Zahlungsverzug?

1 Antwort

die Mahnung kannst du unverzüglich unter Verweis auf §§174, 410 BGB zurückweisen (z. B. falls die Forderung nicht ordentlich beschrieben wurde... steht in der Mahnung genau drin, wofür du zahlen sollst?)... haben die eine FaxNr angegeben? ich kann den Text für dich für umsonst faxen, falls du kein eigenes Fax hast...

dadurch hast du Zeit, alles an Amazon direkt zu zahlen (als wäre die Mahnung nie gekommen...)...

falls du wirklich schon alles gezahlt hast, dann ist die Mahnung sowieso so, als wäre sie nicht da...