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Ist der Zusatz „solange der Vorrat reicht“ auf einem Schild bereits ein abgegebenes Angebot (Willenserklärung)oder nur eine Freizeichnungsklausel auf welche er?

Hallo zusammen, 

ich beschäftige mich momentan mit dem rechtlichen Zustandekommen eines Kaufvertrags (§433 BGB). In meinem Tutorium haben wir bereits über die dafür notwendigen Merkmale (Angebot & Annahme, subjektive & Objektive Erklärungstatbestände,…) geredet. 

Als mein Tutor dann folgendes Beispiel gebracht hat, kam mir eine Frage auf, die ich jetzt eigenständig beantworten soll. Bsp.: Bäckerin B wirbt auf einem Schild mit dem Angebot „3 Brötchen für 1€“, K möchte dieses „Angebot“ annehmen und legt 1€ auf die Theke (konkludentes Verhalten), worauf B ihm die Brötchen rüberreicht. Jedoch meinte mein Tutor dann, dass das Schild an sich noch gar kein Angebot sei, sondern das eigentliche Angebot von K (durch das Rüberreichen des Euros) komme und B dieses dann durch das Rüberreichen der Brötchentüte erst annimmt. 

Meine Frage an dem Punkt ist: Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn auf dem Schild zusätzlich noch „solange der Vorrat reicht“ stehen würde? Wäre das Schild als solches dann als WE der Bäckerin und somit ein Angebot wahrzunehmen oder ist dies dann immer noch eine sog. Freizeichnungsklausel? 

Wäre cool wenn ihr da mehr wissen würdet als ich und das dann bestmöglich noch mit § iwie untermauern könntet.

Danke schon mal im Voraus!

Recht, Jurastudium, Kaufvertragsrecht, Willenserklärung

Jura oder Schauspiel?

Hallo zusammen,

momentan stecke ich in einem ziemlichen Dilemma und hoffe sehr, dass  jemand helfen kann.

Ich bin 19 Jahre alt und studiere seit 3 Wochen Jura.

Ich weiß nicht, ob es vielleicht an der Online-Lehre liegt, aber ich merke jetzt schon, dass es mir überhaupt keinen Spaß macht. Ich hänge hinterher, weiß viel weniger als meine Kommilitonen und freue mich so gar nicht auf die Vorlesungen, den Stoff und, Gott bewahre, freiwillige Veranstaltungen, wie Vorträge.

Wie sehr viele andere (ich weiß, ich weiß), habe ich mich schon immer zum Schauspiel hingezogen gefühlt. Hierfür würde sprechen, dass es eben schon immer ein Traum von mir war, ich eine gute Gabe habe, Leute und ihre Mimik und Gestik zu beobachten mir schon so einige Leute gesagt haben, dass ich Talent und definitiv einen Lernwillen und Spaß an der Sache aufzuweisen habe. Es ist nicht so, dass ich gerne für die Anerkennung anderer schauspielern würde, die Sache an sich finde ich toll. Jedes Mal wenn ich ins Theater gehe oder einen Film schaue bin ich einfach nur neidisch auf die Schauspieler, weil sie mein Traumleben führen. Ich komme mir wahnsinnig sinnlos vor, wenn mich niemand sehen kann, falls das verständlich ist. Wenn ich morgen sterbe, hinterlasse ich nichts, noch nicht mal Aufnahmen von mir, sozusagen. Wenn mich niemand "sieht", weil ich an meinem Schreibtisch hocke und lerne oder so, ist auch egal, ob ich da bin oder nicht.

Auf der anderen Seite spricht für Jura, dass ich ziemlich perfektionistisch und fleißig bin, gut argumentieren und diskutieren kann und so gut wie meine ganze Familie Juristen sind. Außerdem hat man so viel eher die Chance auf einen stabilen Beruf mit einem stabilen Einkommen, vor allem im Staatsdienst. Bei (Theater)schauspielern sind die Arbeitszeiten auch oft ziemlicher Mist, wogegen sie hier ganz normal sind.

Ich kann mich, wenn ich ehrlich bin nur einfach nicht für die Juristerei begeistern. Ich bin total am verzweifeln, wenn ich höre, wie es erst noch werden wird. Vielen Jurastudenten wachsen in der Klausurenphase graue Haare oder sie nehmen total zu. Ich will das nicht.

Ich will und wollte schon immer viel lieber Schauspiel machen, aber es ist einfach so schwierig damit etwas zu erreichen... Außerdem kann das Jurastudium, wenn einmal abgebrochen, nicht einfach fortgesetzt werden...

Kann mir bitte jemand helfen? :(

Ich habe das Gefühl, wenn ich mich nicht bald entscheide, bin ich zu alt und alles ist zu spät...

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