Sind die sehr intelligenten sehr wenig?
nur 18 Leute erreichten sehr gute Noten in Jura-Examen.
3 Antworten
Intelligenz und Bildung sind zwei Paar Schuhe. Wer über Intelligenz verfügt, muss nicht zwangsläufig über eine gute Bildung verfügen.
Wenn es um das Abfragen von Wissen geht, dann könnte auch ein Jurastudent nicht über alle Maßen intelligent sein und trotzdem eine gute Note bekommen. Er bräuchte "nur" ein gutes Gedächtnis. Wenn es darum geht, einen komplexen Fall zu erläutern, dann käme er ohne Intelligenz und nur mit Wissen wahrscheinlich nicht besonders weit.
Du irrst.
Um sehr gute Note zu erreichen braucht man beides. Intelligenz und auch Wissen.
Jura-Klausuren prüfen auch Intelligenz, da man Gutachten erstellt, da man Sachverhalte studiert und beurteilt.
Hat man also wenig Intelligenz und Abstraktionsvermoegen wird man schlechte Note bekommen auch wenn seine Intelligenz geil ist.
Noten spiegeln keine Intelligenz wieder.
Aber ja sehr intelligente Leute sind sehr selten, genau so wie sehr dumme Menschen.
Die Intelligenz von Menschen verhält sich nach der Normalverteilung.
Noten sagen nichts über die Intelligenz aus. Bei solchen Prüfungen hat man sich auch extremen Zeitdruck.
Das stimmt nicht.
Die Klausuren legen Fälle dar und man muss den Sachverhalt beurteilen.
Das erste Staatsexamen legte Harbarth in Heidelberg mit «sehr gut» als Jahrgangsbester ab – das gelingt den wenigsten. Es erfordert Intelligenz, Disziplin, Strebsamkeit, juristisches Denk- und Abstraktionsvermögen.
Er wird Sachverhalte und Gesetze falsch beurteilen.
Zb ich fragte eine Anwältin : Darf man in einem Studentenwohnheim eigenmaechtig in Zimmer eindringen?
Sie sagte mir in einigen Heimordnungen kann man fas festlegen, da man Hausrecht ausschließen kann und da es da anders rechtlich geregelt ist.
Das war aber komplett Mist. Ich will keine miese Rechtsberatung von jemandem, der ahnungslos ist.
Ein Richter am Amtsgericht hat es hervorragend so beurteilt :
Die Nutzungsvereinbarungen in einem Studentenwohnheim sind zivilrechtlicher Natur und damit Mietverträge iSd §§ 535 ff. BGB für die es in § 549 Abs. 3 BGB ein paar, hier aber nicht einschlägige, Sonderregelungen gibt.
Der Mieter eines Studentenwohnheims ist Besitzer des Zimmers iSd § 854 BGB und kann daher jeden anderen hiervon ausschließen einschließlich des Vermieters oder gar irgendwelcher Sicherheitsdienste.
Es handelt sich hier um Mietverträge wie alle anderen auch iSd § 535 BGB und damit geht der Besitz auf den studentischen Mieter mit allen Rechten der §§ 854 ff. BGB über.
Und natürlich hat jeder Student das ausschließliche Besitzrecht aus dem Mietvertrag an dem gemieteten Zimmer und kann jedem untersagen, dieses zu betreten.
Anderslautende AGB sind gem. § 307 BGB unwirksam.
Geschützt werden soll die »räumliche Lebenssphäre« (BVerfGE 96, 44/51; 103, 142/150; 120, 274/309), die sich ein Mensch geschaffen hat, wo immer sie sich befindet und wie beschaffen sie ist, sofern er sie allgemeiner Zugänglichkeit entzogen hat. Darum genießen auch nur vorübergehend eine Privatsphäre begründende Aufenthaltsräume den Schutz des Art. 13 GG, wie etwa Zimmer in , Altenheimen, Internaten, Obdachlosenheimen, Studentenheimen
Eine mittelbare Drittwirkung von Art. 13 (https://dejure.org/gesetze/GG/13.html)
Abs. 1 GG kommt darüber hinaus bei der inhaltlichen Kontrolle bestehender Mietverträge in Betracht, etwa bei der Prüfung von Abreden, die dem Vermieter ein jederzeitiges Betretungsrecht einräumen (§ 138 (https://dejure.org/gesetze/BGB/138.html) Abs. 1 BGB).
Damit man das perfekt kann, braucht man aber nicht perfekte Noten, sondern wissen und Erfahrung. Und Erfahrung sammelt man nun mal in der Praxis. Nicht umsonst muss man in österreich z.B. vorher in einem juristischen Betuf tätig sein, um dann Richter zu werden.
Nicht jeder Anwalt ist unfähig. Es gibt viele gute Anwälte.
Leider vertraue ich denen nicht, deshalb recherchiere ich viel und frage ich mehrere Anwälte und vergleiche ich die Antworten.
Ich gewann vorm Gericht 3 Mal, obwohl die Anwälte es anders gesehen haben.
die meisten sind ja nicht gut. Man sieht oben die Verteilung der Noten. die meisten haben miese Noten
Nicht jeder arbeitet als Anwalt oder Richter, wenn man Jura studiert.
zb beim Studentenwerk gibt es ein Justiziar. Er berät die Studenten. Meistens hat er nicht mal Staatsexamen.
Sie finden auch viele Jobs.
Ich vertraue aber einem Richter, der hervorragend ist. Er entscheidet über Schicksale. wie zb Abschiebung.
Da will ich kein Niveau eines Sachbearbeiters einer Behörde.
Was hat das jetzt mit meiner Antwort zu tun? Ich kann nach meinem Studium genauso Anwalt, Richter, Jurist oder sonstige Beruf im Bereich der Justiz machen.
Nur weil man in österreich kein Staatsexamen hat, ist man nicht schlechter. Willst als nächstes mein Studium abwerten weil es kein Master ist? Wenn wir schon dabei sind, welchen Abschluss hast du den ?
Das stimmt nicht.
Die Klausuren legen Fälle dar und man muss den Sachverhalt beurteilen.
Das erste Staatsexamen legte Harbarth in Heidelberg mit «sehr gut» als Jahrgangsbester ab – das gelingt den wenigsten. Es erfordert Intelligenz, Disziplin, Strebsamkeit, juristisches Denk- und Abstraktionsvermögen.