Immobilien – die besten Beiträge

Dürfen neue Eigentümer kündigen?

Das Mehrfamilienhaus meiner Eltern wurde an 5 privatpersonen verkauft, die sich zusammengetan haben. Diese geht zum ersten kommenden Monats über. Nun wurde bereits mündlich ausgesprochen, sie sollen sich eine neue Bleibe suchen, da einer der neuen Eigentümer in die Wohnung einziehen möchte.
Eltern leben dort seit 20 Jahren im 1.OG .
Im 2OG lebt eine 3 köpfige Familie , die seit 2 Jahren dort haust.
Die Begründung der neuen Eigentümer liegt darin, dass die Wohnung der Eltern für sie interessant ist, da die Wohnung als einzige eine Terasse besitzt .

Einer der Eigentümer, die hineinziehen möchte, hat eine 5 köpfige Familie. Nach Aussprache , dass die Wohnung der Eltern zu klein sei für die Familie, sagte man, dann würde man noch nebenan in die 1 Zimmer Wohnung mit einziehen.

Eltern erklärten, dass unser Vater erst vor kurzem den Krebs besiegt hat, in kommender Zeit mehrmals zur Kur muss und sich noch in der Regenerationsphase befindet und dass ein Wohnungswechsel im Moment eher unpassend wäre.

Dabei stoßten Sie eher auf Desinteresse der neuen Eigentümer die meinten, ihr findet schon das passende für euch.

Wie sieht das Ganze nun rechtens aus? Spielt eine langjährigere Mietdauer in diesem Fall eine Rolle im Gegensatz zu denen aus dem 2og?

Noch wissen wir nicht, ob das Objekt als solches als Mietshaus erworben wurde oder ob sich die 5 Parteien der neuen Eigentümer die Wohnungen als Eigentumswohnungen umschreiben lassen und sich die Wohnungen vorab aufgeteilt haben.
Kennt sich hier jemand aus und kann auf sowohl ersteres als auch zweiteres eingehen? Beim zweiten meine ich (Halbwissen) zu wissen, dass dann erst eine kündigungssperre von 3 (?) Jahren .

Wäre gut eine klare Aussage zu finden aus neutraler Sicht. Weder aus Sicht eines Vermieters noch aus Sicht eines Mieters sondern was das Gesetz dazu sagt.

Kündigung, Wohnung, Miete, Umzug, Mieter, Mietwohnung, Vermietung, Immobilien, Vertrag, Mietvertrag, Eigentumswohnung, Mietrecht Kündigung

Mietrecht, Geruchsbelästigung, Rechtsanwalt?

Es geht um Mietrecht. Es wird ziemlich viel. 

Die Hintergrundgeschichte: 

Uns wurde von unserern Nachbarn Geruchsbelästigung unterstellt. 

Diese haben sich immer wieder bei dem Vermieter gemeldet und der Vermieter hat zwei Abmahnungen geschrieben, ohne jegliche Beweise. 

Gegen eine Abmahnung konnten wir wiedersprechen, bei der ersten haben wir die Frist nicht eingehalten. 

Das alles Fing 2023 immer im Sommer an. 

Wir sind also bei zwei Abmahnungen und einer Beschwerde. Jedes Jahr um die gleiche Zeit ging das los und es schien immer wieder geklärt von der Vermieterin. 

Wie erwähnt eine Abmahnung wurde zurückgenommen. 

Aller guten Dinge sind drei und nun hatten wir die Schnauze voll von haltlosen Anschuldigungen und Abmahnungen. 

Wir haben die Nachbarn befragt, alle meinten, es würde zu keiner Geruchsbelästigung kommen, nur die mit denen wir zerstritten sind haben das behauptet. 

Genauso meinten alle Menschen, sei es Arbeiter an der Immobilie oder unser Besuch, dass es nicht riechen würde. 

Es wurde uns von der Streitpartei, als auch von der Vermieterin Unrecht getan. 

Vor allem richtete sich die Geruchsbelästigung überwiegend gegen ein Zimmer, aus dem es stinken sollte. 

Nach der letzten Beschwerde von der Vermieterin haben wir einen Termin mit ihr zur Besichtigung ausgemacht, damit sie sich selber von der Situation überzeugen kann. 

Sie ist nicht erschienen mit der Begründung sie hatte zu viel zu tun.

Sie war aber am kommenden Tag bei den Nachbarn und meinte man würde nichts besonderes riechen. 

An dem Tag wollte sie aber nicht zu uns kommen. 

Nun zu gegenwärtigen Situation: 

Wir haben einen Rechtsanwalt eingeschaltet. 

Dieser ist vor Ort und war in unserer Wohnung, um sich ein Bild zu machen. 

Er meinte auch, dass man nichts riechen würde und dass die Anschuldigungen keine Basis hätten. 

Der Rechtsanwalt war dann persönlich bei der Vermieterin, der Dame, die sich um die Wohnungen der Gemeinde kümmert, denn es sind Wohnungen der Gemeinde. 

Hier muss gesagt sein, dass ich von Vermieterin spreche und die Arbeiterin meine, welche sich um die Mietanwesen der Gemeinde kümmert. 

Nun habe ich heute eine E-Mail von ihm erhalten die sah so aus: 

Sehr geehrte Familie X

ich war heute um 09 Uhr ca. 40 Minuten lang bei Frau X vom Liegenschaftsamt X. Frau X bedauert, dass sie am 10.07.2025 kurzfristig verhindert war und entschuldigte sich nochmals hierfür. Sie habe sich bei Frau X im Übrigen schon telefonisch entschuldigt.

Frau X hat mir mitgeteilt, das derzeit eine neue Wohnung für Fam. X gesucht wird, weil diese wohl ein drittes Kind bekommen habe. Sie geht davon aus, dass die Familie X wohl noch dieses Jahr ausziehen wird und sich die Probleme dann erledigt haben.

Ich habe Frau X mitgeteilt, gestern kurzfristig einen Wohnungsbesichtigungstermin mit Ihnen vereinbart und hierbei festgestellt zu haben, dass die Wohnung ordentlich und auch sonst in Ordnung ist und keine Gerüche wahrnehmbar waren.

Frau X kann letztendlich nicht beurteilen, ob die Beschwerden über Geruchsbelästigungen berechtigt waren oder nicht. Die entsprechenden Beschwerden würden aber nicht dauernd bei ihr eingehen, sondern nur sporadisch. Wenn ich Frau X richtig verstanden habe, habe Frau X wohl mitgeteilt, dass nach den Beschwerden keine Geruchsbelästigungen mehr erfolgen, weil Sie dann angeblich einen Großputz in der Wohnung vornehmen und dann erstmal für einige Monate wieder alles in Ordnung ist.

Damit dürfte vorläufig alles geklärt sein. Haben Sie noch Fragen?

Wir haben nun dem Anwalt geschrieben, dass wir Konsequenzen für die Vermieterin und die Familie, die diese haltlosen Unterstellungen getätigt hat wünschen. 

Die Sache kann doch nicht einfach so aus der Welt geschafft sein. 

Gibt es hier jemanden, der uns einen guten Rat geben kann? 

Wohnung, Rechtsanwalt, Mietwohnung, Recht, Vermieter, Immobilien, Nachbarn, Nachbarschaftsstreit

Meistgelesene Beiträge zum Thema Immobilien