Bei mir im Haus bekam ein Mieter nach 15 Jahren die Kündigung wegen Eigenbedarf. Eigentümer der Wohnung ist eine Erbengemeinschaft, der noch zwei weitere Wohnungen gehörten, mit befristeten Mietverträgen. Die wurden leerstehend verkauft.
Eigenbedarf wurde für die 21 jährige Tochter einer der Eigentümer geltend gemacht. Die habe eine Ausbildung begonnen und brauche nun eigenen Wohnraum, in direkter Nähe zu ihrer Mutter, die krank ist. Der Mieter zog aus und die Tochter in besagte Wohnung. 9 Monate später wurde die dann leerstehend zum Kauf angeboten. Der ehemalige Mieter zog vor Gericht, wollte Umzugskosten erstattet haben, den Eigenbedarf habe man vorgetäuscht. Auch habe er eine neue Küche kaufen müssen, weil die alte nicht in die neue Wohnung passte.
Wir haben noch heute Kontakt und er sagte mir, den Prozess habe er verloren. Laut Urteil habe die Tochter glaubwürdig vorgetragen, dass sie es sich einfach anders überlegt hätte und die Wohnung nicht mehr haben wollte. Das sei ihre Entscheidung gewesen und niemand habe sie dahingehend beeinflusst. Also war die Wohnung dann leer und wurde verkauft.
Klingt für mich nach einem cleveren Trick. Was denkt ihr?