Frage an die Juristen.
Mein Chef hat mir letztes Jahr eine Gehaltserhöhung gegeben bzw. hab ich mit Ihm verhandelt. Im Vertrag steht nun:
§ 3 Tätigkeit
Als Podologe und Gruppenansprechpartner ist der Mitarbeiter insbes. mit folgenden Aufgaben betraut:
• Podologische Behandlungen
◦ Allgemeine Behandlungen wie Komplexbehandlung, Nagelbearbeitung, Hornhautbehandlung
• Spezialtechniken
◦ Behandlung mit Nagelkorrekturspangen
◦ Nagelprothetik
◦ Orthosen
• Dokumentation der Patienten Anamnese und der Behandlung
• Hygienemaßnahmen nach RKI Richtlinien
• Hausbesuche und Heimbesuche
• passive Therapieleistungen
• Betreuung von Patienten, Kunden, Besuchern
• Verkauf von Pflegeprodukten
• Terminvergabe
• Kassenbuch
• Überprüfung der Korrektheit von Rezepten
• Abrechnung von Verordnungen
• Empfang von Patienten, Kunden, Besuchern, sowie Heim- und Hausbesuche
• Terminplanung
• Raumverwaltung
• Ordnung und Sauberkeit des Behandlungumfeldes
Zu Anfang des Jahres hieß es dann plötzlich dass ich Abteilungsleiter sei und ich 16 Aufgaben erledigen müsste die alle nicht im Vertrag aufgeführt werden.
Im letzten Gespräch hab ich mich bereits breit schlagen lassen die Aufgaben doch zu machen wenn ich sie mit einer Kollegin teile, habe jedoch bisher nichts weiteres unterschrieben. Mein Chef erwartet jetzt allerdings auch noch dass ich auf einen Teil der Gehaltserhöhung verzichte da das Geld auf einmal angeblich für eine Person gedacht war (obwohl die Gehaltserhöhung allgemein war und ich aufgrund meiner Zuverlässigkeit viel raus holen konnte), davon oder von den 16 Aufgaben war bei der Gehaltsverhandlung nie die Rede.
Ich persönlich bin der Ansicht dass es nicht mein Verschulden war den Vertrag so abgeschlossen zu haben bzw. bin ich mir sicher dass die Aufgaben zum Vertrag hinzugefügt hätten werden müssen.
Desweiteren wird der Begriff Gruppenansprechpartner der im Vertrag steht nun mit Teamleiter, Fachlicher Leitung und Podologische Leitung gleichgesetzt.
Auf der im neuen Jahr rausgegebenen Liste heißt es dann: Teamleiter sind für Dies und Jenes verantwortlich.