Muss ich die inkassogebühr zahlen?
Ich habe die Ware bei Amazon auf Rechnung bestellt. Die Ware habe ich innerhalb von 14 Tagen zurück gesendet. Der Betrag wurde mir aber nicht gutgeschrieben, so bin ich mit meiner Rechnung in den Zahlungsverzug gerutscht. Nach 4 Wochen bekomme ich Inkassoschreiben. Ich habe Amazon angerufen und alles mit denen geklärt. Die haben mir das Geld für die Ware gutgeschrieben. Jetzt will das Inkassobüro, dass ich die Gebühren trotzdem zahle. Sie meinten, es steht bei Amazon in AGB. Was mache ich in diesem Fall? Muss ich die Gebühren bezahlen?
3 Antworten
Der Auftraggeber zahlt. Das ist in diesem Fall Amazon. Es war auch Amazons Fehler.
Im übrigen verstehe ich den Vorgang nicht so richtig.
Wenn Du die Rechnung von A. nicht fristgemäß gezahlt hattest, mußt Du grundsätzlich für den sog. Verzugsschaden aufkommen.
Die Retoure der Bestellung hat damit nichts zu tun und steht auf einem anderen Blatt.
Das hat damit nicht unbedingt zu tun.
Rechnungsfälligkeit bleibt Rechnungsfälligkeit.
Händler brauchen ja in der Regel ein paar Tage, bis die Retoure gebucht ist.
Da können sich Rechnungsfälligkeit und Retourenbuchung schon mal überschneiden, weshalb es immer gut ist, die Rechnung zunächst fristgemäß zu zahlen.
Der Händler muß den Kaufpreis ja nach Retourenbuchung erstatten.
Ja solltest du.
Auch wenn ich die Ware nachweislich innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt habe?