Gehören Gefühle zum Sachverhalt?
Ich befinde mich im ersten Semester meines Jura Studiums und soll nun aus einer Aussage einen Sachverhalt schreiben, der alle rechtlich relevanten Fakten beinhaltet. In der Aussage sagt das Opfer des Delikts, es fühlte sich während der Tat gedemütigt, beschämt, erniedrigt. Hat dies allenfalls eine rechtliche Relevanz und gehört in den Sachverhalt? Oder lassen sich diese Emotionen aus dem Delikt herausschliessen und sind sind daher gar nicht nötig?
2 Antworten
Hierfür solltest du mal ins Gesetz sowie in Kommentare und Definitionen schauen, inwiefern bei diesem Delikt die Gefühle des Opfers nicht sogar entscheidend bei der Frage nach der Erfüllung des Tatbestands sein könnten!
Solche inneren Gefühle werden meistens bei der Schuld relevant. Schau doch mal, ob es eine Vorschrift gibt, die einen minder schweren Fall vorsieht.