Jurastudium – die besten Beiträge

Wie lange hat der Unfallgeschädigter sich zu melden?

Hi. Ich habe am Sonntag Abend gegen 22 Uhr einen Spiegel leicht zerkratzt mit mit dem Auto von einem Kollegen, ein typischer Spiegel an Spiegel Situation halt. Als guter Mensch bleibt man halt stehen und gibt seine Infos weiter oder ruft die Polizei an. Hab die Polizei gerufen & sie haben den Beschädigten informiert. Ich habe von ihm/Sie noch gar nichts gehört. Gestern nach Arbeit bin ich nochmal hin & habe dort geklingelt, möchte am liebsten selbst in Bar zahlen, weil es mir ungangenhm ist, da dies nicht mein Auto ist und ich auch keins besitze. Frau hat aufgemacht & war sehr geschockt, dass ein K*na*cke vor der Tür steht & wollte mich so schnell wie möglich los werden & hat geleugnet, dass sie ein Auto fährt haha & generell sehr nervös, bin wieder weg, wollte die nicht weiterhin belästigen. 2 min Später als der Schock weg war bei ihr, hat sie mich nochmal aus dem Balkon aus gerufen & doch zugegeben, dass es ihr Auto war aber nicht Sie, sondern der Sohn es fährt. Habe ihr nochmal meine Nummer gegeben und darum gebeten, der Sohn solle sich melden, da ich den Schaden auf Wunsch begleiche. Heute kam auch nichts mehr. Ich habe nun das Gefühl, ich habe genau die Art von Mensch getroffen, die man **** ihr wisst schon was. Ich habe nun Angst, dass sie nochmal einen Anwalt, gutachter oder was weiß ich noch was dazu holen und ich am ende tausende von Euros zahlen muss.

Meine Fragen wären nun. Wie lange hat der Geschädigte Zeit, die Sache mit mir zu klären?

Kann der geschädigte auf meine Kosten den kompletten Spiegel erneuern oder muss ich nur den Kratzer bezahlen? Der Spiegel hatte schon paar Kratzer. Aber einen frischen Kratzer sieht man sofort, das hat auch die Polizei vor Ort festgestellt.

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Studium abbrechen?

Ich habe letztes Jahr mein Abi gemacht und angefangen Jura zu studieren. Ich wusste und weiß bis heute nicht ob das das Richtige für mich ist. Ich langweile mich in den Vorlesungen (falls ich mal zu welchen gehe) und nun steht meine 1. Klausurenphase an. Da mich außer Strafrecht AT nichts wirklich abholt bin ich ziemlich unvorbereitet.

Jura war aber nicht meine erste Wahl nach dem Abi. Eigentlich war mein Plan Maschinenbau zu studieren. Das liegt nicht zuletzt daran, dass ich allgemein in Naturwissenschaften stärker war, als bspw. in Fächern, in denen argumentative Fähigkeiten gefragt wurden. Grund wieso ich mich letzendlich dagegen entschieden habe war mein Vater (Maschinenbaumeister), der mir den Studiengang ausredete, weil Maschinenbauer mit Bachelor wohl schlechte Gehaltsaussichten hätten, da er selbst als Meister schon mehr verdienen würde.

Jetzt bin ich aber am überlegen das Studium abzubrechen. Um anschließend Maschinenbau (am besten Dual) zu studieren. Das Problem ist nur, dass es nach diesem Schritt kein zurück mehr gibt und ich bis heute nicht weiß, was meine wahre Bestimmung ist. Ich fühle mich einfach so leer und zu nichts hingezogen.

Meine Fragen an euch wären jetzt:

Was würdet ihr in dieser Situation machen? Sollte ich abbrechen um Maschinenbau zu studieren, oder wird sich das mit Jura schon legen?

Ps: Ja, meine Motivation für Jura war Suits

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Mit PKW auf Motorradparkplatzt parken, Rechtslage?

Bei uns in der Schule wird andauernd von Lehrkräften auf gekennzeichneten Motorradparkplätzen geparkt. Mehrmals hänge ich denen Zettel a die Scheibenwischer, dass sie dies unterlassen sollen, auch informiere ich sie darüber, dass ich fotos und Kennzeichen dokumentiert habe, dennoch hört es nur bedingt auf. Nun möchte ich eine Beschwerde an das Kollegium schreiben, da dies nicht nur mich sondern auch den anderen Kraftrad Fahrer stört, da wir schon mehrfach zugeparkt wurden und das falsch parken in dieser form auch bis zu 3 mal die Woche regelmäßig stattfindet.

Was ich nun aber brauche sind gesetzte. Leider kann ich nur bedingt etwas dazu finden ob PKWs rechtmäßig auf gekennzeichneten Motorradparkplätzen parken dürfen. Es würde mir sehr helfen wenn jemand mir da einige liefern Könnte, vor allem weil da auch ein Schild steht, dass Rechtwiedrige parken abgeschleppt werden darf.

Im winter fahren zwar nur wenige mir Krafträdern, aber vor allem von Frühling bis Herbst sind meist alle Parkplätze der Krafträder besetzt. Doch auch wenn keiner die Krafträder am Morgen in Anspruch nehmen würde könnte ja dennoch jemand später hinzukommen da dieser evtl. Freistunde hatte morgens oder aus anderen Gründen, somit sollten die gekennzeichneten Parkplätze, meines Erachtens nach, für Krafträder freigehalten werden.

könntet ihr mir evtl. gesetztes paragraphen oder andere bindende Regelungen stellen? Diese würde sehr helfen.

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