Muss K die 30.000€ and A zahlen?

Hallo, ich studiere Jura im ersten Semester und lerne mit anderen Kommilitonen ab und zu fĂŒr Klausuren und wir zerbrechen uns gerade den Kopf an einem Fall in Zivilrecht, wo wir ganz andere Ergebnisse bekommen. Kann mir bzw. uns den Sachverhalt mit Bezug auf das BGB erlĂ€utern?

Ich habe mal den Sachverhalt verkĂŒrzt um es einfacher zu gestalten:

Der KunsthĂ€ndler Kristian (K) betreibt ein GeschĂ€ft in der Braunschweiger Innen-stadt. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung muss er verschiedene TĂ€tigkeiten auf seine Mitarbeiterin Melinda (M) ĂŒbertragen. Am 4.6.2019 beauftragt er die M, alle AuftrĂ€ge bis zu der Summe von 10.000 Euro fĂŒr ihn zu ĂŒbernehmen und in seinem Namen zu erledigen. Wegen eines dringenden Termins am 10.06.2019 mit dem UhrenhĂ€ndler Ulf (U) aus Mannheim kann K insbesondere den gleichfalls wichti-gen Termin mit seinem AntiquitĂ€tenhĂ€ndler Arnold (A) am 11.06.2019 in Wolfsburg nicht wahrnehmen. Daher schickt K die M, um mit A die GeschĂ€fte abzuwickeln. Am 4.6.2019 ruft K den A an und setzt ihn darĂŒber in Kenntnis, dass nicht er selbst, sondern die M den Termin wahrnehmen werde und diese entsprechend bevoll-mĂ€chtigt sei.

Am 7.6.2019 wird das positive Arbeitsklima zwischen K und M durch einen Vorfall auf der Betriebsfeier beeintrĂ€chtigt. Obschon verheiratet, hatte sich K der M ange-nĂ€hert und neben Komplimenten auch körperlich eindeutige Signale gesendet. M hatte dies entschieden verneint und sich verweigert. Als K wegen seines Verhal-tens und der Reaktion der M Bedenken hinsichtlich des GeschĂ€fts mit A kommen, versucht er die M aus seinem Hotelzimmer in Mannheim um 22:00 Uhr noch am 10.06.2019 anzurufen. Da er sie aufgrund der spĂ€ten Stunde nicht erreicht, spricht er ihr auf die Mailbox mit der ausdrĂŒcklichen Bitte, den Termin nicht wahrzunehmen und nicht in seinem Namen zu handeln. Am Tag des Termins mit A (11.6.2019) sieht M morgens um 8:00 Uhr zwar die Nachricht auf ihrer Mailbox, vergisst jedoch diese abzuhören.

Um ca. 15:00 Uhr schließt sie einen Vertrag im Namen des K ĂŒber die Lieferung von 300 StĂŒck Ringen aus Weißgold zu je 100 Euro, da der Preis Ă€ußerst gĂŒnstig ist. Als die M dem K telefonisch von dem guten GeschĂ€ft berichten will, hört sie vorab die versĂ€umte Nachricht ab. Erstaunt erreicht sie den K anschließend und berichtet von dem getĂ€tigten GeschĂ€ft. K ging wegen seiner Mitteilung an M davon aus, dass kein GeschĂ€ft mit A zustande kĂ€me, und erwarb in Mannheim von U 100 StĂŒck Ă€hnliche Weißgoldringe zu je 300 Euro. GegenĂŒber U bringt er deshalb noch in Mannheim zum Ausdruck, er wolle vom Vertrag loskommen und beruft sich auf IrrtĂŒmer. Einer-seits habe er ĂŒber den Wert der GoldarmbĂ€nder geirrt, die er preislich höher einge-schĂ€tzt hatte. Zudem habe er nicht gewusst, dass M ebenfalls ArmbĂ€nder erworben habe. Er möchte daher nur den Vertrag mit A aufrechterhalten. U besteht auf Bezahlung.

Die Frage ist ob K 30.00€ an den A zahlen muss und ob K 30.000€ an den U zahlen muss?

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