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Medizin oder Jura mit 26?

Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit entweder Jura oder Medizin dieses Semester anzufangen. Ich bin 26 und habe davor noch keine Ausbildung oder Studium aus gesundheitlichen Gründen gemacht, deswegen ist das für mich mein Erststudium. Ich bin total aufgeregt, nach jahrelangem Kampf mit meiner Gesundheit endlich ein Studium machen zu können. Mich interessieren beide Fächer sehr. Medizin, da es ein sehr strukturiertes Studium mit inhaltlich interessanten Themen ist und der Job sehr realitätsnah ist. Jura, da man durch sein Fachwissen anderen ebenfalls helfen kann und man sehr viel Allgemeinwissen erlangt. Auch schreibe ich unheimlich gerne und war schon immer gut im Argumentieren. Deutsch und Bio waren meine besten Fächer in der Schule.

Jetzt ist für mich die Frage, in welchem der beiden Studiengängen spielt das Alter weniger eine Rolle? Da ich ein sehr sicherheitsbedachter Mensch bin, ist es für mich schon wichtig, später dann auch gute Chancen auf einen Job zu haben. Dabei spielt mir das Gehalt weniger eine Rolle, sondern eher die Passion, die ich für den Job aufbringe. Passion bringt leider nur wenig, wenn man in dem Bereich keine Chancen aufgrund des Alters bekommt. Bei Jura habe ich die Befürchtung, dass es in meinem Alter zu riskant ist. Da man ja ohne Staatsexamen nichts in der Tasche hat. Nach dem Physikum in Medizin ist es ja recht entspannt und sicher, dass man das Studium schafft. Zudem sind im Jahr 2021 gerade mal um die 9 Prozent durch das Physikum gefallen, beim ersten Staatsexamen in Jura sieht es schon anders aus, da waren es in meinem Bundesland um die 34 Prozent.

Für mich ist es sicher, dass es einer der Studiengänge wird. Was denkt ihr, Medizin oder eher Jura im "fortgeschrittenem Alter"?

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Ist der Zusatz „solange der Vorrat reicht“ auf einem Schild bereits ein abgegebenes Angebot (Willenserklärung)oder nur eine Freizeichnungsklausel auf welche er?

Hallo zusammen, 

ich beschäftige mich momentan mit dem rechtlichen Zustandekommen eines Kaufvertrags (§433 BGB). In meinem Tutorium haben wir bereits über die dafür notwendigen Merkmale (Angebot & Annahme, subjektive & Objektive Erklärungstatbestände,…) geredet. 

Als mein Tutor dann folgendes Beispiel gebracht hat, kam mir eine Frage auf, die ich jetzt eigenständig beantworten soll. Bsp.: Bäckerin B wirbt auf einem Schild mit dem Angebot „3 Brötchen für 1€“, K möchte dieses „Angebot“ annehmen und legt 1€ auf die Theke (konkludentes Verhalten), worauf B ihm die Brötchen rüberreicht. Jedoch meinte mein Tutor dann, dass das Schild an sich noch gar kein Angebot sei, sondern das eigentliche Angebot von K (durch das Rüberreichen des Euros) komme und B dieses dann durch das Rüberreichen der Brötchentüte erst annimmt. 

Meine Frage an dem Punkt ist: Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn auf dem Schild zusätzlich noch „solange der Vorrat reicht“ stehen würde? Wäre das Schild als solches dann als WE der Bäckerin und somit ein Angebot wahrzunehmen oder ist dies dann immer noch eine sog. Freizeichnungsklausel? 

Wäre cool wenn ihr da mehr wissen würdet als ich und das dann bestmöglich noch mit § iwie untermauern könntet.

Danke schon mal im Voraus!

Recht, Jurastudium, Kaufvertragsrecht, Willenserklärung

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