Wie lange muss man als Vermieter nach einer Eigenbedarfskündigung das Objekt bewohnen?
Der Vermieter kündigt auf Eigenbedarf, der Mieter zieht aus, der Vermieter zieht ein.
Aber wie lange muss der Vermieter dann die Wohnung/Haus bewohnen, dass es nicht als vorgeschobener Eigenbedarf zählt?
Kann man theoretisch nach 3-6 Monaten wieder ausziehen und es neu vermieten?