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Plagiat Uni Klausur?

Hallo,

ich bin aktuell in der Situation, dass ich für mein Jura-Studium (1. Semester) Open-Book-Klausuren mit eidesstattlicher Versicherung schreibe. Nun habe ich für alle Klausuren viel gelernt und dabei natürlich auch viele Klausuren probeweise geschrieben/Fälle gelöst und dabei zur Kontrolle die AG-Unterlagen von der Uni und Bücher sowie das Internet genutzt.

Ich habe nun wahnsinnige Angst, dass ich mir beim Lesen/Lernen versehentlich einen Satz zu sehr eingeprägt habe und dann so in der Klausur niedergeschrieben habe bzw. versehentlich in der Klausur gleich formuliert habe wie in den Unterlagen. Wenn das als Plagiat zählt, bin ich natürlich direkt raus. Zudem ist es ja sehr unüblich, in einer Klausur Quellenangaben zu machen (wir schreiben Gutachten zu einem bestimmten Fall, der so natürlich vorher noch nicht drankam). Ich habe nun richtige Angst, dass bei allgemeinen Sätzen wie einem Obersatz: "Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist" es als Plagiat zählt, wenn man schreibt "Aussicht auf Erfolg hat die Klage, sofern die Zulässigkeit und Begründetheit gegeben ist". (die Formulierung Aussicht auf Erfolg wird ja so immer verwendet in juristischen Klausuren).

Ich weiß einfach nicht, wie man eine inhaltlich richtige Klausur verfasst, ohne versehentlich ein Plagiat zu fabrizieren und habe sehr große Angst vor Geldstrafen oder einer Exmatrikulation. Ab wann zählt etwas in Open-Book-Klausuren als Plagiat? :(

Liebe Grüße

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