlen muss?

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