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Ab wann Schufa Eintrag-Inkasso?

Hallo Zusammen,

ich habe heute eine E-Mail bekommen von dem Inkassounternehmen, mit denen Klarna zusammenarbeitet. Ich habe im vergangen Jahr über Klarna (Ratenkauf) eine Bestellung aufgegeben und einige Teile zurückgeschickt. Eigl. wollte ich dann den Ratenkaufvertrag garnicht in Anspruch nehmen sondern direkt bezahlen (Diese Möglichkeit bietet Klarna nämlich. Aber über Weihnachten, Feiertage etc. ist das leider in Vergessenheit geraten. Normalerweise kriegt man ja 3 Mahnungen bevor so etwas an das Inkassounternehmen weitergeleitet wird. Leider habe ich aber noch meine alte Adresse bei Bershka gespeichert und anscheinend sind dann sämtliche Briefe an die Adresse geschickt worden. Habe jetzt aber auch nicht weiter nachgehakt und es als hingenommen akzeptiert. Jetzt wurde ich aber einen Tag vor Zahlungsziel per E-Mail daran erinnert und habe den entsprechenden betrag auch per sofort Überweisung bezahlt. Meine Frage ist nun: Geht das mit einem neg. Schufa Eintrag einher? Hatte so einen Fall noch nie. Also ich habe wie gesagt vom Inkasso eine E-Mail bekommen. D.h. 3 Mahnungen wurden zuvor angestoßen (Was auf den Mahnungen stand, weiß ich nicht. Demnach, kann ich nicht beurteilen, ob die mir mit einem neg. Schufa Eintrag gedroht haben). Aber grundsätzlich, jetzt wo ich gezahlt habe? Habe ich Erz einen net. Schufa Eintrag erhalten?

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Wichtige Frage zu einem Vertrag/Kündigung 1&1?

Guten Tag, folgendes Problem bei dem ich etwas Hilfe bzw. einen Tipp benötige.

Zur Vorgeschichte: ich habe bei 1&1 zwei Verträge, einmal ein Telefon und noch einen Laptop (2 seperate Verträge mit unterschiedlicher Vertragsnummer) .

Bei besagtem Telefon habe ich seit letztes Jahr Oktober Probleme mit meiner flat gehabt, weder hat das anrufen noch die mobilen Daten funktioniert, weshalb ich mein Vertrag nicht wirklich nutzen konnte. Bedeutet soviel wie ich hatte zwar das Telefon konnte aber kein Internet noch Kommunikation per Anruf oder SMS nutzen. Dieses Problem teilte ich 1&1 mit, worauf ein ewiges Email hin und her schreiben startete. Nach etlichen Methoden die ich laut 1&1 probieren sollte, welche nichts gebracht haben, habe ich mich dazu entschlossen meinen Vertrag zu kündigen. Im November habe ich 1&1 mitgeteilt das ich absofort nicht weiter bezahlen werde bis es wieder funktioniert. Daraufhin habe ich nun mit eingehaltener Frist per Sonderkündigung gekündigt.

In dieser Sonderkündigung habe ich besagte Problem geschildert und darauf hingewiesen das ich nicht bezahlte Rechnungen, welche im Zeitraum des Ausfall entstanden sind nicht bezahlen werde.

Diese Kündigung wurde akzeptiert.

Jetzt folgendes Problem mir ist mein Laptop kaputt gegangen (Displaybruch), also wollte ich den 24h Umtausch Service meines Vertrages nutzen.

Am Telefon wurde mir mitgeteilt, dass dies nicht machbar sei, da aus meinem per Sonderkündigung gekündigtem Vertrag noch offene Forderungen sind, welche ans Inkasso weitergegeben wurden.

Mir wurde daraufhin gesagt, ich solle doch die Inkasso Kosten zahlen und mich nicht so haben. Als ich versucht habe das Problem Noch einmal zu erklären und gebeten habe Wofür ich zahlen soll, wurde kurzerhand vom Mitarbeiter aufgelegt.

Was soll ich nun tun?

Laut meiner Auffassung habe ich rechtmäßig gekündigt, zudem habe ich ein kündigungsbestätigung auf meine Kündigung in der ich gesagt habe, dass ich offene Rechnungen in Zeiten des Ausfall meiner Flat nicht zahlen werde.

Da ich nach der Kündigung des Telefon eh zurücksenden musste, plus meine allnet Flat nicht funktionierte weiß ich nicht wofür ich bezahlen soll.

Da sich ein Handyvertrag ja aus Rate des Handys+ Allnet flat zusammensetzt was den mtl. Betrag ergibt. Da ich ja weder eine funktionierende Allnet Flat hatte noch das Handy behalten kann was soll ich dann bitte bezahlen?

Und durch das kann ich meine Leistung (24h Umtausch Service) bei meinem Laptop nicht nutzen. Zumal das ja zwei verschiedene Verträge sind.

Ich hab davon leider nicht wirklich eine Ahnung weshalb ich hier frage, was ich tun kann oder ob ich eventuell sogar falsch liege.

Danke schonmal im voraus

Kündigung, Vertrag, 1und1, Handyvertrag, Inkasso, sonderkündigungsrecht, Vertragsrecht

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